Die Standhaftigkeit, die Cascellius im Triumvirate bewies, sollte alle Juristen be- schämen, die jeden Despotismus befördert haben oder noch befördern. Nach denselben Grundsätzen, aber unter Umständen, wo diese Grundsätze nicht so unbedingtes Lob ver- dienten, handelte Antistius Labeo, der be- rühmteste von allen ältern Rechtsgelehrten. Seine republicanischen Gesinnungen zeigte er zuweilen noch weniger edel, als da er das Consulat, welches August ihm anbot, aus- schlug, aber nicht gerade darin, daß er im Civilrechte kein Nachbeter war. Freylich po- litischer und litterarischer Muth hängen zu- sammen, aber Labeo hätte nach seiner An- hänglichkeit an die alte Verfassung, auch Neuerungen in seiner Wissenschaft verwer- fen können. Daß er es nicht that ist Zufall, und daß sein Nebenbuler um desto mehr auf das strenge Recht hielt erklärt sich natürlicher daraus, daß er der Gegner von Labeo, als daß er ein Freund von August war. Noch weniger läßt sich behaupten, Patriotismus und Gefühl für Billigkeit sey beständig das Characteristische der Schüler Labeo's gewe- sen, und ihre Gegner hätten sich immer durch Sclaverey und Härte ausgezeichnet. Der nächste Schüler von Labeo war der
Ver-
J 2
Periode 3. Studium.
§. 118.
Die Standhaftigkeit, die Cascellius im Triumvirate bewies, ſollte alle Juriſten be- ſchaͤmen, die jeden Deſpotismus befoͤrdert haben oder noch befoͤrdern. Nach denſelben Grundſaͤtzen, aber unter Umſtaͤnden, wo dieſe Grundſaͤtze nicht ſo unbedingtes Lob ver- dienten, handelte Antiſtius Labeo, der be- ruͤhmteſte von allen aͤltern Rechtsgelehrten. Seine republicaniſchen Geſinnungen zeigte er zuweilen noch weniger edel, als da er das Conſulat, welches Auguſt ihm anbot, aus- ſchlug, aber nicht gerade darin, daß er im Civilrechte kein Nachbeter war. Freylich po- litiſcher und litterariſcher Muth haͤngen zu- ſammen, aber Labeo haͤtte nach ſeiner An- haͤnglichkeit an die alte Verfaſſung, auch Neuerungen in ſeiner Wiſſenſchaft verwer- fen koͤnnen. Daß er es nicht that iſt Zufall, und daß ſein Nebenbuler um deſto mehr auf das ſtrenge Recht hielt erklaͤrt ſich natuͤrlicher daraus, daß er der Gegner von Labeo, als daß er ein Freund von Auguſt war. Noch weniger laͤßt ſich behaupten, Patriotismus und Gefuͤhl fuͤr Billigkeit ſey beſtaͤndig das Characteriſtiſche der Schuͤler Labeo’s gewe- ſen, und ihre Gegner haͤtten ſich immer durch Sclaverey und Haͤrte ausgezeichnet. Der naͤchſte Schuͤler von Labeo war der
Ver-
J 2
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><pbfacs="#f0143"n="131"/><fwplace="top"type="header">Periode 3. Studium.</fw><lb/><divn="4"><head>§. 118.</head><lb/><p>Die Standhaftigkeit, die <hirendition="#aq">Cascellius</hi> im<lb/>
Triumvirate bewies, ſollte alle Juriſten be-<lb/>ſchaͤmen, die jeden Deſpotismus befoͤrdert<lb/>
haben oder noch befoͤrdern. Nach denſelben<lb/>
Grundſaͤtzen, aber unter Umſtaͤnden, wo<lb/>
dieſe Grundſaͤtze nicht ſo unbedingtes Lob ver-<lb/>
dienten, handelte <hirendition="#aq">Antiſtius Labeo,</hi> der be-<lb/>
ruͤhmteſte von allen aͤltern Rechtsgelehrten.<lb/>
Seine republicaniſchen Geſinnungen zeigte er<lb/>
zuweilen noch weniger edel, als da er das<lb/>
Conſulat, welches <hirendition="#fr">Auguſt</hi> ihm anbot, aus-<lb/>ſchlug, aber nicht gerade darin, daß er im<lb/>
Civilrechte kein Nachbeter war. Freylich po-<lb/>
litiſcher und litterariſcher Muth haͤngen zu-<lb/>ſammen, aber <hirendition="#fr">Labeo</hi> haͤtte nach ſeiner An-<lb/>
haͤnglichkeit an die alte Verfaſſung, auch<lb/>
Neuerungen in ſeiner Wiſſenſchaft verwer-<lb/>
fen koͤnnen. Daß er es nicht that iſt Zufall,<lb/>
und daß ſein Nebenbuler um deſto mehr auf<lb/>
das ſtrenge Recht hielt erklaͤrt ſich natuͤrlicher<lb/>
daraus, daß er der Gegner von <hirendition="#fr">Labeo,</hi> als<lb/>
daß er ein Freund von <hirendition="#fr">Auguſt</hi> war. Noch<lb/>
weniger laͤßt ſich behaupten, Patriotismus<lb/>
und Gefuͤhl fuͤr Billigkeit ſey beſtaͤndig das<lb/>
Characteriſtiſche der Schuͤler <hirendition="#fr">Labeo’s</hi> gewe-<lb/>ſen, und ihre Gegner haͤtten ſich immer<lb/>
durch Sclaverey und Haͤrte ausgezeichnet.<lb/>
Der naͤchſte Schuͤler von <hirendition="#fr">Labeo</hi> war der<lb/><fwplace="bottom"type="sig">J 2</fw><fwplace="bottom"type="catch">Ver-</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[131/0143]
Periode 3. Studium.
§. 118.
Die Standhaftigkeit, die Cascellius im
Triumvirate bewies, ſollte alle Juriſten be-
ſchaͤmen, die jeden Deſpotismus befoͤrdert
haben oder noch befoͤrdern. Nach denſelben
Grundſaͤtzen, aber unter Umſtaͤnden, wo
dieſe Grundſaͤtze nicht ſo unbedingtes Lob ver-
dienten, handelte Antiſtius Labeo, der be-
ruͤhmteſte von allen aͤltern Rechtsgelehrten.
Seine republicaniſchen Geſinnungen zeigte er
zuweilen noch weniger edel, als da er das
Conſulat, welches Auguſt ihm anbot, aus-
ſchlug, aber nicht gerade darin, daß er im
Civilrechte kein Nachbeter war. Freylich po-
litiſcher und litterariſcher Muth haͤngen zu-
ſammen, aber Labeo haͤtte nach ſeiner An-
haͤnglichkeit an die alte Verfaſſung, auch
Neuerungen in ſeiner Wiſſenſchaft verwer-
fen koͤnnen. Daß er es nicht that iſt Zufall,
und daß ſein Nebenbuler um deſto mehr auf
das ſtrenge Recht hielt erklaͤrt ſich natuͤrlicher
daraus, daß er der Gegner von Labeo, als
daß er ein Freund von Auguſt war. Noch
weniger laͤßt ſich behaupten, Patriotismus
und Gefuͤhl fuͤr Billigkeit ſey beſtaͤndig das
Characteriſtiſche der Schuͤler Labeo’s gewe-
ſen, und ihre Gegner haͤtten ſich immer
durch Sclaverey und Haͤrte ausgezeichnet.
Der naͤchſte Schuͤler von Labeo war der
Ver-
J 2
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hugo_rechtsgeschichte_1790/143>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.