Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.III. Kapitel. Der Schluß. Schlusse sich selbst ihnen entgegenstellt. Indem er sonoch das Innerliche dieser seiner Aeusserlichkeit ist, so wird durch den Verlauf der Schlüsse diese Aeusserlichkeit mit der innerlichen Einheit ausgeglichen; die verschiede- nen Bestimmungen kehren durch die Vermittlung, in wel- cher sie zunächst nur in einem Dritten eins sind, in diese Einheit zurück, und die Aeusserlichkeit stellt dadurch den Begriff an ihr selbst dar, der hiemit ebensosehr nicht mehr als innerliche Einheit von ihr unterschieden ist. Jene Bestimmung des Begriffs aber, welche als Zwey-
III. Kapitel. Der Schluß. Schluſſe ſich ſelbſt ihnen entgegenſtellt. Indem er ſonoch das Innerliche dieſer ſeiner Aeuſſerlichkeit iſt, ſo wird durch den Verlauf der Schluͤſſe dieſe Aeuſſerlichkeit mit der innerlichen Einheit ausgeglichen; die verſchiede- nen Beſtimmungen kehren durch die Vermittlung, in wel- cher ſie zunaͤchſt nur in einem Dritten eins ſind, in dieſe Einheit zuruͤck, und die Aeuſſerlichkeit ſtellt dadurch den Begriff an ihr ſelbſt dar, der hiemit ebenſoſehr nicht mehr als innerliche Einheit von ihr unterſchieden iſt. Jene Beſtimmung des Begriffs aber, welche als Zwey-
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III. Kapitel. Der Schluß.
Schluſſe ſich ſelbſt ihnen entgegenſtellt. Indem er ſo
noch das Innerliche dieſer ſeiner Aeuſſerlichkeit iſt, ſo
wird durch den Verlauf der Schluͤſſe dieſe Aeuſſerlichkeit
mit der innerlichen Einheit ausgeglichen; die verſchiede-
nen Beſtimmungen kehren durch die Vermittlung, in wel-
cher ſie zunaͤchſt nur in einem Dritten eins ſind, in dieſe
Einheit zuruͤck, und die Aeuſſerlichkeit ſtellt dadurch den
Begriff an ihr ſelbſt dar, der hiemit ebenſoſehr nicht
mehr als innerliche Einheit von ihr unterſchieden iſt.
Jene Beſtimmung des Begriffs aber, welche als
Realitaͤt betrachtet worden, iſt umgekehrt ebenſoſehr
ein Geſetztſeyn. Denn nicht nur in dieſem Reſul-
tate hat ſich als die Wahrheit des Begriffs die Identi-
taͤt ſeiner Innerlichkeit und Aeuſſerlichkeit dargeſtellt, ſon-
dern ſchon die Momente des Begriffs im Urtheile bleiben
auch in ihrer Gleichguͤltigkeit gegen einander, Beſtimmun-
gen, die ihre Bedeutung nur in ihrer Beziehung haben.
Der Schluß iſt Vermittlung, der vollſtaͤndige Be-
griff in ſeinem Geſetztſeyn. Seine Bewegung iſt
das Aufheben dieſer Vermittlung, in welcher nichts an
und fuͤr ſich, ſondern jedes nur vermittelſt eines Andern
iſt. Das Reſultat iſt daher eine Unmittelbarkeit,
die durch Aufheben der Vermittlung hervorge-
gangen, ein Seyn, das ebenſoſehr identiſch mit der
Vermittlung und der Begriff iſt, der aus und in ſei-
nem Andersſeyn ſich ſelbſt hergeſtellt hat. Diß Seyn
iſt daher eine Sache, die an und fuͤr ſich iſt, —
die Objectivitaͤt.
Zwey-
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