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Hilty, Carl: Frauenstimmrecht. In: Hilty, Carl (Hg.): Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bern, 1897.

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Frauenstimmrecht.

Immerhin nehmen schon jetzt die Frauen derjenigen
Staaten, welche das Stimmrecht der Frauen besitzen, an den
Wahlen der Elektoren für die Präsidentschaft Theil, da das
Stimmrecht in Bundessachen auch in Amerika, wie bei uns,
nicht durch ein allgemeines Bundesgesetz, sondern durch die
Gesetze der Einzelstaaten geregelt wird. Insofern also be-
steht Frauenstimmrecht bei der amerikanischen Präsidenten-
wahl. Sie könnten auch selbst Elektoren werden, oder in den
Senat der Vereinigten Staaten gelangen.1)

Ausserhalb Amerikas besteht das Frauenstimmrecht seit
1893 und 1896 in den englischen Kolonien Neu-Seeland2)
und Süd-Australien. In beiden war die Betheiligung
des weiblichen Geschlechts an den Wahlen sofort eine sehr
starke. Ferner besteht es schon lange zu Gunsten von Wittwen
und unverheiratheten selbständigen Frauen für Munizipal-

1) Im Jahre 1896 wurde dem Senatscomite für Frauenstimmrecht
neuerdings der folgende Vorschlag eingereicht:
Joint Resolution, Proposing an amendment to the Constitution
of the United States.
Resolved by the Senate and House of Representatives of the
United States of America in Congress assembled (two-thirds of each
House concurring therein), That the following article be proposed
to the legislatures of the several States as an amendment to the
Constitution of the United States, which, when ratified by three-
fourths of the said legislatures, shall be valid as part of said Con-
stitution, namely:
Article.
Section 1. The right of citizens of the United States to vote
shall not be denied or abridged by the United Slates or by any
State on account of sex.
Section 2. The Congress shall have power, by appropriate
legislation, to enforce the provisions of this article.
2) In einer neuseeländischen Stadt wurde 1894 eine ver-
heirathete Frau zum Bürgermeister des Ortes gewählt, deren Gatte
früher das gleiche Amt bekleidet hatte.
Frauenstimmrecht.

Immerhin nehmen schon jetzt die Frauen derjenigen
Staaten, welche das Stimmrecht der Frauen besitzen, an den
Wahlen der Elektoren für die Präsidentschaft Theil, da das
Stimmrecht in Bundessachen auch in Amerika, wie bei uns,
nicht durch ein allgemeines Bundesgesetz, sondern durch die
Gesetze der Einzelstaaten geregelt wird. Insofern also be-
steht Frauenstimmrecht bei der amerikanischen Präsidenten-
wahl. Sie könnten auch selbst Elektoren werden, oder in den
Senat der Vereinigten Staaten gelangen.1)

Ausserhalb Amerikas besteht das Frauenstimmrecht seit
1893 und 1896 in den englischen Kolonien Neu-Seeland2)
und Süd-Australien. In beiden war die Betheiligung
des weiblichen Geschlechts an den Wahlen sofort eine sehr
starke. Ferner besteht es schon lange zu Gunsten von Wittwen
und unverheiratheten selbständigen Frauen für Munizipal-

1) Im Jahre 1896 wurde dem Senatscomité für Frauenstimmrecht
neuerdings der folgende Vorschlag eingereicht:
Joint Resolution, Proposing an amendment to the Constitution
of the United States.
Resolved by the Senate and House of Representatives of the
United States of America in Congress assembled (two-thirds of each
House concurring therein), That the following article be proposed
to the legislatures of the several States as an amendment to the
Constitution of the United States, which, when ratified by three-
fourths of the said legislatures, shall be valid as part of said Con-
stitution, namely:
Article.
Section 1. The right of citizens of the United States to vote
shall not be denied or abridged by the United Slates or by any
State on account of sex.
Section 2. The Congress shall have power, by appropriate
legislation, to enforce the provisions of this article.
2) In einer neuseeländischen Stadt wurde 1894 eine ver-
heirathete Frau zum Bürgermeister des Ortes gewählt, deren Gatte
früher das gleiche Amt bekleidet hatte.
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[260/0020] Frauenstimmrecht. Immerhin nehmen schon jetzt die Frauen derjenigen Staaten, welche das Stimmrecht der Frauen besitzen, an den Wahlen der Elektoren für die Präsidentschaft Theil, da das Stimmrecht in Bundessachen auch in Amerika, wie bei uns, nicht durch ein allgemeines Bundesgesetz, sondern durch die Gesetze der Einzelstaaten geregelt wird. Insofern also be- steht Frauenstimmrecht bei der amerikanischen Präsidenten- wahl. Sie könnten auch selbst Elektoren werden, oder in den Senat der Vereinigten Staaten gelangen. 1) Ausserhalb Amerikas besteht das Frauenstimmrecht seit 1893 und 1896 in den englischen Kolonien Neu-Seeland 2) und Süd-Australien. In beiden war die Betheiligung des weiblichen Geschlechts an den Wahlen sofort eine sehr starke. Ferner besteht es schon lange zu Gunsten von Wittwen und unverheiratheten selbständigen Frauen für Munizipal- 1) Im Jahre 1896 wurde dem Senatscomité für Frauenstimmrecht neuerdings der folgende Vorschlag eingereicht: Joint Resolution, Proposing an amendment to the Constitution of the United States. Resolved by the Senate and House of Representatives of the United States of America in Congress assembled (two-thirds of each House concurring therein), That the following article be proposed to the legislatures of the several States as an amendment to the Constitution of the United States, which, when ratified by three- fourths of the said legislatures, shall be valid as part of said Con- stitution, namely: Article. Section 1. The right of citizens of the United States to vote shall not be denied or abridged by the United Slates or by any State on account of sex. Section 2. The Congress shall have power, by appropriate legislation, to enforce the provisions of this article. 2) In einer neuseeländischen Stadt wurde 1894 eine ver- heirathete Frau zum Bürgermeister des Ortes gewählt, deren Gatte früher das gleiche Amt bekleidet hatte.

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Zitationshilfe: Hilty, Carl: Frauenstimmrecht. In: Hilty, Carl (Hg.): Politisches Jahrbuch der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Bern, 1897, S. 260. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hilty_frauenstimmrecht_1897/20>, abgerufen am 28.04.2024.