Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 4. System. In der Intestat Erbfolge wird das weib- und N 4
Periode 4. Syſtem. In der Inteſtat Erbfolge wird das weib- und N 4
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Periode 4. Syſtem.
In der Inteſtat Erbfolge wird das weib-
liche Geſchlecht dem maͤnnlichen, und die Cog-
naten werden den Agnaten voͤllig gleichgeſetzt.
Die vaͤterliche Gewalt hat wenig Einfluß
mehr, und die collatio, welche auch bey Te-
ſtamenten Statt finden ſoll, bezieht ſich nicht
mehr auf ſie. Alle Deſcendenten conferiren,
aber nur dasjenige, was ſie von dem Ver-
ſtorbenen erhalten haben. Uebrigens wird
wahrſcheinlich nicht darauf geſehen, wo das
Vermoͤgen dieſes Letztern herruͤhre. Juſti-
nian vermuthet auch noch, daß jedermann
ſeine Deſcendenten vor allen andern liebe;
die Aſcendenten und vollbuͤrtigen Geſchwiſter
ſtellt er zuſammen, und die halbbuͤrtigen Ge-
ſchwiſter kommen nur vor den uͤbrigen Sei-
tenverwandten. Aber die Frage, ob das
Vorwegſterben ſchaden ſoll oder nicht, ob
auf die Naͤhe des Grades der noch Lebenden,
oder auf die Naͤhe derer, von welchen ſie
abſtammen, zu ſehen ſey, hat Juſtinian gar
nicht gleichfoͤrmig beantwortet. Bey Deſcen-
denten bewirkt das Vorwegſterben gar nichts;
bey Aſcendenten bewirkt ein entfernterer Grad
Ausſchließung durch einen Naͤhern, aber nicht
Ungleichheit der Theile nach der ungleichen
Zahl der Großaͤltern; bey Bruͤdern macht
das Vorwegſterben nicht, daß ihre Kinder
ausgeſchloſſen werden, aber wohl ihre Enkel,
und
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