auf der einen Seite an anständiger Sittsamkeit und scheuloser Bescheidenheit, und auf der andern an herablassender Freundlichkeit und mittheilender Gesälligkeit. Alle gelangen hier ungehindert zu ihrem Rechte, sich an der Natur zu freuen.
Die Lage der Volksgärten muß, so viel als möglich, Freyheit der Luft und Heiterkeit der Aussichten haben. Nächstdem ist der Schatten hier in allen Stunden des Tages Bedürfniß, obgleich der Abend am meisten den Bürger zum Spazier- gang einladet. Denn diese Oerter müssen zugleich dem Fremden, dem Siechen, dem Brunnentrinker, dem Mann ohne Geschäfte, dem Geselligen, der einen Freund auf- sucht, in jeder Stunde offen stehen. Zu der Bepflanzung schicken sich vornehmlich Bäume, die mit der Größe ihres Laubes einen reichen Schatten verbreiten und ein dichtes Obdach wölben. Liegt ein Wald nahe an der Stadt, so ist es leicht, darinn öffentliche Spaziergänge voll Schatten anzuordnen. Die Gänge müssen breit, be- quem, vielfältig und ausweichend seyn. Gerade Alleen sind hier nicht allein zuläßig, sondern verdienen selbst einen Vorzug, indem sie die Aufsicht der Polizey, die an sol- chen Plätzen oft unentbehrlich ist, erleichtern. Die Anordnung ist hier von der be- sondern Bestimmung des Orts abhängig. Man will sich finden, sich sehen, mit ein- ander umherwandeln, sich unterhalten. Bequeme Gänge in einer geraden Linie stim- men diesen Absichten mehr zu, als lauter schmale sich immer krümmende Pfade. Doch kann ein Volksgarten von einem beträchtlichen Umfang, außer seinen geraden Wegen, auch schlängelnde Gänge in Waldstücken und angelegten Lustgebüschen ent- halten, und er bedarf ihrer selbst zur Abwechselung. Die Bequemlichkeit und selbst die Sicherheit erfordert, daß die Wege für Fahrende und Reitende von den Pfaden der Fußgänger abgesondert werden.
Bänke und Ruhesitze müssen nicht blos unter dem Schatten der Gebüsche und Bäume, und an Stellen, wo sich anmuthige Aussichten eröffnen, sondern auch nach dem Verhältniß der Menge der Spaziergänger in der nöthigen Anzahl und in beque- men Entfernungen angelegt werden. Auch grüne schattigte Lauben und bedeckte Schirmhäuser, wohin man bey einem Ueberfall von Regen und Gewitter seine Zu- flucht nehmen kann, gehören in die Anlage eines Volksgartens. Gebäude dieser Art müssen abwechselnd an Form, von leichter und einfacher Architektur seyn. Volks- gärten bey großen Städten, zumal wenn sie von diesen in einiger Abgelegenheit lie- gen, erfordern noch Häuser, wo Erfrischungen gereicht werden, und diese können zu- gleich durch ihre Bauart anmuthige Gegenstände für das Auge werden.
Alles dies gehört mehr zur Bequemlichkeit dieser Gattung. Allein auch An- stalten zum Vergnügen dürfen hier nicht fehlen. Liegt der Garten an einem See, oder strömt ein Fluß oder ein anderes laufendes Gewässer durch seinen Bezirk, so
mögen
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von beſondern Beſtimmungen abhaͤngig iſt.
auf der einen Seite an anſtaͤndiger Sittſamkeit und ſcheuloſer Beſcheidenheit, und auf der andern an herablaſſender Freundlichkeit und mittheilender Geſaͤlligkeit. Alle gelangen hier ungehindert zu ihrem Rechte, ſich an der Natur zu freuen.
Die Lage der Volksgaͤrten muß, ſo viel als moͤglich, Freyheit der Luft und Heiterkeit der Ausſichten haben. Naͤchſtdem iſt der Schatten hier in allen Stunden des Tages Beduͤrfniß, obgleich der Abend am meiſten den Buͤrger zum Spazier- gang einladet. Denn dieſe Oerter muͤſſen zugleich dem Fremden, dem Siechen, dem Brunnentrinker, dem Mann ohne Geſchaͤfte, dem Geſelligen, der einen Freund auf- ſucht, in jeder Stunde offen ſtehen. Zu der Bepflanzung ſchicken ſich vornehmlich Baͤume, die mit der Groͤße ihres Laubes einen reichen Schatten verbreiten und ein dichtes Obdach woͤlben. Liegt ein Wald nahe an der Stadt, ſo iſt es leicht, darinn oͤffentliche Spaziergaͤnge voll Schatten anzuordnen. Die Gaͤnge muͤſſen breit, be- quem, vielfaͤltig und ausweichend ſeyn. Gerade Alleen ſind hier nicht allein zulaͤßig, ſondern verdienen ſelbſt einen Vorzug, indem ſie die Aufſicht der Polizey, die an ſol- chen Plaͤtzen oft unentbehrlich iſt, erleichtern. Die Anordnung iſt hier von der be- ſondern Beſtimmung des Orts abhaͤngig. Man will ſich finden, ſich ſehen, mit ein- ander umherwandeln, ſich unterhalten. Bequeme Gaͤnge in einer geraden Linie ſtim- men dieſen Abſichten mehr zu, als lauter ſchmale ſich immer kruͤmmende Pfade. Doch kann ein Volksgarten von einem betraͤchtlichen Umfang, außer ſeinen geraden Wegen, auch ſchlaͤngelnde Gaͤnge in Waldſtuͤcken und angelegten Luſtgebuͤſchen ent- halten, und er bedarf ihrer ſelbſt zur Abwechſelung. Die Bequemlichkeit und ſelbſt die Sicherheit erfordert, daß die Wege fuͤr Fahrende und Reitende von den Pfaden der Fußgaͤnger abgeſondert werden.
Baͤnke und Ruheſitze muͤſſen nicht blos unter dem Schatten der Gebuͤſche und Baͤume, und an Stellen, wo ſich anmuthige Ausſichten eroͤffnen, ſondern auch nach dem Verhaͤltniß der Menge der Spaziergaͤnger in der noͤthigen Anzahl und in beque- men Entfernungen angelegt werden. Auch gruͤne ſchattigte Lauben und bedeckte Schirmhaͤuſer, wohin man bey einem Ueberfall von Regen und Gewitter ſeine Zu- flucht nehmen kann, gehoͤren in die Anlage eines Volksgartens. Gebaͤude dieſer Art muͤſſen abwechſelnd an Form, von leichter und einfacher Architektur ſeyn. Volks- gaͤrten bey großen Staͤdten, zumal wenn ſie von dieſen in einiger Abgelegenheit lie- gen, erfordern noch Haͤuſer, wo Erfriſchungen gereicht werden, und dieſe koͤnnen zu- gleich durch ihre Bauart anmuthige Gegenſtaͤnde fuͤr das Auge werden.
Alles dies gehoͤrt mehr zur Bequemlichkeit dieſer Gattung. Allein auch An- ſtalten zum Vergnuͤgen duͤrfen hier nicht fehlen. Liegt der Garten an einem See, oder ſtroͤmt ein Fluß oder ein anderes laufendes Gewaͤſſer durch ſeinen Bezirk, ſo
moͤgen
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von beſondern Beſtimmungen abhaͤngig iſt.
auf der einen Seite an anſtaͤndiger Sittſamkeit und ſcheuloſer Beſcheidenheit, und
auf der andern an herablaſſender Freundlichkeit und mittheilender Geſaͤlligkeit. Alle
gelangen hier ungehindert zu ihrem Rechte, ſich an der Natur zu freuen.
Die Lage der Volksgaͤrten muß, ſo viel als moͤglich, Freyheit der Luft und
Heiterkeit der Ausſichten haben. Naͤchſtdem iſt der Schatten hier in allen Stunden
des Tages Beduͤrfniß, obgleich der Abend am meiſten den Buͤrger zum Spazier-
gang einladet. Denn dieſe Oerter muͤſſen zugleich dem Fremden, dem Siechen, dem
Brunnentrinker, dem Mann ohne Geſchaͤfte, dem Geſelligen, der einen Freund auf-
ſucht, in jeder Stunde offen ſtehen. Zu der Bepflanzung ſchicken ſich vornehmlich
Baͤume, die mit der Groͤße ihres Laubes einen reichen Schatten verbreiten und ein
dichtes Obdach woͤlben. Liegt ein Wald nahe an der Stadt, ſo iſt es leicht, darinn
oͤffentliche Spaziergaͤnge voll Schatten anzuordnen. Die Gaͤnge muͤſſen breit, be-
quem, vielfaͤltig und ausweichend ſeyn. Gerade Alleen ſind hier nicht allein zulaͤßig,
ſondern verdienen ſelbſt einen Vorzug, indem ſie die Aufſicht der Polizey, die an ſol-
chen Plaͤtzen oft unentbehrlich iſt, erleichtern. Die Anordnung iſt hier von der be-
ſondern Beſtimmung des Orts abhaͤngig. Man will ſich finden, ſich ſehen, mit ein-
ander umherwandeln, ſich unterhalten. Bequeme Gaͤnge in einer geraden Linie ſtim-
men dieſen Abſichten mehr zu, als lauter ſchmale ſich immer kruͤmmende Pfade.
Doch kann ein Volksgarten von einem betraͤchtlichen Umfang, außer ſeinen geraden
Wegen, auch ſchlaͤngelnde Gaͤnge in Waldſtuͤcken und angelegten Luſtgebuͤſchen ent-
halten, und er bedarf ihrer ſelbſt zur Abwechſelung. Die Bequemlichkeit und ſelbſt
die Sicherheit erfordert, daß die Wege fuͤr Fahrende und Reitende von den Pfaden
der Fußgaͤnger abgeſondert werden.
Baͤnke und Ruheſitze muͤſſen nicht blos unter dem Schatten der Gebuͤſche und
Baͤume, und an Stellen, wo ſich anmuthige Ausſichten eroͤffnen, ſondern auch nach
dem Verhaͤltniß der Menge der Spaziergaͤnger in der noͤthigen Anzahl und in beque-
men Entfernungen angelegt werden. Auch gruͤne ſchattigte Lauben und bedeckte
Schirmhaͤuſer, wohin man bey einem Ueberfall von Regen und Gewitter ſeine Zu-
flucht nehmen kann, gehoͤren in die Anlage eines Volksgartens. Gebaͤude dieſer
Art muͤſſen abwechſelnd an Form, von leichter und einfacher Architektur ſeyn. Volks-
gaͤrten bey großen Staͤdten, zumal wenn ſie von dieſen in einiger Abgelegenheit lie-
gen, erfordern noch Haͤuſer, wo Erfriſchungen gereicht werden, und dieſe koͤnnen zu-
gleich durch ihre Bauart anmuthige Gegenſtaͤnde fuͤr das Auge werden.
Alles dies gehoͤrt mehr zur Bequemlichkeit dieſer Gattung. Allein auch An-
ſtalten zum Vergnuͤgen duͤrfen hier nicht fehlen. Liegt der Garten an einem See,
oder ſtroͤmt ein Fluß oder ein anderes laufendes Gewaͤſſer durch ſeinen Bezirk, ſo
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Hirschfeld, Christian Cay Lorenz: Theorie der Gartenkunst. Bd. 5. Leipzig, 1785, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hirschfeld_gartenkunst5_1785/77>, abgerufen am 16.02.2025.
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