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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822.

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geboten hat, Ostern hält, bringt man zu Ende des
achten Tages wieder mit einigen Ceremonien unge-
säuertes Brod ins Haus. Sollte Jemand am er-
sten oder zweiten Ostertage aber einen Brocken ge-
säuerten Brods finden, so darf er ihn nicht aufhe-
ben, sondern muß ihn mit einer Schüssel oder
einem Teller bedecken, und nach Ostern wird das
unglückliche Brosämlein feierlich und von Rechts-
wegen verbrannt. Nach dem Feste müssen die
Männer an zwei Montagen und einem Donners-
tage fasten, um dafür zu büßen, wenn sie etwa das
heilige Fest nicht gehörig gefeiert oder sonst etwas
versehen haben sollten.

Ueber die Art und die Zubereitung der Oster-
speisen, und über das, was man während des
Festes thun und lassen soll, ist viel Streit zwischen
Jsraels frommen Gottesgelehrten gewesen. Fol-
gende Vorschriften sind allgemein geltend.

An allen Feiertagen mit Ausschluß der Sab-
bathe darf man solche Speisen kochen und braten,
die durch eine frühere Zubereitung an ihrem Ge-
schmack verlieren würden. An einem Feiertage soll
man nicht mehr kochen, als man gerade für den
Tag gebraucht; indessen ist es erlaubt, um die
Suppe stärker und wohlschmeckender zu machen,
mehr Fleisch zu nehmen, als gegessen wird; nur
braten darf man es dann nicht.

Du sollst, wenn du am Feiertage Gewürze



geboten hat, Oſtern haͤlt, bringt man zu Ende des
achten Tages wieder mit einigen Ceremonien unge-
ſaͤuertes Brod ins Haus. Sollte Jemand am er-
ſten oder zweiten Oſtertage aber einen Brocken ge-
ſaͤuerten Brods finden, ſo darf er ihn nicht aufhe-
ben, ſondern muß ihn mit einer Schuͤſſel oder
einem Teller bedecken, und nach Oſtern wird das
ungluͤckliche Broſaͤmlein feierlich und von Rechts-
wegen verbrannt. Nach dem Feſte muͤſſen die
Maͤnner an zwei Montagen und einem Donners-
tage faſten, um dafuͤr zu buͤßen, wenn ſie etwa das
heilige Feſt nicht gehoͤrig gefeiert oder ſonſt etwas
verſehen haben ſollten.

Ueber die Art und die Zubereitung der Oſter-
ſpeiſen, und uͤber das, was man waͤhrend des
Feſtes thun und laſſen ſoll, iſt viel Streit zwiſchen
Jſraels frommen Gottesgelehrten geweſen. Fol-
gende Vorſchriften ſind allgemein geltend.

An allen Feiertagen mit Ausſchluß der Sab-
bathe darf man ſolche Speiſen kochen und braten,
die durch eine fruͤhere Zubereitung an ihrem Ge-
ſchmack verlieren wuͤrden. An einem Feiertage ſoll
man nicht mehr kochen, als man gerade fuͤr den
Tag gebraucht; indeſſen iſt es erlaubt, um die
Suppe ſtaͤrker und wohlſchmeckender zu machen,
mehr Fleiſch zu nehmen, als gegeſſen wird; nur
braten darf man es dann nicht.

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[322/0322] geboten hat, Oſtern haͤlt, bringt man zu Ende des achten Tages wieder mit einigen Ceremonien unge- ſaͤuertes Brod ins Haus. Sollte Jemand am er- ſten oder zweiten Oſtertage aber einen Brocken ge- ſaͤuerten Brods finden, ſo darf er ihn nicht aufhe- ben, ſondern muß ihn mit einer Schuͤſſel oder einem Teller bedecken, und nach Oſtern wird das ungluͤckliche Broſaͤmlein feierlich und von Rechts- wegen verbrannt. Nach dem Feſte muͤſſen die Maͤnner an zwei Montagen und einem Donners- tage faſten, um dafuͤr zu buͤßen, wenn ſie etwa das heilige Feſt nicht gehoͤrig gefeiert oder ſonſt etwas verſehen haben ſollten. Ueber die Art und die Zubereitung der Oſter- ſpeiſen, und uͤber das, was man waͤhrend des Feſtes thun und laſſen ſoll, iſt viel Streit zwiſchen Jſraels frommen Gottesgelehrten geweſen. Fol- gende Vorſchriften ſind allgemein geltend. An allen Feiertagen mit Ausſchluß der Sab- bathe darf man ſolche Speiſen kochen und braten, die durch eine fruͤhere Zubereitung an ihrem Ge- ſchmack verlieren wuͤrden. An einem Feiertage ſoll man nicht mehr kochen, als man gerade fuͤr den Tag gebraucht; indeſſen iſt es erlaubt, um die Suppe ſtaͤrker und wohlſchmeckender zu machen, mehr Fleiſch zu nehmen, als gegeſſen wird; nur braten darf man es dann nicht. Du ſollſt, wenn du am Feiertage Gewuͤrze

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Zitationshilfe: Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 322. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/322>, abgerufen am 22.11.2024.