Aebte, Mönche und Nonnen, (denn von den Pfar- rern, in so ferne sie Volkslehrer und Staatsbeamte sind, kann hier die Rede nicht seyn,) was haben jene für Recht, überhaupt Entschädigung zu begeh- ren? War es nicht schon genug Nachsicht von Seiten der Völker und ihrer Regierungen, daß man ihnen so lange verstattete, sich auf eine allen höhern Zwecken der Menschheit widersprechende Art mit dem Mark des Landes zu mästen? Die einzige Befug- niß sowohl der Bischöfe, als der Klostergeistlichen, statt der ihnen entzogenen Pfründen und Einkünfte Schadloshaltung zu fodern, war keine andere, als die Befugniß jedes Bettlers: das Mitleiden guter Menschen in Anspruch zu nehmen. Man muß da- her lächeln, wenn man hört und liest, wie manche Bischöfe, Aebte u. s. w. für die ihnen genommenen Einkünfte mit frecher Stirne Aequivalente be- gehrten, und wie viele Regierungen thöricht und gutwillig genug waren, solchen Foderungen, wenn gleich nicht ganz, doch dem größten Theile nach, Gehör zu geben. Auf diese Weise wurden die ar- men Völker, für die mittelst der Säkularisation sehr oft kein Heller gewonnen war, dadurch noch mehr gedrückt, als sie es früher waren, indem sie, aus- ser den bisherigen Abgaben noch zu den Pensionen der Säkularisirten beitragen mußten, damit ja die Fürsten, oder vielmehr ihre Minister, Hofschran- zen, Hofjuden, Kommissäre und Beamten das den
Aebte, Moͤnche und Nonnen, (denn von den Pfar- rern, in ſo ferne ſie Volkslehrer und Staatsbeamte ſind, kann hier die Rede nicht ſeyn,) was haben jene fuͤr Recht, uͤberhaupt Entſchaͤdigung zu begeh- ren? War es nicht ſchon genug Nachſicht von Seiten der Voͤlker und ihrer Regierungen, daß man ihnen ſo lange verſtattete, ſich auf eine allen hoͤhern Zwecken der Menſchheit widerſprechende Art mit dem Mark des Landes zu maͤſten? Die einzige Befug- niß ſowohl der Biſchoͤfe, als der Kloſtergeiſtlichen, ſtatt der ihnen entzogenen Pfruͤnden und Einkuͤnfte Schadloshaltung zu fodern, war keine andere, als die Befugniß jedes Bettlers: das Mitleiden guter Menſchen in Anſpruch zu nehmen. Man muß da- her laͤcheln, wenn man hoͤrt und liest, wie manche Biſchoͤfe, Aebte u. ſ. w. fuͤr die ihnen genommenen Einkuͤnfte mit frecher Stirne Aequivalente be- gehrten, und wie viele Regierungen thoͤricht und gutwillig genug waren, ſolchen Foderungen, wenn gleich nicht ganz, doch dem groͤßten Theile nach, Gehoͤr zu geben. Auf dieſe Weiſe wurden die ar- men Voͤlker, fuͤr die mittelſt der Saͤkulariſation ſehr oft kein Heller gewonnen war, dadurch noch mehr gedruͤckt, als ſie es fruͤher waren, indem ſie, auſ- ſer den bisherigen Abgaben noch zu den Penſionen der Saͤkulariſirten beitragen mußten, damit ja die Fuͤrſten, oder vielmehr ihre Miniſter, Hofſchran- zen, Hofjuden, Kommiſſaͤre und Beamten das den
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Aebte, Moͤnche und Nonnen, (denn von den Pfar-
rern, in ſo ferne ſie Volkslehrer und Staatsbeamte
ſind, kann hier die Rede nicht ſeyn,) was haben
jene fuͤr Recht, uͤberhaupt Entſchaͤdigung zu begeh-
ren? War es nicht ſchon genug Nachſicht von
Seiten der Voͤlker und ihrer Regierungen, daß man
ihnen ſo lange verſtattete, ſich auf eine allen hoͤhern
Zwecken der Menſchheit widerſprechende Art mit dem
Mark des Landes zu maͤſten? Die einzige Befug-
niß ſowohl der Biſchoͤfe, als der Kloſtergeiſtlichen,
ſtatt der ihnen entzogenen Pfruͤnden und Einkuͤnfte
Schadloshaltung zu fodern, war keine andere, als
die Befugniß jedes Bettlers: das Mitleiden guter
Menſchen in Anſpruch zu nehmen. Man muß da-
her laͤcheln, wenn man hoͤrt und liest, wie manche
Biſchoͤfe, Aebte u. ſ. w. fuͤr die ihnen genommenen
Einkuͤnfte mit frecher Stirne Aequivalente be-
gehrten, und wie viele Regierungen thoͤricht und
gutwillig genug waren, ſolchen Foderungen, wenn
gleich nicht ganz, doch dem groͤßten Theile nach,
Gehoͤr zu geben. Auf dieſe Weiſe wurden die ar-
men Voͤlker, fuͤr die mittelſt der Saͤkulariſation ſehr
oft kein Heller gewonnen war, dadurch noch mehr
gedruͤckt, als ſie es fruͤher waren, indem ſie, auſ-
ſer den bisherigen Abgaben noch zu den Penſionen
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 294. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/294>, abgerufen am 21.11.2024.
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