Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

Bild:
<< vorherige Seite

denn allein / was jhre eusserliche Policey vnd Regiment anlangt / vnd das diese reseruatio casuum nicht hindern solle / das auch ein geringer Priester von solchen vorbehaltenen Sünden / warhafftig Absoluiren möge / der sey verflucht.

Von der gnugthuung.

LEhren die Papisten / das die gnugthuung eine Bezalung sey für die 65.straff / so da gemeinlich im Rest zubleiben pflegt / wann schon die schult erlassen sey Tap: art: 6. Item: Catech: Rom: Pag: 475. So ist aber die gnugthuung eine bezalung vnd vergeltung des / das man schüldig ist. Derwegen wann wir von der versöhnug oder gnaden reden / so heisset gnugthun eben so viel / als einem andern / so viel thun / daran ein zornig erhitzter Mensch / wegen empfangenes vbels / seinen muth gnugsam külen mag. Vnd ist also die gnugthuung anders nichts, dann ein Vergeltung des vbels / das einer dem andern gethan. Was aber nun diesen

denn allein / was jhre eusserliche Policey vnd Regiment anlangt / vnd das diese reseruatio casuum nicht hindern solle / das auch ein geringer Priester von solchen vorbehaltenen Sünden / warhafftig Absoluiren möge / der sey verflucht.

Von der gnugthuung.

LEhren die Papisten / das die gnugthuung eine Bezalung sey für die 65.straff / so da gemeinlich im Rest zubleiben pflegt / wann schon die schult erlassen sey Tap: art: 6. Item: Catech: Rom: Pag: 475. So ist aber die gnugthuung eine bezalung vnd vergeltung des / das man schüldig ist. Derwegen wann wir von der versöhnug oder gnaden reden / so heisset gnugthun eben so viel / als einem andern / so viel thun / daran ein zornig erhitzter Mensch / wegen empfangenes vbels / seinen muth gnugsam külen mag. Vnd ist also die gnugthuung anders nichts, dann ein Vergeltung des vbels / das einer dem andern gethan. Was aber nun diesen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0258"/>
denn allein / was jhre eusserliche Policey vnd            Regiment anlangt / vnd das diese reseruatio casuum nicht hindern solle / das auch ein            geringer Priester von solchen vorbehaltenen Sünden / warhafftig Absoluiren möge / der sey            verflucht.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Von der gnugthuung.<lb/></head>
        <p>LEhren die Papisten / das die gnugthuung eine Bezalung sey für die <note place="left">65.</note>straff / so da gemeinlich im Rest zubleiben pflegt / wann schon die schult            erlassen sey Tap: art: 6. Item: Catech: Rom: Pag: 475. So ist aber die gnugthuung eine            bezalung vnd vergeltung des / das man schüldig ist. Derwegen wann wir von der versöhnug            oder gnaden reden / so heisset gnugthun eben so viel / als einem andern / so viel thun /            daran ein zornig erhitzter Mensch / wegen empfangenes vbels / seinen muth gnugsam külen            mag. Vnd ist also die gnugthuung anders nichts, dann ein Vergeltung des vbels / das einer            dem andern gethan. Was aber nun diesen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0258] denn allein / was jhre eusserliche Policey vnd Regiment anlangt / vnd das diese reseruatio casuum nicht hindern solle / das auch ein geringer Priester von solchen vorbehaltenen Sünden / warhafftig Absoluiren möge / der sey verflucht. Von der gnugthuung. LEhren die Papisten / das die gnugthuung eine Bezalung sey für die straff / so da gemeinlich im Rest zubleiben pflegt / wann schon die schult erlassen sey Tap: art: 6. Item: Catech: Rom: Pag: 475. So ist aber die gnugthuung eine bezalung vnd vergeltung des / das man schüldig ist. Derwegen wann wir von der versöhnug oder gnaden reden / so heisset gnugthun eben so viel / als einem andern / so viel thun / daran ein zornig erhitzter Mensch / wegen empfangenes vbels / seinen muth gnugsam külen mag. Vnd ist also die gnugthuung anders nichts, dann ein Vergeltung des vbels / das einer dem andern gethan. Was aber nun diesen 65.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/258
Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/258>, abgerufen am 22.11.2024.