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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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III. Abschnitt. Idee.
schen Natur gegründet, oder vielmehr der krankhaften
specifischen Beschaffenheit jener Umstände, den gesunden
und krankhaften besonderen Affectionen und Wirkungen
der Organe des Subjects, oder den chemischen, vegeta-
bilischen, animalischen Kräften der Objecte zuzuschreiben
sind. -- Mehrere und andere Beyspiele könnten aus der
Erkenntniß der organischen Natur und der Welt des
Geistes angeführt werden; allenthalben muß das Ab-
stracte den Anfang und das Element ausmachen, in wel-
chem und von welchem aus sich die Besonderheiten und
die reichen Gestalten des Concreten ausbreiten.

Bey der Eintheilung oder dem Besondern tritt nun
zwar eigentlich der Unterschied desselben von dem Allge-
meinen ein, aber diß Allgemeine ist schon selbst ein be-
stimmtes, und damit nur ein Glied einer Eintheilung.
Es gibt daher ein höheres Allgemeines für dasselbe;
für diß aber von neuem ein höheres, und so zunächst
fort ins unendliche. Für das hier betrachtete Erken-
nen ist keine immanente Gränze, da es vom Gegebenen
ausgeht, und die Form der abstracten Allgemeinheit sei-
nem Ersten eigenthümlich ist. Irgend ein Gegenstand
also, welcher eine elementarische Allgemeinheit zu haben
scheint, wird zum Gegenstande einer bestimmten Wissen-
schaft gemacht, und ist ein absoluter Anfang insofern,
als die Bekanntschaft der Vorstellung mit ihm vor-
ausgesetzt
wird, und er für sich als keiner Ableitung
bedürftig genommen wird. Die Definition nimmt ihn
als einen unmittelbaren.

Der weitere Fortgang von ihm ist zunächst die
Eintheilung
. Für diesen Fortgang würde nur ein
immanentes Princip, d. h. ein Anfang aus dem Allge-
meinen und dem Begriffe erfodert; das hier betrachtete
Erkennen ermangelt aber eines solchen, weil es nur der

Form-

III. Abſchnitt. Idee.
ſchen Natur gegruͤndet, oder vielmehr der krankhaften
ſpecifiſchen Beſchaffenheit jener Umſtaͤnde, den geſunden
und krankhaften beſonderen Affectionen und Wirkungen
der Organe des Subjects, oder den chemiſchen, vegeta-
biliſchen, animaliſchen Kraͤften der Objecte zuzuſchreiben
ſind. — Mehrere und andere Beyſpiele koͤnnten aus der
Erkenntniß der organiſchen Natur und der Welt des
Geiſtes angefuͤhrt werden; allenthalben muß das Ab-
ſtracte den Anfang und das Element ausmachen, in wel-
chem und von welchem aus ſich die Beſonderheiten und
die reichen Geſtalten des Concreten ausbreiten.

Bey der Eintheilung oder dem Beſondern tritt nun
zwar eigentlich der Unterſchied deſſelben von dem Allge-
meinen ein, aber diß Allgemeine iſt ſchon ſelbſt ein be-
ſtimmtes, und damit nur ein Glied einer Eintheilung.
Es gibt daher ein hoͤheres Allgemeines fuͤr daſſelbe;
fuͤr diß aber von neuem ein hoͤheres, und ſo zunaͤchſt
fort ins unendliche. Fuͤr das hier betrachtete Erken-
nen iſt keine immanente Graͤnze, da es vom Gegebenen
ausgeht, und die Form der abſtracten Allgemeinheit ſei-
nem Erſten eigenthuͤmlich iſt. Irgend ein Gegenſtand
alſo, welcher eine elementariſche Allgemeinheit zu haben
ſcheint, wird zum Gegenſtande einer beſtimmten Wiſſen-
ſchaft gemacht, und iſt ein abſoluter Anfang inſofern,
als die Bekanntſchaft der Vorſtellung mit ihm vor-
ausgeſetzt
wird, und er fuͤr ſich als keiner Ableitung
beduͤrftig genommen wird. Die Definition nimmt ihn
als einen unmittelbaren.

Der weitere Fortgang von ihm iſt zunaͤchſt die
Eintheilung
. Fuͤr dieſen Fortgang wuͤrde nur ein
immanentes Princip, d. h. ein Anfang aus dem Allge-
meinen und dem Begriffe erfodert; das hier betrachtete
Erkennen ermangelt aber eines ſolchen, weil es nur der

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[340/0358] III. Abſchnitt. Idee. ſchen Natur gegruͤndet, oder vielmehr der krankhaften ſpecifiſchen Beſchaffenheit jener Umſtaͤnde, den geſunden und krankhaften beſonderen Affectionen und Wirkungen der Organe des Subjects, oder den chemiſchen, vegeta- biliſchen, animaliſchen Kraͤften der Objecte zuzuſchreiben ſind. — Mehrere und andere Beyſpiele koͤnnten aus der Erkenntniß der organiſchen Natur und der Welt des Geiſtes angefuͤhrt werden; allenthalben muß das Ab- ſtracte den Anfang und das Element ausmachen, in wel- chem und von welchem aus ſich die Beſonderheiten und die reichen Geſtalten des Concreten ausbreiten. Bey der Eintheilung oder dem Beſondern tritt nun zwar eigentlich der Unterſchied deſſelben von dem Allge- meinen ein, aber diß Allgemeine iſt ſchon ſelbſt ein be- ſtimmtes, und damit nur ein Glied einer Eintheilung. Es gibt daher ein hoͤheres Allgemeines fuͤr daſſelbe; fuͤr diß aber von neuem ein hoͤheres, und ſo zunaͤchſt fort ins unendliche. Fuͤr das hier betrachtete Erken- nen iſt keine immanente Graͤnze, da es vom Gegebenen ausgeht, und die Form der abſtracten Allgemeinheit ſei- nem Erſten eigenthuͤmlich iſt. Irgend ein Gegenſtand alſo, welcher eine elementariſche Allgemeinheit zu haben ſcheint, wird zum Gegenſtande einer beſtimmten Wiſſen- ſchaft gemacht, und iſt ein abſoluter Anfang inſofern, als die Bekanntſchaft der Vorſtellung mit ihm vor- ausgeſetzt wird, und er fuͤr ſich als keiner Ableitung beduͤrftig genommen wird. Die Definition nimmt ihn als einen unmittelbaren. Der weitere Fortgang von ihm iſt zunaͤchſt die Eintheilung. Fuͤr dieſen Fortgang wuͤrde nur ein immanentes Princip, d. h. ein Anfang aus dem Allge- meinen und dem Begriffe erfodert; das hier betrachtete Erkennen ermangelt aber eines ſolchen, weil es nur der Form-

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 340. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/358>, abgerufen am 22.11.2024.