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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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empfangen haben / etliche schwere sünden felle / darüber sie selbst allein erkennen / vnd vrtheilen mögen / jnen haben vorbehalten können. Die Sünde aber so jhme der Pabst zu Absoluiren vorbehalten mag / sindt diese / wie sie erzehlet werden / Als wann ein Clerick oder Geistlicher schendtlich zerhauen vnd zerstümelt worden / do einer Simoney getrieben / Kirchen angesteckt / Apostolische oder Römische Instrument gefelschet / zur zeit des grossen Bannes oder interdicts Meß gehalten. Von diesen fällen werden außgenommen junge Knaben / Mönche / alte Menner / arme leute / weiber / vnd die jenigen / so der Kriegsleufften halben zum Bapst nicht reisen können / oder die sonst hochnötig Ehehafft vnd geschefft haben / denn solche können vnd mögen durch jhren Bischoff von oberzelten lastern / Absoluiret vnd loß gesprochen werden.

Vom Bischoff zu Paris / sind Anno 1515 Diese laster reseruiret vnd vorbehalten worden / als Todtschlag / Warsagerey / Kirchenraub / Ketzerey /

empfangen haben / etliche schwere sünden felle / darüber sie selbst allein erkennen / vnd vrtheilen mögen / jnen haben vorbehalten können. Die Sünde aber so jhme der Pabst zu Absoluiren vorbehalten mag / sindt diese / wie sie erzehlet werden / Als wann ein Clerick oder Geistlicher schendtlich zerhauen vnd zerstümelt worden / do einer Simoney getrieben / Kirchen angesteckt / Apostolische oder Römische Instrument gefelschet / zur zeit des grossen Bannes oder interdicts Meß gehalten. Von diesen fällen werden außgenommen junge Knaben / Mönche / alte Menner / arme leute / weiber / vnd die jenigen / so der Kriegsleufften halben zum Bapst nicht reisen können / oder die sonst hochnötig Ehehafft vnd geschefft haben / denn solche können vnd mögen durch jhren Bischoff von oberzelten lastern / Absoluiret vnd loß gesprochen werden.

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[0256] empfangen haben / etliche schwere sünden felle / darüber sie selbst allein erkennen / vnd vrtheilen mögen / jnen haben vorbehalten können. Die Sünde aber so jhme der Pabst zu Absoluiren vorbehalten mag / sindt diese / wie sie erzehlet werden / Als wann ein Clerick oder Geistlicher schendtlich zerhauen vnd zerstümelt worden / do einer Simoney getrieben / Kirchen angesteckt / Apostolische oder Römische Instrument gefelschet / zur zeit des grossen Bannes oder interdicts Meß gehalten. Von diesen fällen werden außgenommen junge Knaben / Mönche / alte Menner / arme leute / weiber / vnd die jenigen / so der Kriegsleufften halben zum Bapst nicht reisen können / oder die sonst hochnötig Ehehafft vnd geschefft haben / denn solche können vnd mögen durch jhren Bischoff von oberzelten lastern / Absoluiret vnd loß gesprochen werden. Vom Bischoff zu Paris / sind Anno 1515 Diese laster reseruiret vnd vorbehalten worden / als Todtschlag / Warsagerey / Kirchenraub / Ketzerey /

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/256>, abgerufen am 21.11.2024.