Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.II. Abschnitt. Objectivität. ausmachen, ist er unter den absoluten Centralkörpersubsumirt; sie sind also die formale Mitte der Beson- derheit. -- Das absolute Individuum aber ist die objectiv-allgemeine Mitte, welche das Insichseyn des relativen Individuums und seine Aeusserlichkeit zu- sammenschließt und festhält. -- So sind auch die Re- gierung, die Bürgerindividuen und die Be- dürfnisse oder das äusserliche Leben der Ein- zelnen drey Termini, deren jeder die Mitte der zwey andern ist. Die Regierung ist das absolute Cen- trum, worin das Extrem der Einzelnen mit ihrem äus- serlichen Bestehen zusammengeschlossen wird; eben so sind die Einzelnen Mitte, welche jenes allgemeine Indi- viduum zur äusserlichen Existenz bethätigen, und ihr sitt- liches Wesen in das Extrem der Wirklichkeit übersetzen. Der dritte Schluß ist der formale, der Schluß des Scheins, daß die einzelnen durch ihre Bedürfnisse und das äusserliche Daseyn an diese allgemeine absolute Individualität geknüpft sind; ein Schluß, der als der bloß subjective in die andern übergeht, und in ihnen seine Wahrheit hat. Diese Totalität, deren Momente selbst die vollstän- bloß
II. Abſchnitt. Objectivitaͤt. ausmachen, iſt er unter den abſoluten Centralkoͤrperſubſumirt; ſie ſind alſo die formale Mitte der Beſon- derheit. — Das abſolute Individuum aber iſt die objectiv-allgemeine Mitte, welche das Inſichſeyn des relativen Individuums und ſeine Aeuſſerlichkeit zu- ſammenſchließt und feſthaͤlt. — So ſind auch die Re- gierung, die Buͤrgerindividuen und die Be- duͤrfniſſe oder das aͤuſſerliche Leben der Ein- zelnen drey Termini, deren jeder die Mitte der zwey andern iſt. Die Regierung iſt das abſolute Cen- trum, worin das Extrem der Einzelnen mit ihrem aͤuſ- ſerlichen Beſtehen zuſammengeſchloſſen wird; eben ſo ſind die Einzelnen Mitte, welche jenes allgemeine Indi- viduum zur aͤuſſerlichen Exiſtenz bethaͤtigen, und ihr ſitt- liches Weſen in das Extrem der Wirklichkeit uͤberſetzen. Der dritte Schluß iſt der formale, der Schluß des Scheins, daß die einzelnen durch ihre Beduͤrfniſſe und das aͤuſſerliche Daſeyn an dieſe allgemeine abſolute Individualitaͤt geknuͤpft ſind; ein Schluß, der als der bloß ſubjective in die andern uͤbergeht, und in ihnen ſeine Wahrheit hat. Dieſe Totalitaͤt, deren Momente ſelbſt die vollſtaͤn- bloß
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II. Abſchnitt. Objectivitaͤt.
ausmachen, iſt er unter den abſoluten Centralkoͤrper
ſubſumirt; ſie ſind alſo die formale Mitte der Beſon-
derheit. — Das abſolute Individuum aber iſt
die objectiv-allgemeine Mitte, welche das Inſichſeyn
des relativen Individuums und ſeine Aeuſſerlichkeit zu-
ſammenſchließt und feſthaͤlt. — So ſind auch die Re-
gierung, die Buͤrgerindividuen und die Be-
duͤrfniſſe oder das aͤuſſerliche Leben der Ein-
zelnen drey Termini, deren jeder die Mitte der zwey
andern iſt. Die Regierung iſt das abſolute Cen-
trum, worin das Extrem der Einzelnen mit ihrem aͤuſ-
ſerlichen Beſtehen zuſammengeſchloſſen wird; eben ſo ſind
die Einzelnen Mitte, welche jenes allgemeine Indi-
viduum zur aͤuſſerlichen Exiſtenz bethaͤtigen, und ihr ſitt-
liches Weſen in das Extrem der Wirklichkeit uͤberſetzen.
Der dritte Schluß iſt der formale, der Schluß des
Scheins, daß die einzelnen durch ihre Beduͤrfniſſe
und das aͤuſſerliche Daſeyn an dieſe allgemeine abſolute
Individualitaͤt geknuͤpft ſind; ein Schluß, der als der
bloß ſubjective in die andern uͤbergeht, und in ihnen
ſeine Wahrheit hat.
Dieſe Totalitaͤt, deren Momente ſelbſt die vollſtaͤn-
digen Verhaͤltniſſe des Begriffes, die Schluͤſſe, ſind,
worin jedes der drey unterſchiedenen Objecte, die Be-
ſtimmung der Mitte und der Extreme durchlaͤuft, macht
den freyen Mechanismus aus. In ihm haben
die unterſchiedenen Objecte die objective Allgemeinheit,
die durchdringende in der Beſonderung ſich
identiſch erhaltende Schwere, zu ihrer Grundbeſtim-
mung. Die Beziehungen von Druck, Stoß, An-
ziehen und dergleichen, ſo wie Aggregirungen
oder Vermiſchungen, gehoͤren dem Verhaͤltniſſe der
Aeuſſerlichkeit an, die den dritten der zuſammengeſtell-
ten Schluͤſſe begruͤndet. Die Ordnung welches die
bloß
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