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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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Lehren sie. Das dieses eine schedliche33. Lehre sey / wann man sagt / Die Rew sey ein schrecken vnd furcht im gewissen. Tap: de Contrit: Pag. 179. Es ist eine schedtliche Lehr / das man vorgeben wil / Die Rewe sey ein schrecken im Gewissen / auß furcht für der ewigen Pein im Hellischen Fewer.

Von der Beicht oder Bekentnis der Sünden.

LEhren die Papisten / Das der Herr34. Christus selbst die Beicht / so zum Sacrament der Buß gehören sol / gestifft ond eingesetzt habe. Trid Concil: Sess: 4. Cap. 5. Auß der einsetzung des Sacraments der Busse / so jetzt erkleret / Hat die Catholische Kirche allzeit verstanden / Das auch der HErr Christus gestifftet hat / ein volkommene Beicht / vnd bekentnis der Sünden / welche nach Göttlichem recht allen den jenigen von nöten ist / so nach jhrer Tauffe fallen vnd sündigen.

Lehren sie. Das dieses eine schedliche33. Lehre sey / wann man sagt / Die Rew sey ein schrecken vnd furcht im gewissen. Tap: de Contrit: Pag. 179. Es ist eine schedtliche Lehr / das man vorgeben wil / Die Rewe sey ein schrecken im Gewissen / auß furcht für der ewigen Pein im Hellischen Fewer.

Von der Beicht oder Bekentnis der Sünden.

LEhren die Papisten / Das der Herr34. Christus selbst die Beicht / so zum Sacrament der Buß gehören sol / gestifft ond eingesetzt habe. Trid Concil: Sess: 4. Cap. 5. Auß der einsetzung des Sacraments der Busse / so jetzt erkleret / Hat die Catholische Kirche allzeit verstanden / Das auch der HErr Christus gestifftet hat / ein volkommene Beicht / vnd bekentnis der Sünden / welche nach Göttlichem recht allen den jenigen von nöten ist / so nach jhrer Tauffe fallen vnd sündigen.

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[0241] Lehren sie. Das dieses eine schedliche Lehre sey / wann man sagt / Die Rew sey ein schrecken vnd furcht im gewissen. Tap: de Contrit: Pag. 179. Es ist eine schedtliche Lehr / das man vorgeben wil / Die Rewe sey ein schrecken im Gewissen / auß furcht für der ewigen Pein im Hellischen Fewer. 33. Von der Beicht oder Bekentnis der Sünden. LEhren die Papisten / Das der Herr Christus selbst die Beicht / so zum Sacrament der Buß gehören sol / gestifft ond eingesetzt habe. Trid Concil: Sess: 4. Cap. 5. Auß der einsetzung des Sacraments der Busse / so jetzt erkleret / Hat die Catholische Kirche allzeit verstanden / Das auch der HErr Christus gestifftet hat / ein volkommene Beicht / vnd bekentnis der Sünden / welche nach Göttlichem recht allen den jenigen von nöten ist / so nach jhrer Tauffe fallen vnd sündigen. 34.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/241>, abgerufen am 23.11.2024.