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Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613.

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chen verfügen / Das Adeliche Frawenzimmer aber dafür auffwarten / vnnd sollen in der Kirchen nachfolgende Gesenge gesungen werden /

Lumen ad revelationem gentium. Nunc dimittis servum tuum Domine. Media vita in morte sumus pueri sancte DEUS, &c.

Vnd von D. Basilio Satlern Hoffpredigern Versiculus, Herr nu lestu deinen Diener in friede fahren / darauff die Collecta vnd der Nahme des HERRN sey gebenedeyet.

Vnd darnach mit dem Gesang / mit friedt vnd freudt ich fahr dahin / in Gottes willen / beschlossen werden / etc.

Wann solches geschehen / sollen nachfolgende zwölff vom Adel die Fürstl. Leiche in der Kirchen auffheben / in den Schloßplatz tragen / vnd daselbst vor der Kirchen niedersetzen / etc.

Nemblich.
1. Statius von Münch hausen. 2. Hüntzel von Veltheimb der Elter. 3. Otto Rabe von Landesbergk. 4. Crafft von Bodenhausen. 5. Julius von Marenholtz. 6. Bartelt von Rautenbergk.

chen verfügen / Das Adeliche Frawenzimmer aber dafür auffwarten / vnnd sollen in der Kirchen nachfolgende Gesenge gesungen werden /

Lumen ad revelationem gentium. Nunc dimittis servum tuum Domine. Media vita in morte sumus pueri sancte DEUS, &c.

Vnd von D. Basilio Satlern Hoffpredigern Versiculus, Herr nu lestu deinen Diener in friede fahren / darauff die Collecta vnd der Nahme des HERRN sey gebenedeyet.

Vnd darnach mit dem Gesang / mit friedt vnd freudt ich fahr dahin / in Gottes willen / beschlossen werden / etc.

Wann solches geschehen / sollen nachfolgende zwölff vom Adel die Fürstl. Leiche in der Kirchen auffheben / in den Schloßplatz tragen / vnd daselbst vor der Kirchen niedersetzen / etc.

Nemblich.
1. Statius von Münch hausen. 2. Hüntzel von Veltheimb der Elter. 3. Otto Rabe von Landesbergk. 4. Crafft von Bodenhausen. 5. Julius von Marenholtz. 6. Bartelt von Rautenbergk.
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[0006] chen verfügen / Das Adeliche Frawenzimmer aber dafür auffwarten / vnnd sollen in der Kirchen nachfolgende Gesenge gesungen werden / Lumen ad revelationem gentium. Nunc dimittis servum tuum Domine. Media vita in morte sumus pueri sancte DEUS, &c. Vnd von D. Basilio Satlern Hoffpredigern Versiculus, Herr nu lestu deinen Diener in friede fahren / darauff die Collecta vnd der Nahme des HERRN sey gebenedeyet. Vnd darnach mit dem Gesang / mit friedt vnd freudt ich fahr dahin / in Gottes willen / beschlossen werden / etc. Wann solches geschehen / sollen nachfolgende zwölff vom Adel die Fürstl. Leiche in der Kirchen auffheben / in den Schloßplatz tragen / vnd daselbst vor der Kirchen niedersetzen / etc. Nemblich. 1. Statius von Münch hausen. 2. Hüntzel von Veltheimb der Elter. 3. Otto Rabe von Landesbergk. 4. Crafft von Bodenhausen. 5. Julius von Marenholtz. 6. Bartelt von Rautenbergk.

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Zitationshilfe: Holwein, Elias: Beschreibung der Verordnung/ Wie es mit Weilandt des [...] Heinrich Julij [...] Christmilder Gedechtniß/ Fürstlichen Begrebniß [...] gehalten worden. Wolfenbüttel, 1613, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/holwein_beschreibung_1613/6>, abgerufen am 21.11.2024.