Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822.geboten hat, Ostern hält, bringt man zu Ende des achten Tages wieder mit einigen Ceremonien unge- säuertes Brod ins Haus. Sollte Jemand am er- sten oder zweiten Ostertage aber einen Brocken ge- säuerten Brods finden, so darf er ihn nicht aufhe- ben, sondern muß ihn mit einer Schüssel oder einem Teller bedecken, und nach Ostern wird das unglückliche Brosämlein feierlich und von Rechts- wegen verbrannt. Nach dem Feste müssen die Männer an zwei Montagen und einem Donners- tage fasten, um dafür zu büßen, wenn sie etwa das heilige Fest nicht gehörig gefeiert oder sonst etwas versehen haben sollten. Ueber die Art und die Zubereitung der Oster- An allen Feiertagen mit Ausschluß der Sab- Du sollst, wenn du am Feiertage Gewürze geboten hat, Oſtern haͤlt, bringt man zu Ende des achten Tages wieder mit einigen Ceremonien unge- ſaͤuertes Brod ins Haus. Sollte Jemand am er- ſten oder zweiten Oſtertage aber einen Brocken ge- ſaͤuerten Brods finden, ſo darf er ihn nicht aufhe- ben, ſondern muß ihn mit einer Schuͤſſel oder einem Teller bedecken, und nach Oſtern wird das ungluͤckliche Broſaͤmlein feierlich und von Rechts- wegen verbrannt. Nach dem Feſte muͤſſen die Maͤnner an zwei Montagen und einem Donners- tage faſten, um dafuͤr zu buͤßen, wenn ſie etwa das heilige Feſt nicht gehoͤrig gefeiert oder ſonſt etwas verſehen haben ſollten. Ueber die Art und die Zubereitung der Oſter- An allen Feiertagen mit Ausſchluß der Sab- Du ſollſt, wenn du am Feiertage Gewuͤrze <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0322" n="322"/><milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> geboten hat, Oſtern haͤlt, bringt man zu Ende des<lb/> achten Tages wieder mit einigen Ceremonien unge-<lb/> ſaͤuertes Brod ins Haus. Sollte Jemand am er-<lb/> ſten oder zweiten Oſtertage aber einen Brocken ge-<lb/> ſaͤuerten Brods finden, ſo darf er ihn nicht aufhe-<lb/> ben, ſondern muß ihn mit einer Schuͤſſel oder<lb/> einem Teller bedecken, und nach Oſtern wird das<lb/> ungluͤckliche Broſaͤmlein feierlich und von Rechts-<lb/> wegen verbrannt. Nach dem Feſte muͤſſen die<lb/> Maͤnner an zwei Montagen und einem Donners-<lb/> tage faſten, um dafuͤr zu buͤßen, wenn ſie etwa das<lb/> heilige Feſt nicht gehoͤrig gefeiert oder ſonſt etwas<lb/> verſehen haben ſollten.</p><lb/> <p>Ueber die Art und die Zubereitung der Oſter-<lb/> ſpeiſen, und uͤber das, was man waͤhrend des<lb/> Feſtes thun und laſſen ſoll, iſt viel Streit zwiſchen<lb/> Jſraels frommen Gottesgelehrten geweſen. Fol-<lb/> gende Vorſchriften ſind allgemein geltend.</p><lb/> <p>An allen Feiertagen mit Ausſchluß der Sab-<lb/> bathe darf man ſolche Speiſen kochen und braten,<lb/> die durch eine fruͤhere Zubereitung an ihrem Ge-<lb/> ſchmack verlieren wuͤrden. An einem Feiertage ſoll<lb/> man nicht mehr kochen, als man gerade fuͤr den<lb/> Tag gebraucht; indeſſen iſt es erlaubt, um die<lb/> Suppe ſtaͤrker und wohlſchmeckender zu machen,<lb/> mehr Fleiſch zu nehmen, als gegeſſen wird; nur<lb/> braten darf man es dann nicht.</p><lb/> <p>Du ſollſt, wenn du am Feiertage Gewuͤrze<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [322/0322]
geboten hat, Oſtern haͤlt, bringt man zu Ende des
achten Tages wieder mit einigen Ceremonien unge-
ſaͤuertes Brod ins Haus. Sollte Jemand am er-
ſten oder zweiten Oſtertage aber einen Brocken ge-
ſaͤuerten Brods finden, ſo darf er ihn nicht aufhe-
ben, ſondern muß ihn mit einer Schuͤſſel oder
einem Teller bedecken, und nach Oſtern wird das
ungluͤckliche Broſaͤmlein feierlich und von Rechts-
wegen verbrannt. Nach dem Feſte muͤſſen die
Maͤnner an zwei Montagen und einem Donners-
tage faſten, um dafuͤr zu buͤßen, wenn ſie etwa das
heilige Feſt nicht gehoͤrig gefeiert oder ſonſt etwas
verſehen haben ſollten.
Ueber die Art und die Zubereitung der Oſter-
ſpeiſen, und uͤber das, was man waͤhrend des
Feſtes thun und laſſen ſoll, iſt viel Streit zwiſchen
Jſraels frommen Gottesgelehrten geweſen. Fol-
gende Vorſchriften ſind allgemein geltend.
An allen Feiertagen mit Ausſchluß der Sab-
bathe darf man ſolche Speiſen kochen und braten,
die durch eine fruͤhere Zubereitung an ihrem Ge-
ſchmack verlieren wuͤrden. An einem Feiertage ſoll
man nicht mehr kochen, als man gerade fuͤr den
Tag gebraucht; indeſſen iſt es erlaubt, um die
Suppe ſtaͤrker und wohlſchmeckender zu machen,
mehr Fleiſch zu nehmen, als gegeſſen wird; nur
braten darf man es dann nicht.
Du ſollſt, wenn du am Feiertage Gewuͤrze
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