che ohnehin beständig, so wie mit allen Lastern so vorzüglich mit der Dieberey, in Geselschaft zu treten pflegt. Wenn also ein Verhör mit ihr veranlasset werden solte; so würd' ihre Verschlagenheit, die alle Gestalten sich zuzu- eignen versteht, der Sache ganz andere Wen- dungen beylegen. Dieses zwingt mich zu einer Beyschrift meines unterthänigen Gesuchs: die Königliche Preußische Landes-Regie- rung zu requiriren, die Wilhelmine -- -- ohne alle Weitläuftigkeiten einzuzie- hen und zu transportiren.
Der Einfluß, den dieser ins Publicum drin- gende Vorfall auf meine Güter hat, ist un- aussprechlich, und kann nur dadurch den Fremden, die unsre Landsart nicht kennen, be- greiflich gemacht werden, daß die Letten, so wie alle begränzte eingeschränkte Menschen, mehr nach Exempeln, als nach Grundsätzen leben.
Damit allendlich wegen der Person der Wilhelmine -- -- -- keine Irrung entste- he; ist
selbige in Absicht ihres Körpers das Ge- gentheil von dem was man Gewöhnlich nennt, ihr Wuchs selbst ist zwey Finger breit über das Gewöhnliche, den gang und gäben Wei- berwuchs. Sie hat nichts kleinigliches, und
nichts
che ohnehin beſtaͤndig, ſo wie mit allen Laſtern ſo vorzuͤglich mit der Dieberey, in Geſelſchaft zu treten pflegt. Wenn alſo ein Verhoͤr mit ihr veranlaſſet werden ſolte; ſo wuͤrd’ ihre Verſchlagenheit, die alle Geſtalten ſich zuzu- eignen verſteht, der Sache ganz andere Wen- dungen beylegen. Dieſes zwingt mich zu einer Beyſchrift meines unterthaͤnigen Geſuchs: die Koͤnigliche Preußiſche Landes-Regie- rung zu requiriren, die Wilhelmine — — ohne alle Weitlaͤuftigkeiten einzuzie- hen und zu transportiren.
Der Einfluß, den dieſer ins Publicum drin- gende Vorfall auf meine Guͤter hat, iſt un- ausſprechlich, und kann nur dadurch den Fremden, die unſre Landsart nicht kennen, be- greiflich gemacht werden, daß die Letten, ſo wie alle begraͤnzte eingeſchraͤnkte Menſchen, mehr nach Exempeln, als nach Grundſaͤtzen leben.
Damit allendlich wegen der Perſon der Wilhelmine — — — keine Irrung entſte- he; iſt
ſelbige in Abſicht ihres Koͤrpers das Ge- gentheil von dem was man Gewoͤhnlich nennt, ihr Wuchs ſelbſt iſt zwey Finger breit uͤber das Gewoͤhnliche, den gang und gaͤben Wei- berwuchs. Sie hat nichts kleinigliches, und
nichts
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0446"n="436"/>
che ohnehin beſtaͤndig, ſo wie mit allen Laſtern<lb/>ſo vorzuͤglich mit der Dieberey, in Geſelſchaft<lb/>
zu treten pflegt. Wenn alſo ein Verhoͤr mit<lb/>
ihr veranlaſſet werden ſolte; ſo wuͤrd’ ihre<lb/>
Verſchlagenheit, die alle Geſtalten ſich zuzu-<lb/>
eignen verſteht, der Sache ganz andere Wen-<lb/>
dungen beylegen. Dieſes zwingt mich zu einer<lb/>
Beyſchrift meines unterthaͤnigen Geſuchs:<lb/><hirendition="#et">die Koͤnigliche Preußiſche Landes-Regie-<lb/>
rung zu requiriren, die Wilhelmine —<lb/>— ohne alle Weitlaͤuftigkeiten einzuzie-<lb/>
hen und zu transportiren.</hi></p><lb/><p>Der Einfluß, den dieſer ins Publicum drin-<lb/>
gende Vorfall auf meine Guͤter hat, iſt un-<lb/>
ausſprechlich, und kann nur dadurch den<lb/>
Fremden, die unſre Landsart nicht kennen, be-<lb/>
greiflich gemacht werden, daß die Letten, ſo wie<lb/>
alle begraͤnzte eingeſchraͤnkte Menſchen, mehr<lb/>
nach Exempeln, als nach Grundſaͤtzen leben.</p><lb/><p>Damit allendlich wegen der Perſon der<lb/>
Wilhelmine ——— keine Irrung entſte-<lb/>
he; iſt</p><lb/><p>ſelbige in Abſicht ihres Koͤrpers das Ge-<lb/>
gentheil von dem was man Gewoͤhnlich nennt,<lb/>
ihr Wuchs ſelbſt iſt zwey Finger breit uͤber<lb/>
das Gewoͤhnliche, den gang und gaͤben Wei-<lb/>
berwuchs. Sie hat nichts kleinigliches, und<lb/><fwplace="bottom"type="catch">nichts</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[436/0446]
che ohnehin beſtaͤndig, ſo wie mit allen Laſtern
ſo vorzuͤglich mit der Dieberey, in Geſelſchaft
zu treten pflegt. Wenn alſo ein Verhoͤr mit
ihr veranlaſſet werden ſolte; ſo wuͤrd’ ihre
Verſchlagenheit, die alle Geſtalten ſich zuzu-
eignen verſteht, der Sache ganz andere Wen-
dungen beylegen. Dieſes zwingt mich zu einer
Beyſchrift meines unterthaͤnigen Geſuchs:
die Koͤnigliche Preußiſche Landes-Regie-
rung zu requiriren, die Wilhelmine —
— ohne alle Weitlaͤuftigkeiten einzuzie-
hen und zu transportiren.
Der Einfluß, den dieſer ins Publicum drin-
gende Vorfall auf meine Guͤter hat, iſt un-
ausſprechlich, und kann nur dadurch den
Fremden, die unſre Landsart nicht kennen, be-
greiflich gemacht werden, daß die Letten, ſo wie
alle begraͤnzte eingeſchraͤnkte Menſchen, mehr
nach Exempeln, als nach Grundſaͤtzen leben.
Damit allendlich wegen der Perſon der
Wilhelmine — — — keine Irrung entſte-
he; iſt
ſelbige in Abſicht ihres Koͤrpers das Ge-
gentheil von dem was man Gewoͤhnlich nennt,
ihr Wuchs ſelbſt iſt zwey Finger breit uͤber
das Gewoͤhnliche, den gang und gaͤben Wei-
berwuchs. Sie hat nichts kleinigliches, und
nichts
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hippel, Theodor Gottlieb von: Lebensläufe nach Aufsteigender Linie. Bd. 2. Berlin, 1779, S. 436. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_lebenslaeufe02_1779/446>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.