wir zum Gegenstande haben, hervorgetreten ist. Es ist Geist, welcher für sich, indem er im Gegenschein der Individuen sich, -- und an sich oder Substanz ist, indem er sie in sich erhält. Als die wirkliche Substanz ist er ein Volk, als wirkliches Bewusstseyn, Bürger des Volkes. Diss Bewusstseyn hat an dem einfachen Geiste sein Wesen, und die Gewissheit seiner selbst in der Wirklichkeit dieses Geistes, dem ganzen Vol- ke, und unmittelbar darin seine Wahrheit, also nicht in etwas, das nicht wirklich ist, sondern in einem Geiste, der existirt und gilt.
Dieser Geist kann das menschliche Gesetz ge- nannt werden, weil er wesentlich in der Form der ihrer selbstbewussten Wirklichkeit ist. Er ist in der Form der Allgemeinheit das bekannte Gesetz und die vorhan- dene Sitte; in der Form der Einzelnheit ist er die wirkliche Gewissheit seiner selbst in dem Individuum überhaupt, und die Gewissheit seiner als einfacher Individualität ist er als Regierung; seine Wahrheit ist die offene an dem Tag liegende Gültigkeit; eine Exi- stenz, welche für die unmittelbare Gewissheit in die Form des freyentlassenen Daseyns tritt.
Dieser sittlichen Macht und Offenbarkeit tritt aber eine andere Macht, das göttliche Gesetz, gegen- über. Denn die sittliche Staatsmacht hat als die Bewegung des sich bewussten Thuns an dem einfachen und unmittelbaren Wesen der Sittlichkeit ihren Ge- gensatz; als wirkliche Allgemeinheit ist sie eine Gewalt gegen das individuelle fürsichseyn; und als Wirk-
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wir zum Gegenstande haben, hervorgetreten ist. Es ist Geist, welcher für sich, indem er im Gegenschein der Individuen sich, — und an sich oder Substanz ist, indem er sie in sich erhält. Als die wirkliche Substanz ist er ein Volk, als wirkliches Bewuſstseyn, Bürger des Volkes. Diſs Bewuſstseyn hat an dem einfachen Geiste sein Wesen, und die Gewiſsheit seiner selbst in der Wirklichkeit dieses Geistes, dem ganzen Vol- ke, und unmittelbar darin seine Wahrheit, also nicht in etwas, das nicht wirklich ist, sondern in einem Geiste, der existirt und gilt.
Dieser Geist kann das menschliche Gesetz ge- nannt werden, weil er wesentlich in der Form der ihrer selbstbewuſsten Wirklichkeit ist. Er ist in der Form der Allgemeinheit das bekannte Gesetz und die vorhan- dene Sitte; in der Form der Einzelnheit ist er die wirkliche Gewiſsheit seiner selbst in dem Individuum überhaupt, und die Gewiſsheit seiner als einfacher Individualität ist er als Regierung; seine Wahrheit ist die offene an dem Tag liegende Gültigkeit; eine Exi- stenz, welche für die unmittelbare Gewiſsheit in die Form des freyentlassenen Daseyns tritt.
Dieser sittlichen Macht und Offenbarkeit tritt aber eine andere Macht, das göttliche Gesetz, gegen- über. Denn die sittliche Staatsmacht hat als die Bewegung des sich bewuſsten Thuns an dem einfachen und unmittelbaren Wesen der Sittlichkeit ihren Ge- gensatz; als wirkliche Allgemeinheit ist sie eine Gewalt gegen das individuelle fürsichseyn; und als Wirk-
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wir zum Gegenstande haben, hervorgetreten ist. Es
ist Geist, welcher für sich, indem er im Gegenschein
der Individuen sich, — und an sich oder Substanz ist,
indem er sie in sich erhält. Als die wirkliche Substanz
ist er ein Volk, als wirkliches Bewuſstseyn, Bürger des
Volkes. Diſs Bewuſstseyn hat an dem einfachen
Geiste sein Wesen, und die Gewiſsheit seiner selbst
in der Wirklichkeit dieses Geistes, dem ganzen Vol-
ke, und unmittelbar darin seine Wahrheit, also nicht
in etwas, das nicht wirklich ist, sondern in einem
Geiste, der existirt und gilt.
Dieser Geist kann das menschliche Gesetz ge-
nannt werden, weil er wesentlich in der Form der
ihrer selbstbewuſsten Wirklichkeit ist. Er ist in der Form
der Allgemeinheit das bekannte Gesetz und die vorhan-
dene Sitte; in der Form der Einzelnheit ist er die
wirkliche Gewiſsheit seiner selbst in dem Individuum
überhaupt, und die Gewiſsheit seiner als einfacher
Individualität ist er als Regierung; seine Wahrheit ist
die offene an dem Tag liegende Gültigkeit; eine Exi-
stenz, welche für die unmittelbare Gewiſsheit in
die Form des freyentlassenen Daseyns tritt.
Dieser sittlichen Macht und Offenbarkeit tritt
aber eine andere Macht, das göttliche Gesetz, gegen-
über. Denn die sittliche Staatsmacht hat als die
Bewegung des sich bewuſsten Thuns an dem einfachen
und unmittelbaren Wesen der Sittlichkeit ihren Ge-
gensatz; als wirkliche Allgemeinheit ist sie eine Gewalt
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 385. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/494>, abgerufen am 22.11.2024.
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