Financier ist wider den Justizmann, und der Justizmann wider den Financier; das diploma- tische Corps wider das Kriegs-Departement, und dieses gegen jenes -- Einer will den andern übermeistern, ohne dass er seiner selbst Meister ist: Einer will dem andern die Grän- ze verrücken, einer stellt dem andern ein Bein -- Doch, leider! ist es immer der Staat, der bei dieser Gelegenheit in die Gru- be fällt -- Oft giebt sich sogar Richtercom- plott und Höllenbund wider den Unterdrück- ten für Dienstfreundschaft aus; und da ist das letzte Übel ärger, als das erste; da ist guter Tag und guter Weg ein Himmel gegen jene Mörder-Bande --
Der sittliche Zustand der Weiber gründet sich sehr natürlich auf ihren gesetzlichen -- Da das Mädchen sich ihren Gefährten des Lebens nicht laut und deutlich wählen kann; so sieht es sich genöthiget, dieses Geschäft zutrauensvoll seinem Auge zu übertragen, das, an diese Einladung gewöhnt, nie ganz diese Weise aufgeben kann -- Man scheint dieser Manier eine Art von Dankbarkeit erweisen zu
Financier ist wider den Justizmann, und der Justizmann wider den Financier; das diploma- tische Corps wider das Kriegs-Departement, und dieses gegen jenes — Einer will den andern übermeistern, ohne daſs er seiner selbst Meister ist: Einer will dem andern die Grän- ze verrücken, einer stellt dem andern ein Bein — Doch, leider! ist es immer der Staat, der bei dieser Gelegenheit in die Gru- be fällt — Oft giebt sich sogar Richtercom- plott und Höllenbund wider den Unterdrück- ten für Dienstfreundschaft aus; und da ist das letzte Übel ärger, als das erste; da ist guter Tag und guter Weg ein Himmel gegen jene Mörder-Bande —
Der sittliche Zustand der Weiber gründet sich sehr natürlich auf ihren gesetzlichen — Da das Mädchen sich ihren Gefährten des Lebens nicht laut und deutlich wählen kann; so sieht es sich genöthiget, dieses Geschäft zutrauensvoll seinem Auge zu übertragen, das, an diese Einladung gewöhnt, nie ganz diese Weise aufgeben kann — Man scheint dieser Manier eine Art von Dankbarkeit erweisen zu
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Financier ist wider den Justizmann, und der
Justizmann wider den Financier; das diploma-
tische Corps wider das Kriegs-Departement,
und dieses gegen jenes — Einer will den
andern übermeistern, ohne daſs er seiner selbst
Meister ist: Einer will dem andern die Grän-
ze verrücken, einer stellt dem andern ein
Bein — Doch, leider! ist es immer der
Staat, der bei dieser Gelegenheit in die Gru-
be fällt — Oft giebt sich sogar Richtercom-
plott und Höllenbund wider den Unterdrück-
ten für Dienstfreundschaft aus; und da ist das
letzte Übel ärger, als das erste; da ist guter
Tag und guter Weg ein Himmel gegen jene
Mörder-Bande —
Der sittliche Zustand der Weiber gründet
sich sehr natürlich auf ihren gesetzlichen —
Da das Mädchen sich ihren Gefährten des
Lebens nicht laut und deutlich wählen kann;
so sieht es sich genöthiget, dieses Geschäft
zutrauensvoll seinem Auge zu übertragen, das,
an diese Einladung gewöhnt, nie ganz diese
Weise aufgeben kann — Man scheint dieser
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Hippel, Theodor Gottlieb von: Über die bürgerliche Verbesserung der Weiber. Berlin, 1792, S. 374. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hippel_weiber_1792/382>, abgerufen am 25.11.2024.
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