Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Theil I. bis Justinian. ctibulici über die Manumission durch eineLandstadt. Vielleicht gehören auch die un- gewissen Senatsschlüsse gegen institutiones captatoriae, und daß ein Pasquillaut intesta- bilis seyn sollte, hierher. -- Durch ein Edict wurden diejenigen gelinder bestraft, die sich freywillig angaben, daß sie dem aerarium et- was schuldig seyen, die also das verhaßte Geschlecht der Delatoren entbehrlich mach- ten, -- und das jus Quiritium, das ein La- tinus ohne Einwilligung seines Patrons als Gnade erhielt, sollte diesem nichts schaden. Wegen des testamentum militare kam von nun an eine eigene Stelle in alle Instructio- nen. §. 104. Eben so lange als Trajan regierte auch Se-
Theil I. bis Juſtinian. ctibulici uͤber die Manumiſſion durch eineLandſtadt. Vielleicht gehoͤren auch die un- gewiſſen Senatsſchluͤſſe gegen inſtitutiones captatoriae, und daß ein Pasquillaut inteſta- bilis ſeyn ſollte, hierher. — Durch ein Edict wurden diejenigen gelinder beſtraft, die ſich freywillig angaben, daß ſie dem aerarium et- was ſchuldig ſeyen, die alſo das verhaßte Geſchlecht der Delatoren entbehrlich mach- ten, — und das jus Quiritium, das ein La- tinus ohne Einwilligung ſeines Patrons als Gnade erhielt, ſollte dieſem nichts ſchaden. Wegen des teſtamentum militare kam von nun an eine eigene Stelle in alle Inſtructio- nen. §. 104. Eben ſo lange als Trajan regierte auch Se-
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Theil I. bis Juſtinian.
ctibulici uͤber die Manumiſſion durch eine
Landſtadt. Vielleicht gehoͤren auch die un-
gewiſſen Senatsſchluͤſſe gegen inſtitutiones
captatoriae, und daß ein Pasquillaut inteſta-
bilis ſeyn ſollte, hierher. — Durch ein Edict
wurden diejenigen gelinder beſtraft, die ſich
freywillig angaben, daß ſie dem aerarium et-
was ſchuldig ſeyen, die alſo das verhaßte
Geſchlecht der Delatoren entbehrlich mach-
ten, — und das jus Quiritium, das ein La-
tinus ohne Einwilligung ſeines Patrons als
Gnade erhielt, ſollte dieſem nichts ſchaden.
Wegen des teſtamentum militare kam von
nun an eine eigene Stelle in alle Inſtructio-
nen.
§. 104.
Eben ſo lange als Trajan regierte auch
ſein angenommener Sohn Hadrian, der die
neuen Eroberungen jenſeits des Euphrats
freywillig verließ, und ſeine Thaͤtigkeit mehr
in ſorgfaͤltiger perſoͤnlichen Aufſicht uͤber die
Gouverneurs und uͤber die Profeſſoren, und
in neuen Anſtalten im Innern des Staats
aͤußerte. Er ernannte zuerſt einen eigenen
advocatus fiſci, da ſchon Nerva einen prae-
tor fiſcalis aufgeſtellt hatte. Italien, außer
Rom, das ſonſt uͤber ſeine MunicipalObrig-
keiten niemand hatte, als den Kaiſer und
Se-
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