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Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893.

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goner-)Post 1) für die Depeschenbeförderung einrichtete, er-
klärte er, fremde Posten, mögen sie angehören, wem sie
wollen, werde er in seinem Staate niemals dulden.

Seinem Beispiele folgten Kursachsen, Braunschweig
und Lüneburg, Mecklenburg, Oldenburg, Salzburg.

Man beachtete die kaiserlichen Mandate da, wo man
sie beachten wollte, oder wo man hiezu gezwungen war.
Anderwärts behielten die Reichsstände ihre eigene Post-
anstalt bei; so errichtete z. B. Hessen-Kassel in Frankfurt
a. M. neben der Reichslehenpost ein hessisches Postamt;
1663 legte, ungeachtet des Protestes seitens der Taxis'schen
Verwaltung, der Fürstbischof von Paderborn, einen fahrenden
Postkurs nach Hannover ein, "da es zum besten der Kom-
merzien und Leute sei"; Sachsen-Weimar richtete eine
eigene Landespost ein, u. s. w.

Demungeachtet bildete sich auffallend rasch in der kurzen
Zeitspanne von kaum drei Generationen das "Herkom-
men
", welches die alleinige Rechts-Grundlage des Post-
regals darstellen kann. Schon 1748 z. B. schreibt Beust
II. T. S. 949: "Ob und inwiefern Ihre Kais. Majestät ein
Geschlecht mit dem General-Reichspostamt, welches sich
weiter, als auf die Unterhaltung höchstderselben eigene
Korrespondenz, erstreckt, erblich habe belehnen können?
-- diese Frage nunmehro gegen das Herkommen zu ven-
tilieren, würde umsomehr vergeblich und ohne Vorteil
sein etc" 2).

1) Wegen ihrer damals aussergewöhnlichen Raschheit galt diese "flie-
gende Post" lange Zeit als Muster-Anstalt; 1704 schreibt z. B. J. Ch. Schön-
beck ("De jure postarum hereditario"). "Inter omnes Germaniae principes
maximam publici cursus curam a dimidio abhinc seculo habuit princeps Elec-
tor Brandeburgicus".
2) Uebersichtlich zusammengestellt finden sich die Verhandlungen z. B.
Kaiser Leopolds mit dem grossen Kurfürsten (dessen eingehende Replik dd. 26.
Apr. 1660) und bei den verschiedenen Wahlkapitulationen von 1663, 1690, 1711
bei Stängel, "Das deutsche Postwesen" 1844, S. 50--66. Schon in dem
Wahlprotokoll v. 6. Juni 1658 findet sich der Passus: ""Es were das Post-

goner-)Post 1) für die Depeschenbeförderung einrichtete, er-
klärte er, fremde Posten, mögen sie angehören, wem sie
wollen, werde er in seinem Staate niemals dulden.

Seinem Beispiele folgten Kursachsen, Braunschweig
und Lüneburg, Mecklenburg, Oldenburg, Salzburg.

Man beachtete die kaiserlichen Mandate da, wo man
sie beachten wollte, oder wo man hiezu gezwungen war.
Anderwärts behielten die Reichsstände ihre eigene Post-
anstalt bei; so errichtete z. B. Hessen-Kassel in Frankfurt
a. M. neben der Reichslehenpost ein hessisches Postamt;
1663 legte, ungeachtet des Protestes seitens der Taxis’schen
Verwaltung, der Fürstbischof von Paderborn, einen fahrenden
Postkurs nach Hannover ein, »da es zum besten der Kom-
merzien und Leute sei«; Sachsen-Weimar richtete eine
eigene Landespost ein, u. s. w.

Demungeachtet bildete sich auffallend rasch in der kurzen
Zeitspanne von kaum drei Generationen das »Herkom-
men
«, welches die alleinige Rechts-Grundlage des Post-
regals darstellen kann. Schon 1748 z. B. schreibt Beust
II. T. S. 949: »Ob und inwiefern Ihre Kais. Majestät ein
Geschlecht mit dem General-Reichspostamt, welches sich
weiter, als auf die Unterhaltung höchstderselben eigene
Korrespondenz, erstreckt, erblich habe belehnen können?
— diese Frage nunmehro gegen das Herkommen zu ven-
tilieren, würde umsomehr vergeblich und ohne Vorteil
sein etc« 2).

1) Wegen ihrer damals aussergewöhnlichen Raschheit galt diese »flie-
gende Post« lange Zeit als Muster-Anstalt; 1704 schreibt z. B. J. Ch. Schön-
beck (»De jure postarum hereditario«). »Inter omnes Germaniae principes
maximam publici cursus curam a dimidio abhinc seculo habuit princeps Elec-
tor Brandeburgicus«.
2) Uebersichtlich zusammengestellt finden sich die Verhandlungen z. B.
Kaiser Leopolds mit dem grossen Kurfürsten (dessen eingehende Replik dd. 26.
Apr. 1660) und bei den verschiedenen Wahlkapitulationen von 1663, 1690, 1711
bei Stängel, »Das deutsche Postwesen« 1844, S. 50—66. Schon in dem
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[117/0133] goner-)Post 1) für die Depeschenbeförderung einrichtete, er- klärte er, fremde Posten, mögen sie angehören, wem sie wollen, werde er in seinem Staate niemals dulden. Seinem Beispiele folgten Kursachsen, Braunschweig und Lüneburg, Mecklenburg, Oldenburg, Salzburg. Man beachtete die kaiserlichen Mandate da, wo man sie beachten wollte, oder wo man hiezu gezwungen war. Anderwärts behielten die Reichsstände ihre eigene Post- anstalt bei; so errichtete z. B. Hessen-Kassel in Frankfurt a. M. neben der Reichslehenpost ein hessisches Postamt; 1663 legte, ungeachtet des Protestes seitens der Taxis’schen Verwaltung, der Fürstbischof von Paderborn, einen fahrenden Postkurs nach Hannover ein, »da es zum besten der Kom- merzien und Leute sei«; Sachsen-Weimar richtete eine eigene Landespost ein, u. s. w. Demungeachtet bildete sich auffallend rasch in der kurzen Zeitspanne von kaum drei Generationen das »Herkom- men«, welches die alleinige Rechts-Grundlage des Post- regals darstellen kann. Schon 1748 z. B. schreibt Beust II. T. S. 949: »Ob und inwiefern Ihre Kais. Majestät ein Geschlecht mit dem General-Reichspostamt, welches sich weiter, als auf die Unterhaltung höchstderselben eigene Korrespondenz, erstreckt, erblich habe belehnen können? — diese Frage nunmehro gegen das Herkommen zu ven- tilieren, würde umsomehr vergeblich und ohne Vorteil sein etc« 2). 1) Wegen ihrer damals aussergewöhnlichen Raschheit galt diese »flie- gende Post« lange Zeit als Muster-Anstalt; 1704 schreibt z. B. J. Ch. Schön- beck (»De jure postarum hereditario«). »Inter omnes Germaniae principes maximam publici cursus curam a dimidio abhinc seculo habuit princeps Elec- tor Brandeburgicus«. 2) Uebersichtlich zusammengestellt finden sich die Verhandlungen z. B. Kaiser Leopolds mit dem grossen Kurfürsten (dessen eingehende Replik dd. 26. Apr. 1660) und bei den verschiedenen Wahlkapitulationen von 1663, 1690, 1711 bei Stängel, »Das deutsche Postwesen« 1844, S. 50—66. Schon in dem Wahlprotokoll v. 6. Juni 1658 findet sich der Passus: »»Es were das Post-

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Zitationshilfe: Huber, Franz C.: Die Geschichtliche Entwickelung des modernen Verkehrs. Tübingen, 1893, S. 117. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/huber_verkehr_1893/133>, abgerufen am 21.11.2024.