Hobrecht, James: Entwickelung der Verkehrs-Verhältnisse in Berlin. Berlin, 189346 Oellampen. Die Länge der Gasleitungen betrug insgesamt Im Jahre 1864 wurden die wenigen vorhandenen Oel- [Tabelle] Die Verwendung elektrischer Lampen hatte in dem Gas- Mit Anwendung des elektrischen Lichtes wurde ein Im technischen Sinn wird die Canalisation, deren ich Entstehen und Fortschritt derselben darf daher hier nicht Auch hier erlaube ich mir den Inhalt einer Bekannt- Polizeiliche Bekanntmachung. Die Bestimmung der hiesigen Feuerordnung, nach welcher 46 Oellampen. Die Länge der Gasleitungen betrug insgesamt Im Jahre 1864 wurden die wenigen vorhandenen Oel- [Tabelle] Die Verwendung elektrischer Lampen hatte in dem Gas- Mit Anwendung des elektrischen Lichtes wurde ein Im technischen Sinn wird die Canalisation, deren ich Entstehen und Fortschritt derselben darf daher hier nicht Auch hier erlaube ich mir den Inhalt einer Bekannt- Polizeiliche Bekanntmachung. Die Bestimmung der hiesigen Feuerordnung, nach welcher <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0027" n="21"/> 46 Oellampen. Die Länge der Gasleitungen betrug insgesamt<lb/> 180 km.</p><lb/> <p>Im Jahre 1864 wurden die wenigen vorhandenen Oel-<lb/> lampen durch Petroleumlampen ersetzt</p><lb/> <table> <row> <cell/> </row> </table> <p>Die Verwendung elektrischer Lampen hatte in dem Gas-<lb/> fach Bestrebungen angeregt, durch Benutzung gröſserer Gas-<lb/> flammen gröſsere Lichtstärke zu erzielen; ein erster Versuch<lb/> fand auf dem Pariser Platz am 1. August 1881 mit 74 groſsen<lb/> Gasbrennern statt.</p><lb/> <p>Mit Anwendung des <hi rendition="#g">elektrischen</hi> Lichtes wurde ein<lb/> erster Versuch durch die Firma Siemens u. Halske am 11. Aug.<lb/> 1880 und zwar mit 4 Lampen auf dem Pariser Platz an-<lb/> gestellt. Im Herbst 1882 wurden der Potsdamer Platz und<lb/> die Leipziger Straſse durch 36 elektrische Bogenlampen er-<lb/> leuchtet. Der Betrieb erfolgte anfangs durch Siemens u.<lb/> Halske, sodann von 1886 an durch dle Berliner Elektricitäts-<lb/> werke. — Kosten 29 000 ℳ jährlich. Am 31. August 1888<lb/> trat die Beleuchtung der Linden durch 104 Bogenlampen<lb/> ein. Kosten hierfür 96 000 ℳ jährlich.</p><lb/> <p>Im technischen Sinn wird die Canalisation, deren ich<lb/> schon Erwähnung gethan, erst durch das Vorhandensein einer<lb/><hi rendition="#g">Wasserleitung</hi> ermöglicht.</p><lb/> <p>Entstehen und Fortschritt derselben darf daher hier nicht<lb/> unbeachtet bleiben.</p><lb/> <p>Auch hier erlaube ich mir den Inhalt einer Bekannt-<lb/> machung des Königl. Pol.-Präs. vom 15. März 1836, welche<lb/> für die damaligen Zustände bezeichnend ist, voranzuschicken:</p><lb/> <p> <hi rendition="#c">Polizeiliche Bekanntmachung.</hi> </p><lb/> <p>Die Bestimmung der hiesigen Feuerordnung, nach welcher<lb/> bei ausbrechendem Feuer die Bewohner der Nachbarschaft<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [21/0027]
46 Oellampen. Die Länge der Gasleitungen betrug insgesamt
180 km.
Im Jahre 1864 wurden die wenigen vorhandenen Oel-
lampen durch Petroleumlampen ersetzt
Die Verwendung elektrischer Lampen hatte in dem Gas-
fach Bestrebungen angeregt, durch Benutzung gröſserer Gas-
flammen gröſsere Lichtstärke zu erzielen; ein erster Versuch
fand auf dem Pariser Platz am 1. August 1881 mit 74 groſsen
Gasbrennern statt.
Mit Anwendung des elektrischen Lichtes wurde ein
erster Versuch durch die Firma Siemens u. Halske am 11. Aug.
1880 und zwar mit 4 Lampen auf dem Pariser Platz an-
gestellt. Im Herbst 1882 wurden der Potsdamer Platz und
die Leipziger Straſse durch 36 elektrische Bogenlampen er-
leuchtet. Der Betrieb erfolgte anfangs durch Siemens u.
Halske, sodann von 1886 an durch dle Berliner Elektricitäts-
werke. — Kosten 29 000 ℳ jährlich. Am 31. August 1888
trat die Beleuchtung der Linden durch 104 Bogenlampen
ein. Kosten hierfür 96 000 ℳ jährlich.
Im technischen Sinn wird die Canalisation, deren ich
schon Erwähnung gethan, erst durch das Vorhandensein einer
Wasserleitung ermöglicht.
Entstehen und Fortschritt derselben darf daher hier nicht
unbeachtet bleiben.
Auch hier erlaube ich mir den Inhalt einer Bekannt-
machung des Königl. Pol.-Präs. vom 15. März 1836, welche
für die damaligen Zustände bezeichnend ist, voranzuschicken:
Polizeiliche Bekanntmachung.
Die Bestimmung der hiesigen Feuerordnung, nach welcher
bei ausbrechendem Feuer die Bewohner der Nachbarschaft
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