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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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II. Abschnitt. Objectivität.
in den unterschiedenen Momenten des Zwecks, als sub-
jectiver Zweck, als Mittel und vermittelte Thätigkeit, und
als objectiver, sich nicht nur an sich gleich bleibt, son-
dern auch als das sich gleichbleibende existirt.

Man kann daher von der teleologischen Thätigkeit
sagen, daß in ihr das Ende der Anfang, die Folge der
Grund, die Wirkung die Ursache sey, daß sie ein Wer-
den des Gewordenen sey, daß in ihr nur das schon Exi-
stirende in die Existenz komme u. s. f. das heißt, daß
überhaupt alle Verhältnißbestimmungen, die der Sphäre
der Reflexion oder des unmittelbaren Seyns angehören,
ihre Unterschiede verloren haben, und was als ein An-
deres
wie Ende, Folge, Wirkung u. s. f. ausgesprochen
wird, in der Zweckbeziehung nicht mehr die Bestimmung
eines Andern habe, sondern vielmehr als identisch mit
dem einfachen Begriffe gesetzt ist.

2. Das Product der teleologischen Thätigkeit nun
näher betrachtet, so hat es den Zweck nur äusserlich an
ihm, insofern es absolute Voraussetzung gegen den sub-
jectiven Zweck ist, insofern nemlich dabey stehen geblie-
ben wird, daß die zweckmässige Thätigkeit durch ihr Mit-
tel sich nur mechanisch gegen das Object verhält, und
statt einer gleichgültigen Bestimmtheit desselben eine an-
dere
, ihm eben so äusserliche setzt. Eine solche Be-
stimmtheit, welche ein Object durch den Zweck hat, unter-
scheidet sich im allgemeinen von einer andern bloß me-
chanischen, daß jenes Moment einer Einheit, somit
ob sie wohl dem Objecte äusserlich, doch in sich selbst
nicht ein bloß äusserliches ist. Das Object, das eine
solche Einheit zeigt, ist ein Ganzes, wogegen seine Thei-
le, seine eigene Aeusserlichkeit, gleichgültig ist; eine be-
stimmte, concrete Einheit, welche unterschiedene Be-
ziehungen und Bestimmtheiten in sich vereinigt. Diese

Ein-

II. Abſchnitt. Objectivitaͤt.
in den unterſchiedenen Momenten des Zwecks, als ſub-
jectiver Zweck, als Mittel und vermittelte Thaͤtigkeit, und
als objectiver, ſich nicht nur an ſich gleich bleibt, ſon-
dern auch als das ſich gleichbleibende exiſtirt.

Man kann daher von der teleologiſchen Thaͤtigkeit
ſagen, daß in ihr das Ende der Anfang, die Folge der
Grund, die Wirkung die Urſache ſey, daß ſie ein Wer-
den des Gewordenen ſey, daß in ihr nur das ſchon Exi-
ſtirende in die Exiſtenz komme u. ſ. f. das heißt, daß
uͤberhaupt alle Verhaͤltnißbeſtimmungen, die der Sphaͤre
der Reflexion oder des unmittelbaren Seyns angehoͤren,
ihre Unterſchiede verloren haben, und was als ein An-
deres
wie Ende, Folge, Wirkung u. ſ. f. ausgeſprochen
wird, in der Zweckbeziehung nicht mehr die Beſtimmung
eines Andern habe, ſondern vielmehr als identiſch mit
dem einfachen Begriffe geſetzt iſt.

2. Das Product der teleologiſchen Thaͤtigkeit nun
naͤher betrachtet, ſo hat es den Zweck nur aͤuſſerlich an
ihm, inſofern es abſolute Vorausſetzung gegen den ſub-
jectiven Zweck iſt, inſofern nemlich dabey ſtehen geblie-
ben wird, daß die zweckmaͤſſige Thaͤtigkeit durch ihr Mit-
tel ſich nur mechaniſch gegen das Object verhaͤlt, und
ſtatt einer gleichguͤltigen Beſtimmtheit deſſelben eine an-
dere
, ihm eben ſo aͤuſſerliche ſetzt. Eine ſolche Be-
ſtimmtheit, welche ein Object durch den Zweck hat, unter-
ſcheidet ſich im allgemeinen von einer andern bloß me-
chaniſchen, daß jenes Moment einer Einheit, ſomit
ob ſie wohl dem Objecte aͤuſſerlich, doch in ſich ſelbſt
nicht ein bloß aͤuſſerliches iſt. Das Object, das eine
ſolche Einheit zeigt, iſt ein Ganzes, wogegen ſeine Thei-
le, ſeine eigene Aeuſſerlichkeit, gleichguͤltig iſt; eine be-
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ziehungen und Beſtimmtheiten in ſich vereinigt. Dieſe

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[258/0276] II. Abſchnitt. Objectivitaͤt. in den unterſchiedenen Momenten des Zwecks, als ſub- jectiver Zweck, als Mittel und vermittelte Thaͤtigkeit, und als objectiver, ſich nicht nur an ſich gleich bleibt, ſon- dern auch als das ſich gleichbleibende exiſtirt. Man kann daher von der teleologiſchen Thaͤtigkeit ſagen, daß in ihr das Ende der Anfang, die Folge der Grund, die Wirkung die Urſache ſey, daß ſie ein Wer- den des Gewordenen ſey, daß in ihr nur das ſchon Exi- ſtirende in die Exiſtenz komme u. ſ. f. das heißt, daß uͤberhaupt alle Verhaͤltnißbeſtimmungen, die der Sphaͤre der Reflexion oder des unmittelbaren Seyns angehoͤren, ihre Unterſchiede verloren haben, und was als ein An- deres wie Ende, Folge, Wirkung u. ſ. f. ausgeſprochen wird, in der Zweckbeziehung nicht mehr die Beſtimmung eines Andern habe, ſondern vielmehr als identiſch mit dem einfachen Begriffe geſetzt iſt. 2. Das Product der teleologiſchen Thaͤtigkeit nun naͤher betrachtet, ſo hat es den Zweck nur aͤuſſerlich an ihm, inſofern es abſolute Vorausſetzung gegen den ſub- jectiven Zweck iſt, inſofern nemlich dabey ſtehen geblie- ben wird, daß die zweckmaͤſſige Thaͤtigkeit durch ihr Mit- tel ſich nur mechaniſch gegen das Object verhaͤlt, und ſtatt einer gleichguͤltigen Beſtimmtheit deſſelben eine an- dere, ihm eben ſo aͤuſſerliche ſetzt. Eine ſolche Be- ſtimmtheit, welche ein Object durch den Zweck hat, unter- ſcheidet ſich im allgemeinen von einer andern bloß me- chaniſchen, daß jenes Moment einer Einheit, ſomit ob ſie wohl dem Objecte aͤuſſerlich, doch in ſich ſelbſt nicht ein bloß aͤuſſerliches iſt. Das Object, das eine ſolche Einheit zeigt, iſt ein Ganzes, wogegen ſeine Thei- le, ſeine eigene Aeuſſerlichkeit, gleichguͤltig iſt; eine be- ſtimmte, concrete Einheit, welche unterſchiedene Be- ziehungen und Beſtimmtheiten in ſich vereinigt. Dieſe Ein-

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 258. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/276>, abgerufen am 30.11.2024.