cher ebenso wesentlich als die Form, wodurch er Pflicht ist. Diss Bewusstseyn ist hiedurch ein sol- ches, worin das Allgemeine und das Besondere schlechthin eins ist, sein Begriff also derselbe, als der Begriff der Harmonie der Moralität und Glück- seligkeit. Denn dieser Gegensatz drückt ebenso die Trennung des sich selbst gleichen moralischen Bewusst- seyns von der Wirklichkeit aus, die als das vielfache Seyn dem einfachen Wesen der Pflicht widerstreitet. Wenn aber das erste Postulat nur die seyende Har- monie der Moralität und der Natur ausdrückt, weil die Natur darin diss negative des Selbstbewusstseyns, das Moment des Seyns ist, so ist hingegen itzt diss Ansich wesentlich als Bewusstseyn gesetzt. Denn das Seyende hat nun die Form des Inhalts der Pflicht, oder ist die Bestimmtheit an der bestimmten Pflicht. Das Ansich ist also die Einheit solcher, welche als einfache Wesenheiten, Wesenheiten des Denkens, und daher nur in einem Bewusstseyn sind. Dieses ist also nunmehr ein Herr und Beherrscher der Welt, der die Harmonie der Moralität und der Glückse- ligkeit hervorbringt, und zugleich die Pflichten als Viele heiligt. Das letztere heisst soviel, dass dem Bewusstseyn der reinen Pflicht die bestimmte nicht unmittelbar heilig seyn kann; weil sie aber um des wirklichen Handelns, das ein bestimmtes ist, gleich- falls nothwendig ist, so fällt ihre Nothwendigkeit aus- ser jenem Bewusstseyn in ein anderes, das somit das vermittelnde der bestimmten und reinen Pflicht und der Grund ist, dass jene auch gilt.
cher ebenſo weſentlich als die Form, wodurch er Pflicht iſt. Diſs Bewuſstſeyn ist hiedurch ein ſol- ches, worin das Allgemeine und das Beſondere ſchlechthin eins ist, ſein Begriff alſo derſelbe, als der Begriff der Harmonie der Moralität und Glück- ſeligkeit. Denn dieſer Gegenſatz drückt ebenſo die Trennung des ſich ſelbſt gleichen moraliſchen Bewuſst- ſeyns von der Wirklichkeit aus, die als das vielfache Seyn dem einfachen Weſen der Pflicht widerſtreitet. Wenn aber das erſte Poſtulat nur die ſeyende Har- monie der Moralität und der Natur ausdrückt, weil die Natur darin diſs negative des Selbſtbewuſstſeyns, das Moment des Seyns ist, ſo ist hingegen itzt diſs Ansich weſentlich als Bewuſstſeyn geſetzt. Denn das Seyende hat nun die Form des Inhalts der Pflicht, oder ist die Beſtimmtheit an der beſtimmten Pflicht. Das Ansich ist alſo die Einheit ſolcher, welche als einfache Weſenheiten, Weſenheiten des Denkens, und daher nur in einem Bewuſstseyn sind. Dieſes iſt alſo nunmehr ein Herr und Beherrſcher der Welt, der die Harmonie der Moralität und der Glückſe- ligkeit hervorbringt, und zugleich die Pflichten als Viele heiligt. Das letztere heiſst ſoviel, daſs dem Bewuſstseyn der reinen Pflicht die beſtimmte nicht unmittelbar heilig ſeyn kann; weil sie aber um des wirklichen Handelns, das ein beſtimmtes iſt, gleich- falls nothwendig iſt, ſo fällt ihre Nothwendigkeit auſ- ſer jenem Bewuſstseyn in ein anderes, das ſomit das vermittelnde der beſtimmten und reinen Pflicht und der Grund ist, daſs jene auch gilt.
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cher ebenſo weſentlich als die Form, wodurch er
Pflicht iſt. Diſs Bewuſstſeyn ist hiedurch ein ſol-
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ſchlechthin eins ist, ſein Begriff alſo derſelbe, als
der Begriff der Harmonie der Moralität und Glück-
ſeligkeit. Denn dieſer Gegenſatz drückt ebenſo die
Trennung des ſich ſelbſt gleichen moraliſchen Bewuſst-
ſeyns von der Wirklichkeit aus, die als das vielfache
Seyn dem einfachen Weſen der Pflicht widerſtreitet.
Wenn aber das erſte Poſtulat nur die ſeyende Har-
monie der Moralität und der Natur ausdrückt, weil
die Natur darin diſs negative des Selbſtbewuſstſeyns,
das Moment des Seyns ist, ſo ist hingegen itzt diſs
Ansich weſentlich als Bewuſstſeyn geſetzt. Denn das
Seyende hat nun die Form des Inhalts der Pflicht,
oder ist die Beſtimmtheit an der beſtimmten Pflicht.
Das Ansich ist alſo die Einheit ſolcher, welche als
einfache Weſenheiten, Weſenheiten des Denkens, und
daher nur in einem Bewuſstseyn sind. Dieſes iſt
alſo nunmehr ein Herr und Beherrſcher der Welt,
der die Harmonie der Moralität und der Glückſe-
ligkeit hervorbringt, und zugleich die Pflichten als
Viele heiligt. Das letztere heiſst ſoviel, daſs dem
Bewuſstseyn der reinen Pflicht die beſtimmte nicht
unmittelbar heilig ſeyn kann; weil sie aber um des
wirklichen Handelns, das ein beſtimmtes iſt, gleich-
falls nothwendig iſt, ſo fällt ihre Nothwendigkeit auſ-
ſer jenem Bewuſstseyn in ein anderes, das ſomit
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 559. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/668>, abgerufen am 22.11.2024.
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