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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792.

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Sächsische Fristen dazu, ehe man die hochlöb-
lichen Herren
zum Stehen bringt; und wie
viele Fristen verlaufen nicht, ehe sie zum
Sitzen kommen! Die Justiz war zu jeder
Frist eine dürftige Krücke, an welcher der
Staat hinkte, und noch obendrein von so
schadenfroher und bösartiger Natur, dass sie
auch selbst dem, der sich zutrauensvoll auf
sie stützte, die Hand durchbohrte. Wie oft
sind ihre Urtheile vergiftete Hostien, die
man bei grossem Pomp des Hochamts em-
pfängt. -- -- In ihrer goldenen Zeit ist die
Justiz ein Guckkasten, worin schöne Raritäten
und schöne Spielwerke zu schauen sind --
Es gab von jeher unter den Juristen Elegants;
und wer hat nicht von der eleganten Juris-
prudenz
reden gehört? Auch der einsichts-
vollste Jurist wird in eigenen Angelegenheiten
nicht wissen, was er zu thun und zu lassen
habe, um etwas Rechtbeständiges zu unterneh-
men; und so scheint die gar zu grosse Kunst
der Justiz dem Menschen, den Gott aufrichtig
gemacht, völlig unangemessen zu seyn.

Sollte sich einst die bürgerliche Verbesse-

Sächsische Fristen dazu, ehe man die hochlöb-
lichen Herren
zum Stehen bringt; und wie
viele Fristen verlaufen nicht, ehe sie zum
Sitzen kommen! Die Justiz war zu jeder
Frist eine dürftige Krücke, an welcher der
Staat hinkte, und noch obendrein von so
schadenfroher und bösartiger Natur, daſs sie
auch selbst dem, der sich zutrauensvoll auf
sie stützte, die Hand durchbohrte. Wie oft
sind ihre Urtheile vergiftete Hostien, die
man bei groſsem Pomp des Hochamts em-
pfängt. — — In ihrer goldenen Zeit ist die
Justiz ein Guckkasten, worin schöne Raritäten
und schöne Spielwerke zu schauen sind —
Es gab von jeher unter den Juristen Élégants;
und wer hat nicht von der eleganten Juris-
prudenz
reden gehört? Auch der einsichts-
vollste Jurist wird in eigenen Angelegenheiten
nicht wissen, was er zu thun und zu lassen
habe, um etwas Rechtbeständiges zu unterneh-
men; und so scheint die gar zu groſse Kunst
der Justiz dem Menschen, den Gott aufrichtig
gemacht, völlig unangemessen zu seyn.

Sollte sich einst die bürgerliche Verbesse-

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[319/0327] Sächsische Fristen dazu, ehe man die hochlöb- lichen Herren zum Stehen bringt; und wie viele Fristen verlaufen nicht, ehe sie zum Sitzen kommen! Die Justiz war zu jeder Frist eine dürftige Krücke, an welcher der Staat hinkte, und noch obendrein von so schadenfroher und bösartiger Natur, daſs sie auch selbst dem, der sich zutrauensvoll auf sie stützte, die Hand durchbohrte. Wie oft sind ihre Urtheile vergiftete Hostien, die man bei groſsem Pomp des Hochamts em- pfängt. — — In ihrer goldenen Zeit ist die Justiz ein Guckkasten, worin schöne Raritäten und schöne Spielwerke zu schauen sind — Es gab von jeher unter den Juristen Élégants; und wer hat nicht von der eleganten Juris- prudenz reden gehört? Auch der einsichts- vollste Jurist wird in eigenen Angelegenheiten nicht wissen, was er zu thun und zu lassen habe, um etwas Rechtbeständiges zu unterneh- men; und so scheint die gar zu groſse Kunst der Justiz dem Menschen, den Gott aufrichtig gemacht, völlig unangemessen zu seyn. Sollte sich einst die bürgerliche Verbesse-

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Zitationshilfe: Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/327>, abgerufen am 22.11.2024.