Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 3. Quellen. einer andern Ehe macht noch eines Zehntelsfähig, eben so ein verstorbenes Kind aus derselben Ehe. Ferner kann immer 1/3 zum lebenslänglichen Genuß hinterlassen werden, und, sind Kinder erzeugt, sogar als Eigen- thum. Eheleute können alles von einander erben, §. 91. Wer Vater ist kann von jedem Fremden Die Bedingung und der Eyd nicht zu Wer die Scheidung durch mehr oder min- Je G 3
Periode 3. Quellen. einer andern Ehe macht noch eines Zehntelsfaͤhig, eben ſo ein verſtorbenes Kind aus derſelben Ehe. Ferner kann immer ⅓ zum lebenslaͤnglichen Genuß hinterlaſſen werden, und, ſind Kinder erzeugt, ſogar als Eigen- thum. Eheleute koͤnnen alles von einander erben, §. 91. Wer Vater iſt kann von jedem Fremden Die Bedingung und der Eyd nicht zu Wer die Scheidung durch mehr oder min- Je G 3
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Periode 3. Quellen.
einer andern Ehe macht noch eines Zehntels
faͤhig, eben ſo ein verſtorbenes Kind aus
derſelben Ehe. Ferner kann immer ⅓ zum
lebenslaͤnglichen Genuß hinterlaſſen werden,
und, ſind Kinder erzeugt, ſogar als Eigen-
thum.
Eheleute koͤnnen alles von einander erben,
wenn ſie noch zu jung ſind, oder ſehr lange
verehelicht waren, oder als nahe Verwandte,
oder wenn der Mann im Dienſte des Staats
verreist, oder wenn aus dieſer Ehe ein Kind
am Leben, oder als ſchon erwachſen geſtorben
iſt u. ſ. w.
§. 91.
Wer Vater iſt kann von jedem Fremden
alles erben; eben ſo eine Frau mit 3 oder 4
Kindern. Ein coelebs gar nichts, als von
Verwandten, und wer in kinderloſer Ehe
lebt, nur die Haͤlfte.
Die Bedingung und der Eyd nicht zu
heyrathen ſchaden nichts. — Der praetor
vrbanus kann Aeltern zur Verheyrathung ih-
rer Kinder zwingen.
Wer die Scheidung durch mehr oder min-
der ſchlechte Auffuͤhrung veranlaßt hat, wird
durch fruͤhere oder im Gegentheil durch ver-
minderte Herausgabe der dos beſtraft.
Je
G 3
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