Hübner, Johann: Reales Staats- und Zeitungs-Lexicon. Leipzig, 1704.Vorbericht. der zu Straßburg wohnet, nicht nach sprechen;dahero man auch in den historischen und an- dern Büchern zum öfftern sehr grobe und lä- cherliche Fehler anmercket, wenn diejenigen, welche etwas aus einem Scribenten anführen, darbey zu beobachten vergessen, an welchem Orte derselbe seine Historie geschrieben hat. Die Lateinische Benennungen seynd alle- Jm übrigen hat man das Format also ein- Vor- )( 3
Vorbericht. der zu Straßburg wohnet, nicht nach ſprechen;dahero man auch in den hiſtoriſchen und an- dern Buͤchern zum oͤfftern ſehr grobe und laͤ- cherliche Fehler anmercket, wenn diejenigen, welche etwas aus einem Scribenten anfuͤhren, darbey zu beobachten vergeſſen, an welchem Orte derſelbe ſeine Hiſtorie geſchrieben hat. Die Lateiniſche Benennungen ſeynd alle- Jm uͤbrigen hat man das Format alſo ein- Vor- )( 3
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Vorbericht.
der zu Straßburg wohnet, nicht nach ſprechen;
dahero man auch in den hiſtoriſchen und an-
dern Buͤchern zum oͤfftern ſehr grobe und laͤ-
cherliche Fehler anmercket, wenn diejenigen,
welche etwas aus einem Scribenten anfuͤhren,
darbey zu beobachten vergeſſen, an welchem
Orte derſelbe ſeine Hiſtorie geſchrieben hat.
Die Lateiniſche Benennungen ſeynd alle-
mahl mit Curſiv oder geſchobener Schrifft ge-
drucket worden. Wo aber dieſelben von einem
Deutſchen oder einem andern Worte wenig
oder nur wegen der Endigung unterſchieden
ſeynd, da hat man ſie, um beliebter Kuͤrtze wil-
len, gar ausgelaſſen, weil ſelbige an ſich ſelb-
ſten leichtlich zuverſtehen ſeynd.
Jm uͤbrigen hat man das Format alſo ein-
gerichtet, daß es die Reiſenden bequem bey ſich
fuͤhren, und entweder ſich daraus Rathes er-
holen, oder bey einem oder dem andern Orte
hineinzeichnen koͤnnen, was ſie merckwuͤrdig zu
ſeyn erachten. Alldieweil auch dieſes Buch,
eben ſo wohl als alle andere von dergleichen Art, den
Jrthuͤmern unterworffen iſt, ſo werden alle und iede
Leſer inſtaͤndig erſuchet, falls ſie dergleichen anmer-
cken, ſelbige, wie auch, was ſonſten zu Vermehrung
dieſes nuͤtzlichen Werckes dienen koͤnte, an den Herrn
Verleger zu uͤberſenden, und ſich zu verſichern, daß
man dieſe erzeigte Gewogenheit und Freund-
ſchafft jeder zeit mit gebuͤhrendem Danck
erkennen werde.
Vor-
)( 3
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