Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 3. Quellen. (fiscus) hatte natürlich mehr Ausgaben, undbrauchte mehr Zuflüsse, als die Casse irgend eines andern Römers, aber sie war noch nicht dasselbe mit der Staats-Casse (aera- rium), und auch noch nicht wichtiger, als dieses. Sehr früh hatte er als Censor das Recht Der Staat war nun unstreitig keine Re- §. 85. Die Regierungsform, die unter August Die
Periode 3. Quellen. (fiscus) hatte natuͤrlich mehr Ausgaben, undbrauchte mehr Zufluͤſſe, als die Caſſe irgend eines andern Roͤmers, aber ſie war noch nicht daſſelbe mit der Staats-Caſſe (aera- rium), und auch noch nicht wichtiger, als dieſes. Sehr fruͤh hatte er als Cenſor das Recht Der Staat war nun unſtreitig keine Re- §. 85. Die Regierungsform, die unter Auguſt Die
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Periode 3. Quellen.
(fiscus) hatte natuͤrlich mehr Ausgaben, und
brauchte mehr Zufluͤſſe, als die Caſſe irgend
eines andern Roͤmers, aber ſie war noch
nicht daſſelbe mit der Staats-Caſſe (aera-
rium), und auch noch nicht wichtiger, als
dieſes.
Sehr fruͤh hatte er als Cenſor das Recht
bekommen, den Senat, ſeinen Reichsrath
zu formiren, und eben ſo erhielt er wie Caͤſar
die tribunitia poteſtas, weil er als Patricier
nicht Tribun ſeyn konnte.
Der Staat war nun unſtreitig keine Re-
publik mehr, aber die meiſten deutſchen
Schriftſteller ſollten doch an die Verfaſſung
ihres Vaterlandes und an die Rechte ihres
gnaͤdigſten Herrn denken, ehe ſie ſo republi-
caniſch ſchon den erſten Auguſt einen Deſpo-
ten nennen, und den deſpotiſchen Staat doch
noch nachher mehr als einmahl erſt deſpotiſch
werden laſſen.
§. 85.
Die Regierungsform, die unter Auguſt
ſich bildete, erhielt ſich meiſt bis in das dritte
Jahrhundert, wo militairiſcher Deſpotismus
und die orientaliſchen Sitten ſie verdraͤngten,
noch ehe Conſtantin die ſeinige einfuͤhrte.
Die
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