Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.

Bild:
<< vorherige Seite

Vorrede.
logie gewesen wären, so angenehm auch
ihre Erörterung seyn mag.

Eine Zugabe zu der Geschichte des
Römischen Rechts ist hier die kurze Ge-
schichte der ganzen Rechtsgelehrsamkeit
im heutigen Europa, und diese endigt
sich natürlich mit einer Uebersicht der
jetzigen Art zu studieren. Aus beyden,
sowohl aus der juristischen Litterairge-
schichte, als auch aus der Encyclopädie
und Methodologie, kann man eigene
Collegien machen, die vielleicht
nützlicher sind, als manche andere. So
lange dieß aber gar nicht oder selten ge-
schieht, so ist es doch unleugbar schon
Gewinn, auch nur einige mündliche
Anleitung zum eigenen Studium dieser
Fächer zu erhalten.

Man hat mir gesagt, daß in bey-
den Theilen des Buchs gar manche
Stelle für Juristen noch zur Zeit viel
zu freymüthig sey, daß ich von Justi-
nian und von Leyser
lange nicht mit
genug Ehrfurcht geredet habe. Theils
kann ich mir aber nicht vorstellen, daß
die Juristen die Wahrheit weniger er-

tra-
)( 2

Vorrede.
logie geweſen waͤren, ſo angenehm auch
ihre Eroͤrterung ſeyn mag.

Eine Zugabe zu der Geſchichte des
Roͤmiſchen Rechts iſt hier die kurze Ge-
ſchichte der ganzen Rechtsgelehrſamkeit
im heutigen Europa, und dieſe endigt
ſich natuͤrlich mit einer Ueberſicht der
jetzigen Art zu ſtudieren. Aus beyden,
ſowohl aus der juriſtiſchen Litterairge-
ſchichte, als auch aus der Encyclopaͤdie
und Methodologie, kann man eigene
Collegien machen, die vielleicht
nuͤtzlicher ſind, als manche andere. So
lange dieß aber gar nicht oder ſelten ge-
ſchieht, ſo iſt es doch unleugbar ſchon
Gewinn, auch nur einige muͤndliche
Anleitung zum eigenen Studium dieſer
Faͤcher zu erhalten.

Man hat mir geſagt, daß in bey-
den Theilen des Buchs gar manche
Stelle fuͤr Juriſten noch zur Zeit viel
zu freymuͤthig ſey, daß ich von Juſti-
nian und von Leyſer
lange nicht mit
genug Ehrfurcht geredet habe. Theils
kann ich mir aber nicht vorſtellen, daß
die Juriſten die Wahrheit weniger er-

tra-
)( 2
<TEI>
  <text>
    <front>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0011"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g"><hi rendition="#fr">Vorrede</hi></hi>.</fw><lb/>
logie gewe&#x017F;en wa&#x0364;ren, &#x017F;o angenehm auch<lb/>
ihre Ero&#x0364;rterung &#x017F;eyn mag.</p><lb/>
        <p>Eine Zugabe zu der Ge&#x017F;chichte des<lb/>
Ro&#x0364;mi&#x017F;chen Rechts i&#x017F;t hier die kurze Ge-<lb/>
&#x017F;chichte der ganzen Rechtsgelehr&#x017F;amkeit<lb/>
im heutigen Europa, und die&#x017F;e endigt<lb/>
&#x017F;ich natu&#x0364;rlich mit einer Ueber&#x017F;icht der<lb/>
jetzigen Art zu &#x017F;tudieren. Aus beyden,<lb/>
&#x017F;owohl aus der juri&#x017F;ti&#x017F;chen Litterairge-<lb/>
&#x017F;chichte, als auch aus der Encyclopa&#x0364;die<lb/>
und Methodologie, kann man eigene<lb/>
Collegien machen, die vielleicht<lb/>
nu&#x0364;tzlicher &#x017F;ind, als manche andere. So<lb/>
lange dieß aber gar nicht oder &#x017F;elten ge-<lb/>
&#x017F;chieht, &#x017F;o i&#x017F;t es doch unleugbar &#x017F;chon<lb/>
Gewinn, auch nur einige mu&#x0364;ndliche<lb/>
Anleitung zum eigenen Studium die&#x017F;er<lb/>
Fa&#x0364;cher zu erhalten.</p><lb/>
        <p>Man hat mir ge&#x017F;agt, daß in bey-<lb/>
den Theilen des Buchs gar manche<lb/>
Stelle fu&#x0364;r Juri&#x017F;ten noch zur Zeit viel<lb/>
zu freymu&#x0364;thig &#x017F;ey, daß ich von <hi rendition="#fr">Ju&#x017F;ti-<lb/>
nian und von Ley&#x017F;er</hi> lange nicht mit<lb/>
genug Ehrfurcht geredet habe. Theils<lb/>
kann ich mir aber nicht vor&#x017F;tellen, daß<lb/>
die Juri&#x017F;ten die Wahrheit weniger er-<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">)( 2</fw><fw place="bottom" type="catch">tra-</fw><lb/></p>
      </div>
    </front>
  </text>
</TEI>
[0011] Vorrede. logie geweſen waͤren, ſo angenehm auch ihre Eroͤrterung ſeyn mag. Eine Zugabe zu der Geſchichte des Roͤmiſchen Rechts iſt hier die kurze Ge- ſchichte der ganzen Rechtsgelehrſamkeit im heutigen Europa, und dieſe endigt ſich natuͤrlich mit einer Ueberſicht der jetzigen Art zu ſtudieren. Aus beyden, ſowohl aus der juriſtiſchen Litterairge- ſchichte, als auch aus der Encyclopaͤdie und Methodologie, kann man eigene Collegien machen, die vielleicht nuͤtzlicher ſind, als manche andere. So lange dieß aber gar nicht oder ſelten ge- ſchieht, ſo iſt es doch unleugbar ſchon Gewinn, auch nur einige muͤndliche Anleitung zum eigenen Studium dieſer Faͤcher zu erhalten. Man hat mir geſagt, daß in bey- den Theilen des Buchs gar manche Stelle fuͤr Juriſten noch zur Zeit viel zu freymuͤthig ſey, daß ich von Juſti- nian und von Leyſer lange nicht mit genug Ehrfurcht geredet habe. Theils kann ich mir aber nicht vorſtellen, daß die Juriſten die Wahrheit weniger er- tra- )( 2

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hugo_rechtsgeschichte_1790
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hugo_rechtsgeschichte_1790/11
Zitationshilfe: Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hugo_rechtsgeschichte_1790/11>, abgerufen am 21.11.2024.