Dienste sich entfremdet, ist sein in das Daseyn ver- senkte Bewusstseyn; das sich entfremdete Seyn ist aber das Ansich; es bekommt also durch diese Bil- dung Achtung vor sich selbst und bey den Andern. -- Die Staatsmacht aber, die nur erst das gedachte Allgemeine, das Ansich war, wird durch eben diese Bewegung zum seyenden Allgemeinen, zur wirkli- chen Macht. Sie ist diese nur in dem wirklichen Gehorsam, welchen sie durch das Urtheil des Selbst- bewusstseyns, dass sie das Wesen ist, und durch die freye Aufopferung desselben erlangt. Dieses Thun, das das Wesen mit dem Selbst zusammenschliesst, bringt die gedoppelte Wirklichkeit hervor, sich als das, welches wahre Wirklichkeit hat, und die Staats- macht als das Wahre, welches gilt.
Diese ist aber durch diese Entfremdung noch nicht ein sich als Staatsmacht wissendes Selbstbe- wusstseyn; es ist nur ihr Gesetz, oder ihr Ansich, das gilt; sie hat noch keinen besondern Willen; denn noch hat das dienende Selbstbewusstseyn nicht sein reines Selbst entäussert und die Staatsmacht damit begeistet, sondern erst mit seinem Seyn; ihr nur sein Daseyn aufgeopfert, nicht sein Ansichseyn. -- Diss Selbstbewusstseyn gilt als ein solches, das dem Wesen gemäss ist, es ist anerkannt um seines An- sichseyns willen. Die andern finden in ihm ihr We- sen bethätigt, nicht aber ihr Fürsichseyn, -- ihr Den- ken oder reines Bewusstseyn erfüllt, nicht ihre In- dividualität. Es gilt daher in ihren Gedanken, und
Dienſte sich entfremdet, ist sein in das Daſeyn ver- ſenkte Bewuſstseyn; das sich entfremdete Seyn ist aber das Ansich; es bekommt alſo durch dieſe Bil- dung Achtung vor sich selbſt und bey den Andern. — Die Staatsmacht aber, die nur erſt das gedachte Allgemeine, das Ansich war, wird durch eben diese Bewegung zum seyenden Allgemeinen, zur wirkli- chen Macht. Sie ist dieſe nur in dem wirklichen Gehorſam, welchen sie durch das Urtheil des Selbst- bewuſstseyns, daſs sie das Wesen ist, und durch die freye Aufopferung deſſelben erlangt. Dieſes Thun, das das Weſen mit dem Selbst zuſammenſchlieſst, bringt die gedoppelte Wirklichkeit hervor, sich als das, welches wahre Wirklichkeit hat, und die Staats- macht als das Wahre, welches gilt.
Dieſe ist aber durch dieſe Entfremdung noch nicht ein sich als Staatsmacht wiſſendes Selbstbe- wuſstseyn; es ist nur ihr Gesetz, oder ihr Ansich, das gilt; sie hat noch keinen besondern Willen; denn noch hat das dienende Selbstbewuſstseyn nicht sein reines Selbſt entäuſsert und die Staatsmacht damit begeiſtet, sondern erſt mit seinem Seyn; ihr nur sein Daseyn aufgeopfert, nicht sein Ansichseyn. — Diſs Selbstbewuſstseyn gilt als ein solches, das dem Wesen gemäſs ist, es ist anerkannt um seines An- sichseyns willen. Die andern finden in ihm ihr We- sen bethätigt, nicht aber ihr Fürsichseyn, — ihr Den- ken oder reines Bewuſstseyn erfüllt, nicht ihre In- dividualität. Es gilt daher in ihren Gedanken, und
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Dienſte sich entfremdet, ist sein in das Daſeyn ver-
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aber das Ansich; es bekommt alſo durch dieſe Bil-
dung Achtung vor sich selbſt und bey den Andern.
— Die Staatsmacht aber, die nur erſt das gedachte
Allgemeine, das Ansich war, wird durch eben diese
Bewegung zum seyenden Allgemeinen, zur wirkli-
chen Macht. Sie ist dieſe nur in dem wirklichen
Gehorſam, welchen sie durch das Urtheil des Selbst-
bewuſstseyns, daſs sie das Wesen ist, und durch die
freye Aufopferung deſſelben erlangt. Dieſes Thun,
das das Weſen mit dem Selbst zuſammenſchlieſst,
bringt die gedoppelte Wirklichkeit hervor, sich als
das, welches wahre Wirklichkeit hat, und die Staats-
macht als das Wahre, welches gilt.
Dieſe ist aber durch dieſe Entfremdung noch
nicht ein sich als Staatsmacht wiſſendes Selbstbe-
wuſstseyn; es ist nur ihr Gesetz, oder ihr Ansich,
das gilt; sie hat noch keinen besondern Willen; denn
noch hat das dienende Selbstbewuſstseyn nicht sein
reines Selbſt entäuſsert und die Staatsmacht damit
begeiſtet, sondern erſt mit seinem Seyn; ihr nur
sein Daseyn aufgeopfert, nicht sein Ansichseyn. —
Diſs Selbstbewuſstseyn gilt als ein solches, das dem
Wesen gemäſs ist, es ist anerkannt um seines An-
sichseyns willen. Die andern finden in ihm ihr We-
sen bethätigt, nicht aber ihr Fürsichseyn, — ihr Den-
ken oder reines Bewuſstseyn erfüllt, nicht ihre In-
dividualität. Es gilt daher in ihren Gedanken, und
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 450. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/559>, abgerufen am 22.11.2024.
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