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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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II. Abschnitt. Objectivität.
Zwecks schon vorher bedarf, ehe sie durch ein Mittel zu
Stande kommen könnte.

In der That aber ist das Resultat nicht nur eine
äussere Zweckbeziehung, sondern die Wahrheit derselben,
innere Zweckbeziehung und ein objectiver Zweck. Die
gegen den Begriff selbstständige Aeusserlichkeit des Ob-
jects, welche der Zweck sich voraussetzt, ist in dieser
Voraussetzung als ein unwesentlicher Schein gesetzt,
und auch an und für sich schon aufgehoben; die Thätig-
keit des Zwecks ist daher eigentlich nur Darstellung
dieses Scheins, und Aufheben desselben. -- Wie sich
durch den Begriff gezeigt hat, wird das erste Object
durch die Mittheilung Mittel, weil es an sich Totalität
des Begriffes ist, und seine Bestimmtheit, welche keine
andere als die Aeusserlichkeit selbst ist, nur als äusser-
liches, unwesentliches gesetzt, daher im Zwecke selbst
als dessen eigenes Moment, nicht als ein gegen ihn
selbstständiges ist. Dadurch ist Bestimmung des Ob-
jects zum Mittel schlechthin eine unmittelbare. Es be-
darf für den subjectiven Zweck daher keiner Gewalt,
oder sonstigen Bekräftigung gegen dasselbe, als der Be-
kräftigung seiner selbst, um es zum Mittel zu machen;
der Entschluß, Aufschluß, diese Bestimmung seiner
selbst ist die nur gesetzte Aeusserlichkeit des Objects,
welches darin unmittelbar als dem Zwecke unterworfen
ist, und keine andere Bestimmung gegen ihn hat, als
die der Nichtigkeit des An- und -Fürsichseyns.

Das zweyte Aufheben der Objectivität durch die
Objectivität ist hievon so verschieden, daß jenes als das
erste, der Zweck in objectiver Unmittelbarkeit ist,
dieses daher nicht nur das Aufheben von einer ersten Un-
mittelbarkeit, sondern von beydem, dem Objectiven als
einem nur gesetzten, und dem Unmittelbaren. Die Ne-

ga-

II. Abſchnitt. Objectivitaͤt.
Zwecks ſchon vorher bedarf, ehe ſie durch ein Mittel zu
Stande kommen koͤnnte.

In der That aber iſt das Reſultat nicht nur eine
aͤuſſere Zweckbeziehung, ſondern die Wahrheit derſelben,
innere Zweckbeziehung und ein objectiver Zweck. Die
gegen den Begriff ſelbſtſtaͤndige Aeuſſerlichkeit des Ob-
jects, welche der Zweck ſich vorausſetzt, iſt in dieſer
Vorausſetzung als ein unweſentlicher Schein geſetzt,
und auch an und fuͤr ſich ſchon aufgehoben; die Thaͤtig-
keit des Zwecks iſt daher eigentlich nur Darſtellung
dieſes Scheins, und Aufheben deſſelben. — Wie ſich
durch den Begriff gezeigt hat, wird das erſte Object
durch die Mittheilung Mittel, weil es an ſich Totalitaͤt
des Begriffes iſt, und ſeine Beſtimmtheit, welche keine
andere als die Aeuſſerlichkeit ſelbſt iſt, nur als aͤuſſer-
liches, unweſentliches geſetzt, daher im Zwecke ſelbſt
als deſſen eigenes Moment, nicht als ein gegen ihn
ſelbſtſtaͤndiges iſt. Dadurch iſt Beſtimmung des Ob-
jects zum Mittel ſchlechthin eine unmittelbare. Es be-
darf fuͤr den ſubjectiven Zweck daher keiner Gewalt,
oder ſonſtigen Bekraͤftigung gegen daſſelbe, als der Be-
kraͤftigung ſeiner ſelbſt, um es zum Mittel zu machen;
der Entſchluß, Aufſchluß, dieſe Beſtimmung ſeiner
ſelbſt iſt die nur geſetzte Aeuſſerlichkeit des Objects,
welches darin unmittelbar als dem Zwecke unterworfen
iſt, und keine andere Beſtimmung gegen ihn hat, als
die der Nichtigkeit des An- und -Fuͤrſichſeyns.

Das zweyte Aufheben der Objectivitaͤt durch die
Objectivitaͤt iſt hievon ſo verſchieden, daß jenes als das
erſte, der Zweck in objectiver Unmittelbarkeit iſt,
dieſes daher nicht nur das Aufheben von einer erſten Un-
mittelbarkeit, ſondern von beydem, dem Objectiven als
einem nur geſetzten, und dem Unmittelbaren. Die Ne-

ga-
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[262/0280] II. Abſchnitt. Objectivitaͤt. Zwecks ſchon vorher bedarf, ehe ſie durch ein Mittel zu Stande kommen koͤnnte. In der That aber iſt das Reſultat nicht nur eine aͤuſſere Zweckbeziehung, ſondern die Wahrheit derſelben, innere Zweckbeziehung und ein objectiver Zweck. Die gegen den Begriff ſelbſtſtaͤndige Aeuſſerlichkeit des Ob- jects, welche der Zweck ſich vorausſetzt, iſt in dieſer Vorausſetzung als ein unweſentlicher Schein geſetzt, und auch an und fuͤr ſich ſchon aufgehoben; die Thaͤtig- keit des Zwecks iſt daher eigentlich nur Darſtellung dieſes Scheins, und Aufheben deſſelben. — Wie ſich durch den Begriff gezeigt hat, wird das erſte Object durch die Mittheilung Mittel, weil es an ſich Totalitaͤt des Begriffes iſt, und ſeine Beſtimmtheit, welche keine andere als die Aeuſſerlichkeit ſelbſt iſt, nur als aͤuſſer- liches, unweſentliches geſetzt, daher im Zwecke ſelbſt als deſſen eigenes Moment, nicht als ein gegen ihn ſelbſtſtaͤndiges iſt. Dadurch iſt Beſtimmung des Ob- jects zum Mittel ſchlechthin eine unmittelbare. Es be- darf fuͤr den ſubjectiven Zweck daher keiner Gewalt, oder ſonſtigen Bekraͤftigung gegen daſſelbe, als der Be- kraͤftigung ſeiner ſelbſt, um es zum Mittel zu machen; der Entſchluß, Aufſchluß, dieſe Beſtimmung ſeiner ſelbſt iſt die nur geſetzte Aeuſſerlichkeit des Objects, welches darin unmittelbar als dem Zwecke unterworfen iſt, und keine andere Beſtimmung gegen ihn hat, als die der Nichtigkeit des An- und -Fuͤrſichſeyns. Das zweyte Aufheben der Objectivitaͤt durch die Objectivitaͤt iſt hievon ſo verſchieden, daß jenes als das erſte, der Zweck in objectiver Unmittelbarkeit iſt, dieſes daher nicht nur das Aufheben von einer erſten Un- mittelbarkeit, ſondern von beydem, dem Objectiven als einem nur geſetzten, und dem Unmittelbaren. Die Ne- ga-

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/280>, abgerufen am 29.11.2024.