Herder, Johann Gottfried von: Briefe zu Beförderung der Humanität. Bd. 10. Riga, 1797.des Menschen edler Vorzug, das unent- Verstand ist der Gemeinschatz des mensch- des Menſchen edler Vorzug, das unent- Verſtand iſt der Gemeinſchatz des menſch- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0210" n="203"/> des Menſchen edler Vorzug, das unent-<lb/> behrliche Werkzeug ſeiner Beſtimmung.<lb/> Wiſſenſchaft alles Wiſſenswuͤrdigen, Ver-<lb/> ſtand alles Brauchbaren, Schoͤnen und<lb/> Edeln iſt erleuchtender Sonnenglanz in der<lb/> dunkeln Dunſtkugel der Erde; er darf und<lb/> muß ſich ſoweit erſtrecken als er ſich er-<lb/> ſtrecken kann; vom letzten Nebelſtern uͤber<lb/> die geſammte Natur an die Grenzen der<lb/> werdenden Schoͤpfung.</p><lb/> <p>Verſtand iſt der Gemeinſchatz des menſch-<lb/> lichen Geſchlechts; wir alle haben daraus<lb/> empfangen, wir alle ſollen unſre beſten Ge-<lb/> danken und Geſinnungen hineintragen. Wir<lb/> rechnen mit Combinationen der Vorzeit;<lb/> die Nachwelt ſoll mit unſern Combinatio-<lb/> nen rechnen, und allerdings geht dieſer<lb/> Calcul ins Große, Weite, Unendliche hin-<lb/> aus. Wer unternimmts zu ſagen, wohin<lb/> das Menſchengeſchlecht in ſeinen fortgeſetz-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [203/0210]
des Menſchen edler Vorzug, das unent-
behrliche Werkzeug ſeiner Beſtimmung.
Wiſſenſchaft alles Wiſſenswuͤrdigen, Ver-
ſtand alles Brauchbaren, Schoͤnen und
Edeln iſt erleuchtender Sonnenglanz in der
dunkeln Dunſtkugel der Erde; er darf und
muß ſich ſoweit erſtrecken als er ſich er-
ſtrecken kann; vom letzten Nebelſtern uͤber
die geſammte Natur an die Grenzen der
werdenden Schoͤpfung.
Verſtand iſt der Gemeinſchatz des menſch-
lichen Geſchlechts; wir alle haben daraus
empfangen, wir alle ſollen unſre beſten Ge-
danken und Geſinnungen hineintragen. Wir
rechnen mit Combinationen der Vorzeit;
die Nachwelt ſoll mit unſern Combinatio-
nen rechnen, und allerdings geht dieſer
Calcul ins Große, Weite, Unendliche hin-
aus. Wer unternimmts zu ſagen, wohin
das Menſchengeſchlecht in ſeinen fortgeſetz-
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