gewaltthätig, so verletzen sie dadurch die heiligsten Rechte des Menschen und des Staatsbürgers.
Herrn Hellwitzens Begehren, auf jenen Fall, daß nemlich die Judenkinder christliche Schulen be- suchten, die Lehrer zu verpflichten, in der Ge- schichte Jesu und der christlichen Religion partheilos von den Jsraeliten zu reden, zeugt von eben so viel unbesonnener jüdischer Keck- heit, als unbescheidener Anmaßung. Hält man die Schullehrer der Christen für rechtliche Männer, de- nen man den Unterricht und die Leitung seiner Kinder anvertrauen kann; so muß man auch vor- aussetzen, daß sie ihren Zöglingen nichts anders vortragen werden, als was sie, nach ihren Begrif- fen und ihrem Gewissen, für reine, partheilose Wahrheit erkannt haben. Glaubt man das Gegen- theil, so schicke man seine Kinder nicht zu ihnen. Regierungen und Schulvorsteher müssen überhaupt keinem Lehrer, er möge Professor, Pfarrer oder bloßer Schullehrer seyn, wenn sie ihn als redlichen, kenntnißreichen und aufgeklärten Mann geprüft und befunden haben, durch engherzige ängstliche Vor- schriften einzwingen oder gar mit nichtswürdigen Spionen und Aufpassern umstellen, wodurch der Geist solches Mannes, der, wenn er anders ge- wissenhaft handeln will, ohnehin ein schweres Amt hat, erdrückt, sein Fleiß gelähmt, und Muth und Frohsinn von ihm verbannt werden. Außerdem
frägt
gewaltthaͤtig, ſo verletzen ſie dadurch die heiligſten Rechte des Menſchen und des Staatsbuͤrgers.
Herrn Hellwitzens Begehren, auf jenen Fall, daß nemlich die Judenkinder chriſtliche Schulen be- ſuchten, die Lehrer zu verpflichten, in der Ge- ſchichte Jeſu und der chriſtlichen Religion partheilos von den Jſraeliten zu reden, zeugt von eben ſo viel unbeſonnener juͤdiſcher Keck- heit, als unbeſcheidener Anmaßung. Haͤlt man die Schullehrer der Chriſten fuͤr rechtliche Maͤnner, de- nen man den Unterricht und die Leitung ſeiner Kinder anvertrauen kann; ſo muß man auch vor- ausſetzen, daß ſie ihren Zoͤglingen nichts anders vortragen werden, als was ſie, nach ihren Begrif- fen und ihrem Gewiſſen, fuͤr reine, partheiloſe Wahrheit erkannt haben. Glaubt man das Gegen- theil, ſo ſchicke man ſeine Kinder nicht zu ihnen. Regierungen und Schulvorſteher muͤſſen uͤberhaupt keinem Lehrer, er moͤge Profeſſor, Pfarrer oder bloßer Schullehrer ſeyn, wenn ſie ihn als redlichen, kenntnißreichen und aufgeklaͤrten Mann gepruͤft und befunden haben, durch engherzige aͤngſtliche Vor- ſchriften einzwingen oder gar mit nichtswuͤrdigen Spionen und Aufpaſſern umſtellen, wodurch der Geiſt ſolches Mannes, der, wenn er anders ge- wiſſenhaft handeln will, ohnehin ein ſchweres Amt hat, erdruͤckt, ſein Fleiß gelaͤhmt, und Muth und Frohſinn von ihm verbannt werden. Außerdem
fraͤgt
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gewaltthaͤtig, ſo verletzen ſie dadurch die heiligſten
Rechte des Menſchen und des Staatsbuͤrgers.
Herrn Hellwitzens Begehren, auf jenen Fall,
daß nemlich die Judenkinder chriſtliche Schulen be-
ſuchten, die Lehrer zu verpflichten, in der Ge-
ſchichte Jeſu und der chriſtlichen Religion
partheilos von den Jſraeliten zu reden,
zeugt von eben ſo viel unbeſonnener juͤdiſcher Keck-
heit, als unbeſcheidener Anmaßung. Haͤlt man die
Schullehrer der Chriſten fuͤr rechtliche Maͤnner, de-
nen man den Unterricht und die Leitung ſeiner
Kinder anvertrauen kann; ſo muß man auch vor-
ausſetzen, daß ſie ihren Zoͤglingen nichts anders
vortragen werden, als was ſie, nach ihren Begrif-
fen und ihrem Gewiſſen, fuͤr reine, partheiloſe
Wahrheit erkannt haben. Glaubt man das Gegen-
theil, ſo ſchicke man ſeine Kinder nicht zu ihnen.
Regierungen und Schulvorſteher muͤſſen uͤberhaupt
keinem Lehrer, er moͤge Profeſſor, Pfarrer oder
bloßer Schullehrer ſeyn, wenn ſie ihn als redlichen,
kenntnißreichen und aufgeklaͤrten Mann gepruͤft und
befunden haben, durch engherzige aͤngſtliche Vor-
ſchriften einzwingen oder gar mit nichtswuͤrdigen
Spionen und Aufpaſſern umſtellen, wodurch der
Geiſt ſolches Mannes, der, wenn er anders ge-
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 120. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/120>, abgerufen am 21.11.2024.
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