Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 2. Quellen. wenigstens eine Zeitlang zu entschädigen. Be-sonders wichtig waren die Aemter, welchen man theils die Composition der regierenden Corps, die Verpachtung der öffentlichen Ein- künfte (vectigalia, nicht gerade der Zölle) an reiche Römer, die keine Senatoren waren (equites), und die nicht justizmäßige Bestra- fung schlechter Bürger, theils die Verhütung von Gewaltthätigkeiten bey Rechtssachen über- trug. Die neuen Regenten, welche in jenen Stücken an die Stelle der Consuln traten, hießen von einem ihrer Geschäfte Censoren, und der untergeordnete College der Oberhäup- ter des Staats für letzteres behielt den allge- meinen Nahmen eines Prätors, nur mit dem Zusatze vrbanus, weil seine Bestimmung war, in der Stadt zu bleiben, wenn die Consuln an die Grenze zögen. §. 43. Unter den Censoren muß man sich nicht Hälf- C 2
Periode 2. Quellen. wenigſtens eine Zeitlang zu entſchaͤdigen. Be-ſonders wichtig waren die Aemter, welchen man theils die Compoſition der regierenden Corps, die Verpachtung der oͤffentlichen Ein- kuͤnfte (vectigalia, nicht gerade der Zoͤlle) an reiche Roͤmer, die keine Senatoren waren (equites), und die nicht juſtizmaͤßige Beſtra- fung ſchlechter Buͤrger, theils die Verhuͤtung von Gewaltthaͤtigkeiten bey Rechtsſachen uͤber- trug. Die neuen Regenten, welche in jenen Stuͤcken an die Stelle der Conſuln traten, hießen von einem ihrer Geſchaͤfte Cenſoren, und der untergeordnete College der Oberhaͤup- ter des Staats fuͤr letzteres behielt den allge- meinen Nahmen eines Praͤtors, nur mit dem Zuſatze vrbanus, weil ſeine Beſtimmung war, in der Stadt zu bleiben, wenn die Conſuln an die Grenze zoͤgen. §. 43. Unter den Cenſoren muß man ſich nicht Haͤlf- C 2
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Periode 2. Quellen.
wenigſtens eine Zeitlang zu entſchaͤdigen. Be-
ſonders wichtig waren die Aemter, welchen
man theils die Compoſition der regierenden
Corps, die Verpachtung der oͤffentlichen Ein-
kuͤnfte (vectigalia, nicht gerade der Zoͤlle)
an reiche Roͤmer, die keine Senatoren waren
(equites), und die nicht juſtizmaͤßige Beſtra-
fung ſchlechter Buͤrger, theils die Verhuͤtung
von Gewaltthaͤtigkeiten bey Rechtsſachen uͤber-
trug. Die neuen Regenten, welche in jenen
Stuͤcken an die Stelle der Conſuln traten,
hießen von einem ihrer Geſchaͤfte Cenſoren,
und der untergeordnete College der Oberhaͤup-
ter des Staats fuͤr letzteres behielt den allge-
meinen Nahmen eines Praͤtors, nur mit dem
Zuſatze vrbanus, weil ſeine Beſtimmung war,
in der Stadt zu bleiben, wenn die Conſuln
an die Grenze zoͤgen.
§. 43.
Unter den Cenſoren muß man ſich nicht
bloße Sittenrichter denken; ſie hatten das
Recht Senatoren zu ernennen (legere), und
da der Aemter noch ſo wenige waren, welche
Sitz und Stimme im Senat gegeben haͤtten,
ſo war ihre Wahl um ſo weniger eingeſchraͤnkt.
Sie formirten die Centurien, und ſie muͤſſen
ſelbſt die Tribus formirt haben, weil im
ſechsten Jahrhunderte ein Cenſor vielleicht die
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