Hugo, Gustav: Lehrbuch der Rechtsgeschichte bis auf unsre Zeiten. Berlin, 1790.Periode 2. Quellen. §. 56. Dies find nicht die Ideen der Leute, wel- und D 2
Periode 2. Quellen. §. 56. Dies find nicht die Ideen der Leute, wel- und D 2
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Periode 2. Quellen.
§. 56.
Dies find nicht die Ideen der Leute, wel-
che zum Grundſatze in der ganzen Rechtswiſ-
ſenſchaft annehmen, man muͤſſe nicht nur nie
gegen foͤrmliche Vefehle und Verordnungen,
ſondern auch immer nach ihnen entſcheiden,
hoͤchſtens koͤnne noch das Natur-Recht aus-
helfen, weil dies Verordnungen Gottes ent-
halte, die ſich zu den Geſetzen jedes einzelen
Staats verhalten, wie Reichsgeſetze zu Lan-
desgeſetzen. Da ſie ſahen, daß im praͤtori-
ſchen Rechte nicht blos Lexe und allgemeines
Naturrecht enthalten ſey, und da ſie wiſſen,
daß der Praͤtor nicht das Recht hatte, Grund-
Regierungs- und Strafgeſetze zu machen, ſo
bleibt ihnen kein anderer Ausweg als alle
Praͤtoren fuͤr meyneidige Betruͤger a), und
alle Nicht-Praͤtoren, auch die, welche ſelbſt
es geweſen waren, und auch die Rechtsgelehr-
ten, fuͤr die einfaͤltigſten Kinder zu halten,
die man glauben machen konnte was man
wollte, ſobald man der Sache einen neuen
Nahmen gab, oder eine Fiction brauchte,
oder mit Exceptionen und Reſtitutionen ſie
blendete. Noch ſcharfſinnigere Koͤpfe bemer-
ken, daß eigentlich nur die Plebejer betrogen
wurden, obgleich die 30 erſten, alſo die ein-
zigen blos patriciſchen, Praͤtoren ſchwerlich
ſchon ein edictum ordinarium gehabt haben,
und
D 2
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