Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 4. Quellen. rühmen, daß durch sie ausgeführt wordensey, was Cicero, Cäsar und Pompejus ver- geblich gewünscht hätten, wie von ihren jün- gern Zeitgenossen Justinian und Tribonian beynahe in allen Compendien gerühmt wird. Es war dasselbe Bedürfniß und man schlug denselben Weg ein: auch Gojarich sorgte für das Practische und nicht für die Gelehr- samkeit, auch er verbesserte die Classiker so gut er es verstand. Daß er nicht ganz so viele vor sich hatte, als Tribonian, setzt ihn noch nicht so sehr zurück, denn auch dieser hatte wahrscheinlich nicht alle, die er citirt, und sonst unterscheidet sich Gojarich nur durch die Interpretation, die wohl kein Feh- ler ist, und durch die Sorgfalt, jeden Schrift- steller beysammen zu liefern. Es ist merk- würdig, aber sehr erklärbar, daß auch hier das gewöhnliche Compendium, die Institu- tionen von Cajus, am meisten verbessert oder doch verändert wurden. Auf allen Fall verdient Gojarich wohl den Dank eines je- den, der nicht die Classiker über Justinian ver- gißt; und wer weiß, ob wir nicht eher den Griechischen als den Gothischen Compilator missen könnten, wenn letzterer so vollständig, als jener, auf uns gekommen wäre. Min- der wichtig ist die Burgundische Sammlung, wel- L 2
Periode 4. Quellen. ruͤhmen, daß durch ſie ausgefuͤhrt wordenſey, was Cicero, Caͤſar und Pompejus ver- geblich gewuͤnſcht haͤtten, wie von ihren juͤn- gern Zeitgenoſſen Juſtinian und Tribonian beynahe in allen Compendien geruͤhmt wird. Es war daſſelbe Beduͤrfniß und man ſchlug denſelben Weg ein: auch Gojarich ſorgte fuͤr das Practiſche und nicht fuͤr die Gelehr- ſamkeit, auch er verbeſſerte die Claſſiker ſo gut er es verſtand. Daß er nicht ganz ſo viele vor ſich hatte, als Tribonian, ſetzt ihn noch nicht ſo ſehr zuruͤck, denn auch dieſer hatte wahrſcheinlich nicht alle, die er citirt, und ſonſt unterſcheidet ſich Gojarich nur durch die Interpretation, die wohl kein Feh- ler iſt, und durch die Sorgfalt, jeden Schrift- ſteller beyſammen zu liefern. Es iſt merk- wuͤrdig, aber ſehr erklaͤrbar, daß auch hier das gewoͤhnliche Compendium, die Inſtitu- tionen von Cajus, am meiſten verbeſſert oder doch veraͤndert wurden. Auf allen Fall verdient Gojarich wohl den Dank eines je- den, der nicht die Claſſiker uͤber Juſtinian ver- gißt; und wer weiß, ob wir nicht eher den Griechiſchen als den Gothiſchen Compilator miſſen koͤnnten, wenn letzterer ſo vollſtaͤndig, als jener, auf uns gekommen waͤre. Min- der wichtig iſt die Burgundiſche Sammlung, wel- L 2
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Periode 4. Quellen.
ruͤhmen, daß durch ſie ausgefuͤhrt worden
ſey, was Cicero, Caͤſar und Pompejus ver-
geblich gewuͤnſcht haͤtten, wie von ihren juͤn-
gern Zeitgenoſſen Juſtinian und Tribonian
beynahe in allen Compendien geruͤhmt wird.
Es war daſſelbe Beduͤrfniß und man ſchlug
denſelben Weg ein: auch Gojarich ſorgte
fuͤr das Practiſche und nicht fuͤr die Gelehr-
ſamkeit, auch er verbeſſerte die Claſſiker ſo
gut er es verſtand. Daß er nicht ganz ſo
viele vor ſich hatte, als Tribonian, ſetzt ihn
noch nicht ſo ſehr zuruͤck, denn auch dieſer
hatte wahrſcheinlich nicht alle, die er citirt,
und ſonſt unterſcheidet ſich Gojarich nur
durch die Interpretation, die wohl kein Feh-
ler iſt, und durch die Sorgfalt, jeden Schrift-
ſteller beyſammen zu liefern. Es iſt merk-
wuͤrdig, aber ſehr erklaͤrbar, daß auch hier
das gewoͤhnliche Compendium, die Inſtitu-
tionen von Cajus, am meiſten verbeſſert
oder doch veraͤndert wurden. Auf allen Fall
verdient Gojarich wohl den Dank eines je-
den, der nicht die Claſſiker uͤber Juſtinian ver-
gißt; und wer weiß, ob wir nicht eher den
Griechiſchen als den Gothiſchen Compilator
miſſen koͤnnten, wenn letzterer ſo vollſtaͤndig,
als jener, auf uns gekommen waͤre. Min-
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