dem sie mit einem Geständniss der Unwissenheit endigt, bringt den Schein hervor, als liege eine dunkle, unüber- steigliche Kluft zwischen den Seelenvermögen, die nun gleich Inseln aus einem unergründlichen und unfahrbaren Meere herausragen. Was Wunder, wenn man es end- lich müde wird, um das Zusammenwirken der Seelenver- mögen sich zu bekümmern; wenn man vielmehr sich darin gefällt, die weite Trennung derselben durch recht grosse Unterschiede des einen Vermögens vom andern, deutlich zu beschreiben? Und hierin hat man es in der That weit gebracht. Die Seelenvermögen scheinen in einem wahren bellum omnium contra omnes begriffen zu seyn.
Die Einbildungskraft, sich selbst überlassen, erschafft Phantome; aber die Sinne verscheuchen sie; doch manch- mal auch lassen sie sich von jener bethören, so dass wohl gar Gespenster mit Augen gesehen werden. Star- kes Gedächtniss findet sich bey schwachem Verstande, und umgekehrt; die Ausbildung des einen lässt Nachtheil besorgen für das andere. Noch weniger Friede hält der Verstand mit den Sinnen; er entdeckt ihren Trug, er zeigt, dass die Sonne still steht, und das Ruder auch im Wasser gerade ist; er erblickt einfache Gesetze, wo die Sinne lauter Unordnung sahen. Nicht besser vertragen sich Verstand und Einbildungskraft; er findet sie thöricht und flatterhaft, sie ihn unbehülflich und trocken. Besser als beyde dünkt sich die Urtheilskraft; der Verstand wusste nur die Regel, sie erst erkennt das Rechte und Wahre mit Bestimmtheit im Einzelnen. Aber die Ver- nunft erscheint; sie schwingt sich auf zum Uebersinnli- chen, Unendlichen, zur eigentlichen Wahrheit, während alle jene auf dem Boden der Erscheinungswelt kriechen. Bey diesen Streitigkeiten bleiben Gefühl und Begehrungs- vermögen nicht müssig. Die letzte Entscheidung über Wahrheit und Irrthum behauptet am Ende das Gefühl; insbesondere spricht es bald für, bald wider den Ver- stand; der doch seinerseits gegen die Einmischungen des Gefühls in seine Untersuchungen sich nachdrücklich ver-
dem sie mit einem Geständniſs der Unwissenheit endigt, bringt den Schein hervor, als liege eine dunkle, unüber- steigliche Kluft zwischen den Seelenvermögen, die nun gleich Inseln aus einem unergründlichen und unfahrbaren Meere herausragen. Was Wunder, wenn man es end- lich müde wird, um das Zusammenwirken der Seelenver- mögen sich zu bekümmern; wenn man vielmehr sich darin gefällt, die weite Trennung derselben durch recht groſse Unterschiede des einen Vermögens vom andern, deutlich zu beschreiben? Und hierin hat man es in der That weit gebracht. Die Seelenvermögen scheinen in einem wahren bellum omnium contra omnes begriffen zu seyn.
Die Einbildungskraft, sich selbst überlassen, erschafft Phantome; aber die Sinne verscheuchen sie; doch manch- mal auch lassen sie sich von jener bethören, so daſs wohl gar Gespenster mit Augen gesehen werden. Star- kes Gedächtniſs findet sich bey schwachem Verstande, und umgekehrt; die Ausbildung des einen läſst Nachtheil besorgen für das andere. Noch weniger Friede hält der Verstand mit den Sinnen; er entdeckt ihren Trug, er zeigt, daſs die Sonne still steht, und das Ruder auch im Wasser gerade ist; er erblickt einfache Gesetze, wo die Sinne lauter Unordnung sahen. Nicht besser vertragen sich Verstand und Einbildungskraft; er findet sie thöricht und flatterhaft, sie ihn unbehülflich und trocken. Besser als beyde dünkt sich die Urtheilskraft; der Verstand wuſste nur die Regel, sie erst erkennt das Rechte und Wahre mit Bestimmtheit im Einzelnen. Aber die Ver- nunft erscheint; sie schwingt sich auf zum Uebersinnli- chen, Unendlichen, zur eigentlichen Wahrheit, während alle jene auf dem Boden der Erscheinungswelt kriechen. Bey diesen Streitigkeiten bleiben Gefühl und Begehrungs- vermögen nicht müssig. Die letzte Entscheidung über Wahrheit und Irrthum behauptet am Ende das Gefühl; insbesondere spricht es bald für, bald wider den Ver- stand; der doch seinerseits gegen die Einmischungen des Gefühls in seine Untersuchungen sich nachdrücklich ver-
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dem sie mit einem Geständniſs der Unwissenheit endigt,
bringt den Schein hervor, als liege eine dunkle, unüber-
steigliche Kluft zwischen den Seelenvermögen, die nun
gleich Inseln aus einem unergründlichen und unfahrbaren
Meere herausragen. Was Wunder, wenn man es end-
lich müde wird, um das Zusammenwirken der Seelenver-
mögen sich zu bekümmern; wenn man vielmehr sich darin
gefällt, die weite Trennung derselben durch recht groſse
Unterschiede des einen Vermögens vom andern, deutlich
zu beschreiben? Und hierin hat man es in der That
weit gebracht. Die Seelenvermögen scheinen in einem
wahren bellum omnium contra omnes begriffen zu seyn.
Die Einbildungskraft, sich selbst überlassen, erschafft
Phantome; aber die Sinne verscheuchen sie; doch manch-
mal auch lassen sie sich von jener bethören, so daſs
wohl gar Gespenster mit Augen gesehen werden. Star-
kes Gedächtniſs findet sich bey schwachem Verstande,
und umgekehrt; die Ausbildung des einen läſst Nachtheil
besorgen für das andere. Noch weniger Friede hält der
Verstand mit den Sinnen; er entdeckt ihren Trug, er
zeigt, daſs die Sonne still steht, und das Ruder auch im
Wasser gerade ist; er erblickt einfache Gesetze, wo die
Sinne lauter Unordnung sahen. Nicht besser vertragen
sich Verstand und Einbildungskraft; er findet sie thöricht
und flatterhaft, sie ihn unbehülflich und trocken. Besser
als beyde dünkt sich die Urtheilskraft; der Verstand
wuſste nur die Regel, sie erst erkennt das Rechte und
Wahre mit Bestimmtheit im Einzelnen. Aber die Ver-
nunft erscheint; sie schwingt sich auf zum Uebersinnli-
chen, Unendlichen, zur eigentlichen Wahrheit, während
alle jene auf dem Boden der Erscheinungswelt kriechen.
Bey diesen Streitigkeiten bleiben Gefühl und Begehrungs-
vermögen nicht müssig. Die letzte Entscheidung über
Wahrheit und Irrthum behauptet am Ende das Gefühl;
insbesondere spricht es bald für, bald wider den Ver-
stand; der doch seinerseits gegen die Einmischungen des
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Herbart, Johann Friedrich: Psychologie als Wissenschaft. Bd. 1. Königsberg, 1824, S. 23. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/herbart_psychologie01_1824/43>, abgerufen am 23.11.2024.
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