Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 4. Quellen. heyrathen auf, als seiner Schwester Sohn,der sein Nachfolger ward, im 40sten Jah- re die Tochter eines der Leute bey der Thier- hetze sich zur Gemahlinn erwählte. Dieß ist Justinian unser großer Gesetzgeber, von dessen langer Regierung von 527 -- 565 so viele Gesetze im CorpusJuris, und so viele Rechtsgelehrte, alles mögliche Gute sagen, daß es kaum erlaubt ist, an die abweichen- den Nachrichten gleichzeitiger Schriftsteller, und an das Urtheil der juristischen Ketzer und der nicht juristischen Historiker zu erinnern. §. 143. Uprauda, so hieß er mit seinem ersten schlug, L 3
Periode 4. Quellen. heyrathen auf, als ſeiner Schweſter Sohn,der ſein Nachfolger ward, im 40ſten Jah- re die Tochter eines der Leute bey der Thier- hetze ſich zur Gemahlinn erwaͤhlte. Dieß iſt Juſtinian unſer großer Geſetzgeber, von deſſen langer Regierung von 527 — 565 ſo viele Geſetze im CorpusJuris, und ſo viele Rechtsgelehrte, alles moͤgliche Gute ſagen, daß es kaum erlaubt iſt, an die abweichen- den Nachrichten gleichzeitiger Schriftſteller, und an das Urtheil der juriſtiſchen Ketzer und der nicht juriſtiſchen Hiſtoriker zu erinnern. §. 143. Uprauda, ſo hieß er mit ſeinem erſten ſchlug, L 3
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Periode 4. Quellen.
heyrathen auf, als ſeiner Schweſter Sohn,
der ſein Nachfolger ward, im 40ſten Jah-
re die Tochter eines der Leute bey der Thier-
hetze ſich zur Gemahlinn erwaͤhlte. Dieß iſt
Juſtinian unſer großer Geſetzgeber, von
deſſen langer Regierung von 527 — 565 ſo
viele Geſetze im CorpusJuris, und ſo viele
Rechtsgelehrte, alles moͤgliche Gute ſagen,
daß es kaum erlaubt iſt, an die abweichen-
den Nachrichten gleichzeitiger Schriftſteller,
und an das Urtheil der juriſtiſchen Ketzer und
der nicht juriſtiſchen Hiſtoriker zu erinnern.
§. 143.
Uprauda, ſo hieß er mit ſeinem erſten
Nahmen, war der Sohn eines Illyriſchen
Bauers, aber dieß hatte auf ſeine Erzie-
hung keinen Einfluß. Vermuthlich ſorgte
ſein Oheim, ſchon damahls einer der erſten
Officiere, dafuͤr, daß Uprauda oder Ju-
ſtinian alles lernte, was man damahls zu
einem Gelehrten von Stande erforderte, und
wahrſcheinlich las er eben ſo lehrbegierig theo-
logiſche Polemiken, als er die Vorleſungen
uͤber ſeinen Cajus anhoͤrte. Es that ihm
wehe, wenn der Profeſſor ſich mit dem leidi-
gen alten Rechte aufhielt, und im vſus mo-
dernus ſagte, dieß ſey alles unbrauchbar;
es that ihm wehe, auch wenn man es uͤber-
ſchlug,
L 3
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