Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.that so gros wirdt / Das die Rew / so von jhr herkompt / auch die erlassung von aller peen vnd straff erwerbe vnd verdiene / gleich wie bey Magdalena geschehen. Zum andernmahl geschicht das / von wegen des empfindtlichen schmertzen im hertzen / welchen der Mensch gutwillig erregt. Dieweil dieser schmertz gleichsam eine straffe ist / vnd so gros werden vnd zunemen kan / das er gnugsam ist außzuleschen vnd zutilgen / zugleich schuldt vnd pein. Compend: Theolog: lib. 6. Cap. 24. Thom. 4. dist: Pag. 17. q. 2. 32.Leren die Papisten / das der Mensch nicht könne gewis werden / wann er gnugsam gerewet habe. Thom. 4. dist. q. 2. Artic. 5. Darumb muß man sagen / das niemandt vor gewis wissen kan / ob seine Rew dermassen genugsam sey / das sie schuldt vnd pein abtragen vnd tilgen möge. Derwegen dann der Mensch noch schüldig ist zu beichten / vnd gnug zuthun. that so gros wirdt / Das die Rew / so von jhr herkompt / auch die erlassung von aller peen vnd straff erwerbe vnd verdiene / gleich wie bey Magdalena geschehen. Zum andernmahl geschicht das / von wegen des empfindtlichen schmertzen im hertzen / welchẽ der Mensch gutwillig erregt. Dieweil dieser schmertz gleichsam eine straffe ist / vnd so gros werden vnd zunemen kan / das er gnugsam ist außzuleschen vnd zutilgen / zugleich schuldt vnd pein. Compend: Theolog: lib. 6. Cap. 24. Thom. 4. dist: Pag. 17. q. 2. 32.Leren die Papisten / das der Mensch nicht könne gewis werden / wann er gnugsam gerewet habe. Thom. 4. dist. q. 2. Artic. 5. Darumb muß man sagen / das niemandt vor gewis wissen kan / ob seine Rew dermassen genugsam sey / das sie schuldt vnd pein abtragen vnd tilgen möge. Derwegen dann der Mensch noch schüldig ist zu beichten / vnd gnug zuthun. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0240"/> that so gros wirdt / Das die Rew / so von jhr herkompt / auch die erlassung von aller peen vnd straff erwerbe vnd verdiene / gleich wie bey Magdalena geschehen.</p> <p>Zum andernmahl geschicht das / von wegen des empfindtlichen schmertzen im hertzen / welchẽ der Mensch gutwillig erregt. Dieweil dieser schmertz gleichsam eine straffe ist / vnd so gros werden vnd zunemen kan / das er gnugsam ist außzuleschen vnd zutilgen / zugleich schuldt vnd pein. Compend: Theolog: lib. 6. Cap. 24. Thom. 4. dist: Pag. 17. q. 2.</p> <note place="left">32.</note> <p>Leren die Papisten / das der Mensch nicht könne gewis werden / wann er gnugsam gerewet habe. Thom. 4. dist. q. 2. Artic. 5. Darumb muß man sagen / das niemandt vor gewis wissen kan / ob seine Rew dermassen genugsam sey / das sie schuldt vnd pein abtragen vnd tilgen möge. Derwegen dann der Mensch noch schüldig ist zu beichten / vnd gnug zuthun.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0240]
that so gros wirdt / Das die Rew / so von jhr herkompt / auch die erlassung von aller peen vnd straff erwerbe vnd verdiene / gleich wie bey Magdalena geschehen.
Zum andernmahl geschicht das / von wegen des empfindtlichen schmertzen im hertzen / welchẽ der Mensch gutwillig erregt. Dieweil dieser schmertz gleichsam eine straffe ist / vnd so gros werden vnd zunemen kan / das er gnugsam ist außzuleschen vnd zutilgen / zugleich schuldt vnd pein. Compend: Theolog: lib. 6. Cap. 24. Thom. 4. dist: Pag. 17. q. 2.
Leren die Papisten / das der Mensch nicht könne gewis werden / wann er gnugsam gerewet habe. Thom. 4. dist. q. 2. Artic. 5. Darumb muß man sagen / das niemandt vor gewis wissen kan / ob seine Rew dermassen genugsam sey / das sie schuldt vnd pein abtragen vnd tilgen möge. Derwegen dann der Mensch noch schüldig ist zu beichten / vnd gnug zuthun.
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