Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Theil I. bis Justinian. die Sorgfalt des Staats, für Schutzbedürf-tige ohne Tutoren, auch auf die Provinzen. Der wichtigste Senatsschluß in dem An- §. 83. Daß Cäsar Octavian in der ununter- zuerst
Theil I. bis Juſtinian. die Sorgfalt des Staats, fuͤr Schutzbeduͤrf-tige ohne Tutoren, auch auf die Provinzen. Der wichtigſte Senatsſchluß in dem An- §. 83. Daß Caͤſar Octavian in der ununter- zuerſt
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Theil I. bis Juſtinian.
die Sorgfalt des Staats, fuͤr Schutzbeduͤrf-
tige ohne Tutoren, auch auf die Provinzen.
Der wichtigſte Senatsſchluß in dem An-
fange dieſer Periode war die Abſchaffung der
Dictatur. Welche Stellen in das Edict zu-
erſt eingeruͤckt wurden, welche Saͤtze des Pri-
vatrechts ſich jetzt gerade ausbildeten, wiſſen
wir nicht.
§. 83.
Daß Caͤſar Octavian in der ununter-
brochenen Reihe der Monarchen der Erſte
ward, daran hatte der Zufall vielleicht den
meiſten Antheil. Haͤtte er die Schlacht bey
Actium nicht um 42 Jahre uͤberlebt, oder
waͤre er unter andern Umſtaͤnden geſtorben,
ſo wuͤrde jetzt ſchwerlich daruͤber geſtritten
werden, in welchem Jahre denn eigentlich,
und durch welche Begebenheit Rom aufgehoͤrt
habe, eine Democratie zu ſeyn. Man wuͤrde
nicht ſo aͤngſtlich die Epoche ſuchen, von wel-
cher an Octavs Herrſchaft geſetzlich geworden
ſey. Man wuͤrde bemerken, daß ſein Nah-
me Auguſt (729, der einzige neue und aus-
ſchließende Titel der Monarchen Roms, dazu
kaum weniger hinreichte, als irgend eine an-
dere einzele Bewilligung des Senats. Aber
weil das Kind am Leben blieb, ſo moͤchte
man nun gerne die Minute wiſſen, in der es
zuerſt
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