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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822.

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erst im Paradiese bezahlt, indessen behilft man sich
dafür recht gerne mit dem gewöhnlichen Herrgotts-
tischwein, wie ihn unsere Herren Pfarrer beim
Nachtmahl ausschenken, und darf, gleich diesen,
etwas Aqua Fontana dazu mischen, oder im Noth-
fall auch Apfelmost nehmen. Die Knaben, welche
man damit tränkt, werden ungemein fett, fromm,
klug, alt und sehr reich, und trinken ihn mit vie-
lem Vergnügen. 3, 4 und 5) die Aemter Gelilah *),
Hagbohah und Etzchajim werden blos für einen
Tag verkanft und sind mit ihren Verrichtungen be-
reits an einem andern Orte erwähnt **). Der
Jnhaber des Amts Etzchajim muß an die Stäbe,
Etzchajim oder Holz des Lebens genannt, greifen,
an welche das, auf Pergament geschriebene Gesetz
befestiget ist. Außerdem reicht er dem Segen,
d. h. dem, mit dem Gelilah oder dem Auf- und
Zuwickeln des Gesetzbuchs Beamteten die Tücher zu,
um es schnell zu verhüllen. Das Amt Etzchajim
kaufen gewöhnlich Knaben, indem sie durch das

*) Nach Einigen gehört das Gelilah-Amt zu den jäh-
rigen; nach andern zu denjenigen Kirchenämtern,
die an jedem Tage, wo ihre Verwaltung nöthig ist,
verkauft werden. Buxtorff rechnet es im 9ten Kap.
seiner Synagoge Jud. zu den letztern und im 22sten
Kap. zu den erstern.
**) M. s. den Aufsatz von der Feier des Montags
und Donnerstags.



erſt im Paradieſe bezahlt, indeſſen behilft man ſich
dafuͤr recht gerne mit dem gewoͤhnlichen Herrgotts-
tiſchwein, wie ihn unſere Herren Pfarrer beim
Nachtmahl ausſchenken, und darf, gleich dieſen,
etwas Aqua Fontana dazu miſchen, oder im Noth-
fall auch Apfelmoſt nehmen. Die Knaben, welche
man damit traͤnkt, werden ungemein fett, fromm,
klug, alt und ſehr reich, und trinken ihn mit vie-
lem Vergnuͤgen. 3, 4 und 5) die Aemter Gelilah *),
Hagbohah und Etzchajim werden blos fuͤr einen
Tag verkanft und ſind mit ihren Verrichtungen be-
reits an einem andern Orte erwaͤhnt **). Der
Jnhaber des Amts Etzchajim muß an die Staͤbe,
Etzchajim oder Holz des Lebens genannt, greifen,
an welche das, auf Pergament geſchriebene Geſetz
befeſtiget iſt. Außerdem reicht er dem Segen,
d. h. dem, mit dem Gelilah oder dem Auf- und
Zuwickeln des Geſetzbuchs Beamteten die Tuͤcher zu,
um es ſchnell zu verhuͤllen. Das Amt Etzchajim
kaufen gewoͤhnlich Knaben, indem ſie durch das

*) Nach Einigen gehoͤrt das Gelilah-Amt zu den jaͤh-
rigen; nach andern zu denjenigen Kirchenaͤmtern,
die an jedem Tage, wo ihre Verwaltung noͤthig iſt,
verkauft werden. Buxtorff rechnet es im 9ten Kap.
ſeiner Synagoge Jud. zu den letztern und im 22ſten
Kap. zu den erſtern.
**) M. ſ. den Aufſatz von der Feier des Montags
und Donnerstags.
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[389/0389] erſt im Paradieſe bezahlt, indeſſen behilft man ſich dafuͤr recht gerne mit dem gewoͤhnlichen Herrgotts- tiſchwein, wie ihn unſere Herren Pfarrer beim Nachtmahl ausſchenken, und darf, gleich dieſen, etwas Aqua Fontana dazu miſchen, oder im Noth- fall auch Apfelmoſt nehmen. Die Knaben, welche man damit traͤnkt, werden ungemein fett, fromm, klug, alt und ſehr reich, und trinken ihn mit vie- lem Vergnuͤgen. 3, 4 und 5) die Aemter Gelilah *), Hagbohah und Etzchajim werden blos fuͤr einen Tag verkanft und ſind mit ihren Verrichtungen be- reits an einem andern Orte erwaͤhnt **). Der Jnhaber des Amts Etzchajim muß an die Staͤbe, Etzchajim oder Holz des Lebens genannt, greifen, an welche das, auf Pergament geſchriebene Geſetz befeſtiget iſt. Außerdem reicht er dem Segen, d. h. dem, mit dem Gelilah oder dem Auf- und Zuwickeln des Geſetzbuchs Beamteten die Tuͤcher zu, um es ſchnell zu verhuͤllen. Das Amt Etzchajim kaufen gewoͤhnlich Knaben, indem ſie durch das *) Nach Einigen gehoͤrt das Gelilah-Amt zu den jaͤh- rigen; nach andern zu denjenigen Kirchenaͤmtern, die an jedem Tage, wo ihre Verwaltung noͤthig iſt, verkauft werden. Buxtorff rechnet es im 9ten Kap. ſeiner Synagoge Jud. zu den letztern und im 22ſten Kap. zu den erſtern. **) M. ſ. den Aufſatz von der Feier des Montags und Donnerstags.

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Zitationshilfe: Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 2. Jerusalem [i. e. Aarau], 1822, S. 389. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule02_1822/389>, abgerufen am 27.07.2024.