Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.Regel / das / nemblich alles Sünde sey / was wider Gottes Gesetz fichtet vnd streitet / Vnd Andradius spricht / die begirde vnd lust / so in vnserm Fleisch jhren vrsprung haben / als da sind / der kutzel vnd lust / so die natürliche werme im menschen erregt / sind alle zumahl ohn Sünde. Catechismus Rom. in 9. praecept. Lehren die Pastisten / das die KinderVI. jhrer Eltern Sünde nicht entgelten dürffen / wofern sie denselbigen nicht nachfolgen. Denn also lehret der Römische Catechismus in seiner erklerung vnd außlegung der Zehen Gebot. Wer da seiner Gottlosen Eltern sünde nachfolget / vnd die begehet / der sol auch in gleicher straff mit jhnen sein: Wer da aber seinen Eltern in der boßheit nicht nachferet / der darff sich jrent wegen keiner straff bey Gott befürchten. Eben mit solcher vnsinnigkeit leugnenVII. sie / das die Erbsünde vom Gesetz Gottes angeklaget vnd beschüldiget werde / vnd das sie sey ein mangel der Gerechtigkeit vnd Heiligkeit / darzu Regel / das / nemblich alles Sünde sey / was wider Gottes Gesetz fichtet vnd streitet / Vnd Andradius spricht / die begirde vnd lust / so in vnserm Fleisch jhren vrsprung haben / als da sind / der kutzel vnd lust / so die natürliche werme im menschen erregt / sind alle zumahl ohn Sünde. Catechismus Rom. in 9. praecept. Lehren die Pastisten / das die KinderVI. jhrer Eltern Sünde nicht entgelten dürffen / wofern sie denselbigen nicht nachfolgen. Denn also lehret der Römische Catechismus in seiner erklerung vnd außlegung der Zehen Gebot. Wer da seiner Gottlosen Eltern sünde nachfolget / vnd die begehet / der sol auch in gleicher straff mit jhnen sein: Wer da aber seinen Eltern in der boßheit nicht nachferet / der darff sich jrent wegen keiner straff bey Gott befürchten. Eben mit solcher vnsinnigkeit leugnenVII. sie / das die Erbsünde vom Gesetz Gottes angeklaget vnd beschüldiget werde / vnd das sie sey ein mangel der Gerechtigkeit vnd Heiligkeit / darzu <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0105"/> Regel / das / nemblich alles Sünde sey / was wider Gottes Gesetz fichtet vnd streitet / Vnd Andradius spricht / die begirde vnd lust / so in vnserm Fleisch jhren vrsprung haben / als da sind / der kutzel vnd lust / so die natürliche werme im menschen erregt / sind alle zumahl ohn Sünde. Catechismus Rom. in 9. praecept.</p> <p>Lehren die Pastisten / das die Kinder<note place="right">VI.</note> jhrer Eltern Sünde nicht entgelten dürffen / wofern sie denselbigen nicht nachfolgen. Denn also lehret der Römische Catechismus in seiner erklerung vnd außlegung der Zehen Gebot. Wer da seiner Gottlosen Eltern sünde nachfolget / vnd die begehet / der sol auch in gleicher straff mit jhnen sein: Wer da aber seinen Eltern in der boßheit nicht nachferet / der darff sich jrent wegen keiner straff bey Gott befürchten.</p> <p>Eben mit solcher vnsinnigkeit leugnen<note place="right">VII.</note> sie / das die Erbsünde vom Gesetz Gottes angeklaget vnd beschüldiget werde / vnd das sie sey ein mangel der Gerechtigkeit vnd Heiligkeit / darzu </p> </div> </body> </text> </TEI> [0105]
Regel / das / nemblich alles Sünde sey / was wider Gottes Gesetz fichtet vnd streitet / Vnd Andradius spricht / die begirde vnd lust / so in vnserm Fleisch jhren vrsprung haben / als da sind / der kutzel vnd lust / so die natürliche werme im menschen erregt / sind alle zumahl ohn Sünde. Catechismus Rom. in 9. praecept.
Lehren die Pastisten / das die Kinder jhrer Eltern Sünde nicht entgelten dürffen / wofern sie denselbigen nicht nachfolgen. Denn also lehret der Römische Catechismus in seiner erklerung vnd außlegung der Zehen Gebot. Wer da seiner Gottlosen Eltern sünde nachfolget / vnd die begehet / der sol auch in gleicher straff mit jhnen sein: Wer da aber seinen Eltern in der boßheit nicht nachferet / der darff sich jrent wegen keiner straff bey Gott befürchten.
VI. Eben mit solcher vnsinnigkeit leugnen sie / das die Erbsünde vom Gesetz Gottes angeklaget vnd beschüldiget werde / vnd das sie sey ein mangel der Gerechtigkeit vnd Heiligkeit / darzu
VII.
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