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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807.

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Wirklichkeit und des Selbsts. Herrschafft und
Reichthum sind daher für das Individuum als Ge-
genstände vorhanden, d. h. als solche, von denen es
sich frey weiss und zwischen ihnen und selbst kei-
nes von beyden wählen zu können meynt. Es tritt
als dieses freye und reine Bewusstseyn dem Wesen
als einem solchen gegen über, das nur für es ist. Es
hat alsdenn das Wesen als Wesen in sich. -- In die-
sem remen Bewusstseyn sind ihm die Momente der
Substanz nicht Staatsmacht und Reichthum, sondern
die Gedanken von Gut und Schlecht. -- Das Selbst-
bewusstseyn ist aber ferner die Beziehung seines rei-
nen Bewusstseyns auf sein wirkliches, des Gedach-
ten auf das gegenstandliche Wesen, es ist wesentlich
das Urtheil. -- Es hat sich zwar schon für die bey-
den Seiten des wirklichen Wesens durch ihre unmit-
telbaren Bestimmungen ergeben, welche das Gute,
und welche das Schlechte sey; jenes die Staatsmacht,
diss der Reichthum. Allein diss erste Urtheil kann
nicht als ein geistiges Urtheil angesehen werden;
denn in ihm ist die eine Seite nur als das ansich-
seyende oder positive, die andre nur als das fürsich-
seyende und negative bestimmt worden. Aber sie
sind als geistige Wesen, jedes die Durchdringung
beyder Momente, also in jenen Bestimmungen nicht
erschöpft; und das Selbstbewusstseyn, das sich auf
sie bezieht, ist an und für sich; es muss daher sich
auf jedes auf die gedoppelte Weise beziehen, wo-
durch sich ihre Natur, sich selbst entfremdete Be-
stimmungen zu seyn, herauskehren wird.


Wirklichkeit und des Selbsts. Herrschafft und
Reichthum sind daher für das Individuum als Ge-
genstände vorhanden, d. h. als solche, von denen es
sich frey weiſs und zwischen ihnen und selbst kei-
nes von beyden wählen zu können meynt. Es tritt
als dieses freye und reine Bewuſstseyn dem Wesen
als einem solchen gegen über, das nur für es ist. Es
hat alsdenn das Wesen als Wesen in sich. — In die-
sem remen Bewuſstseyn sind ihm die Momente der
Substanz nicht Staatsmacht und Reichthum, sondern
die Gedanken von Gut und Schlecht. — Das Selbst-
bewuſstseyn ist aber ferner die Beziehung seines rei-
nen Bewuſstseyns auf sein wirkliches, des Gedach-
ten auf das gegenstandliche Wesen, es ist wesentlich
das Urtheil. — Es hat sich zwar schon für die bey-
den Seiten des wirklichen Wesens durch ihre unmit-
telbaren Bestimmungen ergeben, welche das Gute,
und welche das Schlechte sey; jenes die Staatsmacht,
diſs der Reichthum. Allein diſs erste Urtheil kann
nicht als ein geistiges Urtheil angesehen werden;
denn in ihm ist die eine Seite nur als das ansich-
seyende oder positive, die andre nur als das fürsich-
seyende und negative bestimmt worden. Aber sie
sind als geistige Wesen, jedes die Durchdringung
beyder Momente, also in jenen Bestimmungen nicht
erschöpft; und das Selbstbewuſstseyn, das sich auf
sie bezieht, ist an und für sich; es muſs daher sich
auf jedes auf die gedoppelte Weise beziehen, wo-
durch sich ihre Natur, sich selbst entfremdete Be-
stimmungen zu seyn, herauskehren wird.


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[443/0552] Wirklichkeit und des Selbsts. Herrschafft und Reichthum sind daher für das Individuum als Ge- genstände vorhanden, d. h. als solche, von denen es sich frey weiſs und zwischen ihnen und selbst kei- nes von beyden wählen zu können meynt. Es tritt als dieses freye und reine Bewuſstseyn dem Wesen als einem solchen gegen über, das nur für es ist. Es hat alsdenn das Wesen als Wesen in sich. — In die- sem remen Bewuſstseyn sind ihm die Momente der Substanz nicht Staatsmacht und Reichthum, sondern die Gedanken von Gut und Schlecht. — Das Selbst- bewuſstseyn ist aber ferner die Beziehung seines rei- nen Bewuſstseyns auf sein wirkliches, des Gedach- ten auf das gegenstandliche Wesen, es ist wesentlich das Urtheil. — Es hat sich zwar schon für die bey- den Seiten des wirklichen Wesens durch ihre unmit- telbaren Bestimmungen ergeben, welche das Gute, und welche das Schlechte sey; jenes die Staatsmacht, diſs der Reichthum. Allein diſs erste Urtheil kann nicht als ein geistiges Urtheil angesehen werden; denn in ihm ist die eine Seite nur als das ansich- seyende oder positive, die andre nur als das fürsich- seyende und negative bestimmt worden. Aber sie sind als geistige Wesen, jedes die Durchdringung beyder Momente, also in jenen Bestimmungen nicht erschöpft; und das Selbstbewuſstseyn, das sich auf sie bezieht, ist an und für sich; es muſs daher sich auf jedes auf die gedoppelte Weise beziehen, wo- durch sich ihre Natur, sich selbst entfremdete Be- stimmungen zu seyn, herauskehren wird.

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 443. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/552>, abgerufen am 22.11.2024.