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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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that so gros wirdt / Das die Rew / so von jhr herkompt / auch die erlassung von aller peen vnd straff erwerbe vnd verdiene / gleich wie bey Magdalena geschehen.

Zum andernmahl geschicht das / von wegen des empfindtlichen schmertzen im hertzen / welchen der Mensch gutwillig erregt. Dieweil dieser schmertz gleichsam eine straffe ist / vnd so gros werden vnd zunemen kan / das er gnugsam ist außzuleschen vnd zutilgen / zugleich schuldt vnd pein. Compend: Theolog: lib. 6. Cap. 24. Thom. 4. dist: Pag. 17. q. 2.

32.

Leren die Papisten / das der Mensch nicht könne gewis werden / wann er gnugsam gerewet habe. Thom. 4. dist. q. 2. Artic. 5. Darumb muß man sagen / das niemandt vor gewis wissen kan / ob seine Rew dermassen genugsam sey / das sie schuldt vnd pein abtragen vnd tilgen möge. Derwegen dann der Mensch noch schüldig ist zu beichten / vnd gnug zuthun.

that so gros wirdt / Das die Rew / so von jhr herkompt / auch die erlassung von aller peen vnd straff erwerbe vnd verdiene / gleich wie bey Magdalena geschehen.

Zum andernmahl geschicht das / von wegen des empfindtlichen schmertzen im hertzen / welchẽ der Mensch gutwillig erregt. Dieweil dieser schmertz gleichsam eine straffe ist / vnd so gros werden vnd zunemen kan / das er gnugsam ist außzuleschen vnd zutilgen / zugleich schuldt vnd pein. Compend: Theolog: lib. 6. Cap. 24. Thom. 4. dist: Pag. 17. q. 2.

32.

Leren die Papisten / das der Mensch nicht könne gewis werden / wann er gnugsam gerewet habe. Thom. 4. dist. q. 2. Artic. 5. Darumb muß man sagen / das niemandt vor gewis wissen kan / ob seine Rew dermassen genugsam sey / das sie schuldt vnd pein abtragen vnd tilgen möge. Derwegen dann der Mensch noch schüldig ist zu beichten / vnd gnug zuthun.

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[0240] that so gros wirdt / Das die Rew / so von jhr herkompt / auch die erlassung von aller peen vnd straff erwerbe vnd verdiene / gleich wie bey Magdalena geschehen. Zum andernmahl geschicht das / von wegen des empfindtlichen schmertzen im hertzen / welchẽ der Mensch gutwillig erregt. Dieweil dieser schmertz gleichsam eine straffe ist / vnd so gros werden vnd zunemen kan / das er gnugsam ist außzuleschen vnd zutilgen / zugleich schuldt vnd pein. Compend: Theolog: lib. 6. Cap. 24. Thom. 4. dist: Pag. 17. q. 2. Leren die Papisten / das der Mensch nicht könne gewis werden / wann er gnugsam gerewet habe. Thom. 4. dist. q. 2. Artic. 5. Darumb muß man sagen / das niemandt vor gewis wissen kan / ob seine Rew dermassen genugsam sey / das sie schuldt vnd pein abtragen vnd tilgen möge. Derwegen dann der Mensch noch schüldig ist zu beichten / vnd gnug zuthun.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/240>, abgerufen am 23.11.2024.