fremden, und zur höchsten Ungleichheit mit sie selbst zu werden, theils die allgemeine Substanz dar- in sich zu unterwerfen und diese sich selbst völlig ungleich zu machen. -- Es erhellt, dass damit seine Bestimmtheit, die es im Urtheile gegen das hatte, welches niederträchtiges Bewusstseyn hiess, und hie- durch auch dieses verschwunden ist. Das letztere hat seinen Zweck erreicht, nemlich die allgemeine Macht unter das Fürsichseyn zu bringen.
So durch die allgemeine Macht bereichert, exi- stirt das Selbstbewusstseyn als die allgemeine Wohl- that, oder sie ist der Reichthum, der sell[b]st wieder Gegenstand für das Bewusstseyn ist. Denn er ist diesem das zwar unterworfne Allgemeine, das aber durch diss erste Aufheben, noch nicht absolut in das Selbst zurückgegangen ist. -- Das Selbst hat noch nicht sich als Selbst, sondern das aufgehobne allge- meine Wesen zum Gegenstande. Indem dieser erst geworden, ist die unmittelbare Beziehung des Be- wusstseyns auf ihn gesetzt das also noch nicht seine Ungleichheit mit ihm dargestellt hat; es ist das edelmüthige Bewusstseyn, welches an dem unwe- sentlich gewordenen Allgemeinen sein Fürsichseyn erhält, daher ih[n] anerkennt und gegen den Wohl- thäter dankbar ist.
Der Reichthum hat an ihm selbst schon das Moment des Fürsichseyns. Er ist nicht das selbst- lose Allgemeine der Staatsmacht, oder die unbefan- gene unorganische Natur des Geistes, sondern sie,
fremden, und zur höchſten Ungleichheit mit sie selbſt zu werden, theils die allgemeine Subſtanz dar- in sich zu unterwerfen und diese sich selbſt völlig ungleich zu machen. — Es erhellt, daſs damit seine Beſtimmtheit, die es im Urtheile gegen das hatte, welches niederträchtiges Bewuſstseyn hieſs, und hie- durch auch dieſes verschwunden ist. Das letztere hat seinen Zweck erreicht, nemlich die allgemeine Macht unter das Fürsichseyn zu bringen.
So durch die allgemeine Macht bereichert, exi- ſtirt das Selbstbewuſstseyn als die allgemeine Wohl- that, oder sie ist der Reichthum, der sell[b]ſt wieder Gegenſtand für das Bewuſstseyn ist. Denn er ist dieſem das zwar unterworfne Allgemeine, das aber durch diſs erſte Aufheben, noch nicht abſolut in das Selbſt zurückgegangen ist. — Das Selbst hat noch nicht sich als Selbst, sondern das aufgehobne allge- meine Wesen zum Gegenſtande. Indem dieſer erſt geworden, ist die unmittelbare Beziehung des Be- wuſstseyns auf ihn geſetzt das also noch nicht seine Ungleichheit mit ihm dargeſtellt hat; es ist das edelmüthige Bewuſstseyn, welches an dem unwe- ſentlich gewordenen Allgemeinen sein Fürsichseyn erhält, daher ih[n] anerkennt und gegen den Wohl- thäter dankbar ist.
Der Reichthum hat an ihm selbst schon das Moment des Fürsichseyns. Er ist nicht das selbst- lose Allgemeine der Staatsmacht, oder die unbefan- gene unorganische Natur des Geistes, sondern sie,
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0569"n="460"/>
fremden, und zur höchſten Ungleichheit mit sie<lb/>
selbſt zu werden, theils die allgemeine Subſtanz dar-<lb/>
in sich zu unterwerfen und diese sich selbſt völlig<lb/>
ungleich zu machen. — Es erhellt, daſs damit seine<lb/>
Beſtimmtheit, die es im <hirendition="#i">Urtheile</hi> gegen das hatte,<lb/>
welches niederträchtiges Bewuſstseyn hieſs, und hie-<lb/>
durch auch dieſes verschwunden ist. Das letztere<lb/>
hat seinen Zweck erreicht, nemlich die allgemeine<lb/>
Macht unter das Fürsichseyn zu bringen.</p><lb/><p>So durch die allgemeine Macht bereichert, exi-<lb/>ſtirt das Selbstbewuſstseyn als die <hirendition="#i">allgemeine Wohl-<lb/>
that</hi>, oder sie ist der <hirendition="#i">Reichthum</hi>, der sell<supplied>b</supplied>ſt wieder<lb/>
Gegenſtand für das Bewuſstseyn ist. Denn er ist<lb/>
dieſem das zwar unterworfne Allgemeine, das aber<lb/>
durch diſs erſte Aufheben, noch nicht abſolut in das<lb/>
Selbſt zurückgegangen ist. — Das <hirendition="#i">Selbst</hi> hat noch<lb/>
nicht <hirendition="#i">sich als Selbst</hi>, sondern das <hirendition="#i">aufgehobne allge-<lb/>
meine Wesen</hi> zum Gegenſtande. Indem dieſer erſt<lb/>
geworden, ist die <hirendition="#i">unmittelbare</hi> Beziehung des Be-<lb/>
wuſstseyns auf ihn geſetzt das also noch nicht seine<lb/>
Ungleichheit mit ihm dargeſtellt hat; es ist das<lb/>
edelmüthige Bewuſstseyn, welches an dem unwe-<lb/>ſentlich gewordenen Allgemeinen sein Fürsichseyn<lb/>
erhält, daher ih<supplied>n</supplied> anerkennt und gegen den Wohl-<lb/>
thäter dankbar ist.</p><lb/><p>Der Reichthum hat an ihm selbst schon das<lb/>
Moment des Fürsichseyns. Er ist nicht das selbst-<lb/>
lose Allgemeine der Staatsmacht, oder die unbefan-<lb/>
gene unorganische Natur des Geistes, sondern sie,<lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[460/0569]
fremden, und zur höchſten Ungleichheit mit sie
selbſt zu werden, theils die allgemeine Subſtanz dar-
in sich zu unterwerfen und diese sich selbſt völlig
ungleich zu machen. — Es erhellt, daſs damit seine
Beſtimmtheit, die es im Urtheile gegen das hatte,
welches niederträchtiges Bewuſstseyn hieſs, und hie-
durch auch dieſes verschwunden ist. Das letztere
hat seinen Zweck erreicht, nemlich die allgemeine
Macht unter das Fürsichseyn zu bringen.
So durch die allgemeine Macht bereichert, exi-
ſtirt das Selbstbewuſstseyn als die allgemeine Wohl-
that, oder sie ist der Reichthum, der sellbſt wieder
Gegenſtand für das Bewuſstseyn ist. Denn er ist
dieſem das zwar unterworfne Allgemeine, das aber
durch diſs erſte Aufheben, noch nicht abſolut in das
Selbſt zurückgegangen ist. — Das Selbst hat noch
nicht sich als Selbst, sondern das aufgehobne allge-
meine Wesen zum Gegenſtande. Indem dieſer erſt
geworden, ist die unmittelbare Beziehung des Be-
wuſstseyns auf ihn geſetzt das also noch nicht seine
Ungleichheit mit ihm dargeſtellt hat; es ist das
edelmüthige Bewuſstseyn, welches an dem unwe-
ſentlich gewordenen Allgemeinen sein Fürsichseyn
erhält, daher ihn anerkennt und gegen den Wohl-
thäter dankbar ist.
Der Reichthum hat an ihm selbst schon das
Moment des Fürsichseyns. Er ist nicht das selbst-
lose Allgemeine der Staatsmacht, oder die unbefan-
gene unorganische Natur des Geistes, sondern sie,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 460. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/569>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.