Von den Hochzeiten und Eheschei- dungen der Hebräer.
Die Juden heirathen gerne sehr früh, nach der talmudischen Ordnung sollen die Jünglinge im acht- zehnten Jahre, und die Mädchen, wenn sie zwölf Jahre und einen Tag alt sind, sich verehlichen. Wo ihre Verhältnisse und die christlichen Obrigkei- ten es gestatten, geschieht es auf Seiten der Män- ner aber oft schon im vierzehnten, fünfzehnten und sechzehnten Jahre. Diese frühzeitigen Heirathen sollen theils dem unerlaubten Umgange beider Ge- schlechter vorbeugen, theils auch jedem Elternpaare die Hoffnung gewähren, noch den Messias als ihren Enkel zu sehen und zu umarmen.
Wenn ein Liebespärchen sich versprochen hat, wird eine große Gesellschaft junger und alter Jsrae- liten beiderlei Geschlechts eingeladen. Die Jüng- linge und Knaben halten Töpfe und gläserne Hafen in der Hand, und dann liest einer der nächsten Verwandten des Brautpaars oder ein Rabbi den Heirathsbrief vor. Eine solche Urkunde enthält die Bestimmung dessen, was einer dem andern zur
Von den Hochzeiten und Eheſchei- dungen der Hebraͤer.
Die Juden heirathen gerne ſehr fruͤh, nach der talmudiſchen Ordnung ſollen die Juͤnglinge im acht- zehnten Jahre, und die Maͤdchen, wenn ſie zwoͤlf Jahre und einen Tag alt ſind, ſich verehlichen. Wo ihre Verhaͤltniſſe und die chriſtlichen Obrigkei- ten es geſtatten, geſchieht es auf Seiten der Maͤn- ner aber oft ſchon im vierzehnten, fuͤnfzehnten und ſechzehnten Jahre. Dieſe fruͤhzeitigen Heirathen ſollen theils dem unerlaubten Umgange beider Ge- ſchlechter vorbeugen, theils auch jedem Elternpaare die Hoffnung gewaͤhren, noch den Meſſias als ihren Enkel zu ſehen und zu umarmen.
Wenn ein Liebespaͤrchen ſich verſprochen hat, wird eine große Geſellſchaft junger und alter Jſrae- liten beiderlei Geſchlechts eingeladen. Die Juͤng- linge und Knaben halten Toͤpfe und glaͤſerne Hafen in der Hand, und dann liest einer der naͤchſten Verwandten des Brautpaars oder ein Rabbi den Heirathsbrief vor. Eine ſolche Urkunde enthaͤlt die Beſtimmung deſſen, was einer dem andern zur
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Von den Hochzeiten und Eheſchei-
dungen der Hebraͤer.
Die Juden heirathen gerne ſehr fruͤh, nach der
talmudiſchen Ordnung ſollen die Juͤnglinge im acht-
zehnten Jahre, und die Maͤdchen, wenn ſie zwoͤlf
Jahre und einen Tag alt ſind, ſich verehlichen.
Wo ihre Verhaͤltniſſe und die chriſtlichen Obrigkei-
ten es geſtatten, geſchieht es auf Seiten der Maͤn-
ner aber oft ſchon im vierzehnten, fuͤnfzehnten und
ſechzehnten Jahre. Dieſe fruͤhzeitigen Heirathen
ſollen theils dem unerlaubten Umgange beider Ge-
ſchlechter vorbeugen, theils auch jedem Elternpaare
die Hoffnung gewaͤhren, noch den Meſſias als ihren
Enkel zu ſehen und zu umarmen.
Wenn ein Liebespaͤrchen ſich verſprochen hat,
wird eine große Geſellſchaft junger und alter Jſrae-
liten beiderlei Geſchlechts eingeladen. Die Juͤng-
linge und Knaben halten Toͤpfe und glaͤſerne Hafen
in der Hand, und dann liest einer der naͤchſten
Verwandten des Brautpaars oder ein Rabbi den
Heirathsbrief vor. Eine ſolche Urkunde enthaͤlt die
Beſtimmung deſſen, was einer dem andern zur
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 202. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/202>, abgerufen am 24.11.2024.
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