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Hilty, Carl: Frauenstimmrecht. In: Hilty, Carl (Hg.): Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bern, 1897.

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Frauenstimmrecht.
es seither noch in Dacota1). Massachusetts, Kansas, Oregon,
Californien und New-York verworfen.

In zahlreichen Gliederstaaten der amerikanischen Union
(28) besitzen die Frauen das Stimmrecht in Schulsachen.
Zuweilen ist dasselbe an die Bedingung geknüpft, dass sie
Steuern bezahlen, oder Familienhäupter sind, oder Kinder im
schulpflichtigen Alter besitzen. Wählbar zu Schulstellen sind
die Frauen durchwegs, selbst für die Universitätslehrämter,
wobei übrigens zu bemerken ist, dass die amerikanischen
Universitäten nicht immer die gleiche Bedeutung haben, wie
die europäischen, sondern mitunter mehr höheren Gymnasien
zu vergleichen sind. Ebenso kommt es vor, dass ein
Stimmrecht der Frauen für die Gemeindewah1en über-
haupt besteht, so zum Beispiel in Kansas und durch ein im
Staate Vermont im Jahre 1893 erlassenes Gesetz. In einer
Stadt von Kansas soll sogar einmal die ganze Stadtverwaltung
zeitweise aus Frauen bestanden haben.

Für das Bundesrecht der Vereinigten Staaten selber
kam das Frauenstimmrecht auch schon ernstlich in Frage. Im
Jahre 1885 sprach sich ein Senatsausschuss mit Mehrheit dafür
aus, im Januar 1887 wurde jedoch ein betreffender Zusatzartikel
zu der Bundesverfassung im Senat mit 34 gegen 16 Stimmen
abgelehnt und dabei zur Begründung von mehreren Rednern
ganz besonders angeführt, dass die Mehrheit der Frauen in
Amerika selber gegen diese Massregel gestimmt sei.

1) In Süd-Dacota wurde 1890 in einer Volksabstimmung das
Stimmrecht der Indianer angenommen, das der Frauen aber
gleichzeitig verworfen, was wirklich nahezu an Barbarei gränzt. Die
bedeutenden Abolitionisten Amerikas mit Bezug auf Neger, oder
Indianer waren gewöhnlich auch Befürworter des Frauenstimm-
rechts, aus den gleichen philosophischen Beweggründen.

Frauenstimmrecht.
es seither noch in Dacota1). Massachusetts, Kansas, Oregon,
Californien und New-York verworfen.

In zahlreichen Gliederstaaten der amerikanischen Union
(28) besitzen die Frauen das Stimmrecht in Schulsachen.
Zuweilen ist dasselbe an die Bedingung geknüpft, dass sie
Steuern bezahlen, oder Familienhäupter sind, oder Kinder im
schulpflichtigen Alter besitzen. Wählbar zu Schulstellen sind
die Frauen durchwegs, selbst für die Universitätslehrämter,
wobei übrigens zu bemerken ist, dass die amerikanischen
Universitäten nicht immer die gleiche Bedeutung haben, wie
die europäischen, sondern mitunter mehr höheren Gymnasien
zu vergleichen sind. Ebenso kommt es vor, dass ein
Stimmrecht der Frauen für die Gemeindewah1en über-
haupt besteht, so zum Beispiel in Kansas und durch ein im
Staate Vermont im Jahre 1893 erlassenes Gesetz. In einer
Stadt von Kansas soll sogar einmal die ganze Stadtverwaltung
zeitweise aus Frauen bestanden haben.

Für das Bundesrecht der Vereinigten Staaten selber
kam das Frauenstimmrecht auch schon ernstlich in Frage. Im
Jahre 1885 sprach sich ein Senatsausschuss mit Mehrheit dafür
aus, im Januar 1887 wurde jedoch ein betreffender Zusatzartikel
zu der Bundesverfassung im Senat mit 34 gegen 16 Stimmen
abgelehnt und dabei zur Begründung von mehreren Rednern
ganz besonders angeführt, dass die Mehrheit der Frauen in
Amerika selber gegen diese Massregel gestimmt sei.

1) In Süd-Dacota wurde 1890 in einer Volksabstimmung das
Stimmrecht der Indianer angenommen, das der Frauen aber
gleichzeitig verworfen, was wirklich nahezu an Barbarei gränzt. Die
bedeutenden Abolitionisten Amerikas mit Bezug auf Neger, oder
Indianer waren gewöhnlich auch Befürworter des Frauenstimm-
rechts, aus den gleichen philosophischen Beweggründen.
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[259/0019] Frauenstimmrecht. es seither noch in Dacota 1). Massachusetts, Kansas, Oregon, Californien und New-York verworfen. In zahlreichen Gliederstaaten der amerikanischen Union (28) besitzen die Frauen das Stimmrecht in Schulsachen. Zuweilen ist dasselbe an die Bedingung geknüpft, dass sie Steuern bezahlen, oder Familienhäupter sind, oder Kinder im schulpflichtigen Alter besitzen. Wählbar zu Schulstellen sind die Frauen durchwegs, selbst für die Universitätslehrämter, wobei übrigens zu bemerken ist, dass die amerikanischen Universitäten nicht immer die gleiche Bedeutung haben, wie die europäischen, sondern mitunter mehr höheren Gymnasien zu vergleichen sind. Ebenso kommt es vor, dass ein Stimmrecht der Frauen für die Gemeindewah1en über- haupt besteht, so zum Beispiel in Kansas und durch ein im Staate Vermont im Jahre 1893 erlassenes Gesetz. In einer Stadt von Kansas soll sogar einmal die ganze Stadtverwaltung zeitweise aus Frauen bestanden haben. Für das Bundesrecht der Vereinigten Staaten selber kam das Frauenstimmrecht auch schon ernstlich in Frage. Im Jahre 1885 sprach sich ein Senatsausschuss mit Mehrheit dafür aus, im Januar 1887 wurde jedoch ein betreffender Zusatzartikel zu der Bundesverfassung im Senat mit 34 gegen 16 Stimmen abgelehnt und dabei zur Begründung von mehreren Rednern ganz besonders angeführt, dass die Mehrheit der Frauen in Amerika selber gegen diese Massregel gestimmt sei. 1) In Süd-Dacota wurde 1890 in einer Volksabstimmung das Stimmrecht der Indianer angenommen, das der Frauen aber gleichzeitig verworfen, was wirklich nahezu an Barbarei gränzt. Die bedeutenden Abolitionisten Amerikas mit Bezug auf Neger, oder Indianer waren gewöhnlich auch Befürworter des Frauenstimm- rechts, aus den gleichen philosophischen Beweggründen.

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Zitationshilfe: Hilty, Carl: Frauenstimmrecht. In: Hilty, Carl (Hg.): Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bern, 1897, S. 259. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hilty_frauenstimmrecht_1897/19>, abgerufen am 28.04.2024.