Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 3. Studium. §. 118. Die Standhaftigkeit, die Cascellius im Ver- J 2
Periode 3. Studium. §. 118. Die Standhaftigkeit, die Cascellius im Ver- J 2
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Periode 3. Studium.
§. 118.
Die Standhaftigkeit, die Cascellius im
Triumvirate bewies, ſollte alle Juriſten be-
ſchaͤmen, die jeden Deſpotismus befoͤrdert
haben oder noch befoͤrdern. Nach denſelben
Grundſaͤtzen, aber unter Umſtaͤnden, wo
dieſe Grundſaͤtze nicht ſo unbedingtes Lob ver-
dienten, handelte Antiſtius Labeo, der be-
ruͤhmteſte von allen aͤltern Rechtsgelehrten.
Seine republicaniſchen Geſinnungen zeigte er
zuweilen noch weniger edel, als da er das
Conſulat, welches Auguſt ihm anbot, aus-
ſchlug, aber nicht gerade darin, daß er im
Civilrechte kein Nachbeter war. Freylich po-
litiſcher und litterariſcher Muth haͤngen zu-
ſammen, aber Labeo haͤtte nach ſeiner An-
haͤnglichkeit an die alte Verfaſſung, auch
Neuerungen in ſeiner Wiſſenſchaft verwer-
fen koͤnnen. Daß er es nicht that iſt Zufall,
und daß ſein Nebenbuler um deſto mehr auf
das ſtrenge Recht hielt erklaͤrt ſich natuͤrlicher
daraus, daß er der Gegner von Labeo, als
daß er ein Freund von Auguſt war. Noch
weniger laͤßt ſich behaupten, Patriotismus
und Gefuͤhl fuͤr Billigkeit ſey beſtaͤndig das
Characteriſtiſche der Schuͤler Labeo’s gewe-
ſen, und ihre Gegner haͤtten ſich immer
durch Sclaverey und Haͤrte ausgezeichnet.
Der naͤchſte Schuͤler von Labeo war der
Ver-
J 2
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