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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807.

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seiner selbst gewisse Geist ruht als Gewissen in sich,
und seine reale Allgemeinheit, oder seine Pflicht liegt
in seiner reinen Ueberzeugung von der Pflicht. Diese
reine Ueberzeugung ist als solche so leer als die reine
Pflicht, rein in dem Sinne, dass nichts in ihr, kein
bestimmter Inhalt Pflicht ist. Es soll aber gehandelt,
es muss von dem Individuum bestimmt werden; und
der seiner selbst gewisse Geist, in dem das Ansich die
Bedeutung des selbstbewussten Ich erlangt hat, weiss
diese Bestimmung und Inhalt in der unmittelbaren
Gewissheit seiner selbst zu haben. Diese ist als Be-
stimmung und Inhalt das natürliche Bewusstseyn, das
heisst, die Triebe und Neigungen. -- Das Gewissen
erkennt keinen Inhalt für es als absolut, denn es ist
absolute Negativität alles Bestimmten. Es bestimmt
aus sich selbst; der Kreis des Selbsts aber, worein die
Bestimmtheit als solche fällt, ist die sogenannte Sinn-
lichkeit; einen Inhalt aus der unmittelbaren Gewiss-
heil seiner selbst zu haben, findet sich nichts bey der
Hand, als sie. -- Alles, was in frühern Gestalten,
als Gut oder Schlecht, als Gesetz und Recht sich dar-
stellte, ist ein Anderes als die unmittelbare Gewiss-
heit seiner selbst; es ist ein Allgemeines, das jetzt ein
Seyn für anderes ist; oder anders betrachtet, ein Ge-
genstand, welcher das Bewusstseyn mit sich selbst
vermittelnd, zwischen es und seine eigene Wahrheit
tritt und es vielmehr von sich absondert, als dass er
seine Unmittelbarkeit wäre. -- Dem Gewissen aber
ist die Gewissheit seiner selbst die reine unmittelbare

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seiner ſelbſt gewiſſe Geiſt ruht als Gewiſſen in sich,
und ſeine reale Allgemeinheit, oder ſeine Pflicht liegt
in ſeiner reinen Ueberzeugung von der Pflicht. Dieſe
reine Ueberzeugung iſt als ſolche ſo leer als die reine
Pflicht, rein in dem Sinne, daſs nichts in ihr, kein
beſtimmter Inhalt Pflicht ist. Es ſoll aber gehandelt,
es muſs von dem Individuum beſtimmt werden; und
der ſeiner ſelbſt gewiſſe Geiſt, in dem das Ansich die
Bedeutung des ſelbſtbewuſsten Ich erlangt hat, weiſs
dieſe Beſtimmung und Inhalt in der unmittelbaren
Gewiſsheit ſeiner ſelbſt zu haben. Dieſe ist als Be-
ſtimmung und Inhalt das natürliche Bewuſstseyn, das
heiſst, die Triebe und Neigungen. — Das Gewiſſen
erkennt keinen Inhalt für es als abſolut, denn es iſt
abſolute Negativität alles Beſtimmten. Es beſtimmt
aus sich ſelbſt; der Kreis des Selbsts aber, worein die
Beſtimmtheit als solche fällt, iſt die ſogenannte Sinn-
lichkeit; einen Inhalt aus der unmittelbaren Gewiſs-
heil ſeiner ſelbſt zu haben, findet sich nichts bey der
Hand, als sie. — Alles, was in frühern Geſtalten,
als Gut oder Schlecht, als Geſetz und Recht sich dar-
ſtellte, iſt ein Anderes als die unmittelbare Gewiſs-
heit ſeiner ſelbſt; es iſt ein Allgemeines, das jetzt ein
Seyn für anderes iſt; oder anders betrachtet, ein Ge-
genſtand, welcher das Bewuſstseyn mit sich selbſt
vermittelnd, zwiſchen es und ſeine eigene Wahrheit
tritt und es vielmehr von sich abſondert, als daſs er
ſeine Unmittelbarkeit wäre. — Dem Gewiſſen aber
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[593/0702] seiner ſelbſt gewiſſe Geiſt ruht als Gewiſſen in sich, und ſeine reale Allgemeinheit, oder ſeine Pflicht liegt in ſeiner reinen Ueberzeugung von der Pflicht. Dieſe reine Ueberzeugung iſt als ſolche ſo leer als die reine Pflicht, rein in dem Sinne, daſs nichts in ihr, kein beſtimmter Inhalt Pflicht ist. Es ſoll aber gehandelt, es muſs von dem Individuum beſtimmt werden; und der ſeiner ſelbſt gewiſſe Geiſt, in dem das Ansich die Bedeutung des ſelbſtbewuſsten Ich erlangt hat, weiſs dieſe Beſtimmung und Inhalt in der unmittelbaren Gewiſsheit ſeiner ſelbſt zu haben. Dieſe ist als Be- ſtimmung und Inhalt das natürliche Bewuſstseyn, das heiſst, die Triebe und Neigungen. — Das Gewiſſen erkennt keinen Inhalt für es als abſolut, denn es iſt abſolute Negativität alles Beſtimmten. Es beſtimmt aus sich ſelbſt; der Kreis des Selbsts aber, worein die Beſtimmtheit als solche fällt, iſt die ſogenannte Sinn- lichkeit; einen Inhalt aus der unmittelbaren Gewiſs- heil ſeiner ſelbſt zu haben, findet sich nichts bey der Hand, als sie. — Alles, was in frühern Geſtalten, als Gut oder Schlecht, als Geſetz und Recht sich dar- ſtellte, iſt ein Anderes als die unmittelbare Gewiſs- heit ſeiner ſelbſt; es iſt ein Allgemeines, das jetzt ein Seyn für anderes iſt; oder anders betrachtet, ein Ge- genſtand, welcher das Bewuſstseyn mit sich selbſt vermittelnd, zwiſchen es und ſeine eigene Wahrheit tritt und es vielmehr von sich abſondert, als daſs er ſeine Unmittelbarkeit wäre. — Dem Gewiſſen aber iſt die Gewiſsheit ſeiner ſelbſt die reine unmittelbare P p

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 593. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/702>, abgerufen am 22.11.2024.