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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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Simoney / Ehebruch / Hurerey / Jung fraw vnd Ehrliche Matronen entfüren / Nunnen schwechen / Blutschandt mit seinen nahe Verwandten begehen / Auch mit schwegern im vierdten grad / Sodomitische schandt / Hurerey mit einer treiben / so er auß der Tauff gehaben / oder Beichte gehöret / heimliche Verlöbnis: Auch verlöbnis wider der Kirchen gebot / Weibs personen vnfruchtbar machen / oder jnen die frucht abtreiben / in einer geweiheten Kirchen vnzucht begehen / etc.

Das die vorbehaltung solcher fälle64. nicht allein gelte vnd stadt habe in einer eusserlichen Policey / sondern auch für Gotte. Trid: Concil: Sess: 4. Cap. 7. Es stimmet mit Göttlicher warheit / das solche reseruatio delictorum, da man etliche Sünde an höhern örten zu erkennen vorbehalten / nicht allein in einer eusserlichen Policey oder Regiment / sondern auch für Gotte dem Herrn selbst gelte. Item Canon. 11. So jemandt sagt / das die Bischoffe / nicht ferner solten mache haben / etliche fälle jnen vorzubehalten /

Simoney / Ehebruch / Hurerey / Jung fraw vnd Ehrliche Matronen entfüren / Nunnen schwechen / Blutschandt mit seinen nahe Verwandten begehen / Auch mit schwegern im vierdten grad / Sodomitische schandt / Hurerey mit einer treiben / so er auß der Tauff gehaben / oder Beichte gehöret / heimliche Verlöbnis: Auch verlöbnis wider der Kirchen gebot / Weibs personen vnfruchtbar machen / oder jnen die frucht abtreiben / in einer geweiheten Kirchen vnzucht begehen / etc.

Das die vorbehaltung solcher fälle64. nicht allein gelte vnd stadt habe in einer eusserlichen Policey / sondern auch für Gotte. Trid: Concil: Sess: 4. Cap. 7. Es stimmet mit Göttlicher warheit / das solche reseruatio delictorum, da man etliche Sünde an höhern örten zu erkennen vorbehalten / nicht allein in einer eusserlichen Policey oder Regiment / sondern auch für Gotte dem Herrn selbst gelte. Item Canon. 11. So jemandt sagt / das die Bischoffe / nicht ferner solten mache habẽ / etliche fälle jnen vorzubehalten /

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Simoney /            Ehebruch / Hurerey / Jung fraw vnd Ehrliche Matronen entfüren / Nunnen schwechen /            Blutschandt mit seinen nahe Verwandten begehen / Auch mit schwegern im vierdten grad /            Sodomitische schandt / Hurerey mit einer treiben / so er auß der Tauff gehaben / oder            Beichte gehöret / heimliche Verlöbnis: Auch verlöbnis wider der Kirchen gebot / Weibs            personen vnfruchtbar machen / oder jnen die frucht abtreiben / in einer geweiheten Kirchen            vnzucht begehen / etc.</p>
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[0257] Simoney / Ehebruch / Hurerey / Jung fraw vnd Ehrliche Matronen entfüren / Nunnen schwechen / Blutschandt mit seinen nahe Verwandten begehen / Auch mit schwegern im vierdten grad / Sodomitische schandt / Hurerey mit einer treiben / so er auß der Tauff gehaben / oder Beichte gehöret / heimliche Verlöbnis: Auch verlöbnis wider der Kirchen gebot / Weibs personen vnfruchtbar machen / oder jnen die frucht abtreiben / in einer geweiheten Kirchen vnzucht begehen / etc. Das die vorbehaltung solcher fälle nicht allein gelte vnd stadt habe in einer eusserlichen Policey / sondern auch für Gotte. Trid: Concil: Sess: 4. Cap. 7. Es stimmet mit Göttlicher warheit / das solche reseruatio delictorum, da man etliche Sünde an höhern örten zu erkennen vorbehalten / nicht allein in einer eusserlichen Policey oder Regiment / sondern auch für Gotte dem Herrn selbst gelte. Item Canon. 11. So jemandt sagt / das die Bischoffe / nicht ferner solten mache habẽ / etliche fälle jnen vorzubehalten / 64.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/257>, abgerufen am 22.11.2024.