und Cherubim vertreten. Man sieht hieraus, daß die allein seligmachende Lehre von der Legitimität schon in der Schrift gegründet ist. So gut nun der Sohn eines irdischen Herrgotts, der nicht ein- mal zum Gänsehirten klug genug ist, durch Geburt und durch seine Abstammung von den Kindern Got- tes, des eigentlichen Lehnherrn der Erde, das Recht erlangt, große Staaten oder Ställe voll Bürger und Bauern zu beherrschen, ihr Vermögen und Blut nach Laune und Willkühr zu verschwenden, alle ihre Erwerbzweige durch unerschwingliche Mauthen, Abgaben und Lasten zu ertödten; eben so gut ist der Sohn eines Edelmanns, und wäre er übrigens kaum zum Thorschreiber geschickt, durch seine Ge- burt berechtiget, Minister und Rath eines solchen Fürsten zu werden.
Auf diese Weise ließen sich am Besten und, wie ich glaube, allein nur die schönen Lehren von der Legitimität der Throne, vom monarchischen Prinzip, vom ausschließlichen Vorrecht der Edel- leute auf alle einträgliche und ehrenvolle Staats- und Kriegsämter, vom schuldigen, blinden Gehor- sam der Bürger und Bauern gegen den Willen ihrer fürstlichen und adlichen Zwingherren vertheidigen. Freilich ließe sich wohl nicht Alles ganz klar aus der Bibel beweisen; allein wir müssen bedenken, daß es mit dem alten und neuen Testament nichts bes- ser gieng, als mit vielen andern Testamenten, die
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und Cherubim vertreten. Man ſieht hieraus, daß die allein ſeligmachende Lehre von der Legitimitaͤt ſchon in der Schrift gegruͤndet iſt. So gut nun der Sohn eines irdiſchen Herrgotts, der nicht ein- mal zum Gaͤnſehirten klug genug iſt, durch Geburt und durch ſeine Abſtammung von den Kindern Got- tes, des eigentlichen Lehnherrn der Erde, das Recht erlangt, große Staaten oder Staͤlle voll Buͤrger und Bauern zu beherrſchen, ihr Vermoͤgen und Blut nach Laune und Willkuͤhr zu verſchwenden, alle ihre Erwerbzweige durch unerſchwingliche Mauthen, Abgaben und Laſten zu ertoͤdten; eben ſo gut iſt der Sohn eines Edelmanns, und waͤre er uͤbrigens kaum zum Thorſchreiber geſchickt, durch ſeine Ge- burt berechtiget, Miniſter und Rath eines ſolchen Fuͤrſten zu werden.
Auf dieſe Weiſe ließen ſich am Beſten und, wie ich glaube, allein nur die ſchoͤnen Lehren von der Legitimitaͤt der Throne, vom monarchiſchen Prinzip, vom ausſchließlichen Vorrecht der Edel- leute auf alle eintraͤgliche und ehrenvolle Staats- und Kriegsaͤmter, vom ſchuldigen, blinden Gehor- ſam der Buͤrger und Bauern gegen den Willen ihrer fuͤrſtlichen und adlichen Zwingherren vertheidigen. Freilich ließe ſich wohl nicht Alles ganz klar aus der Bibel beweiſen; allein wir muͤſſen bedenken, daß es mit dem alten und neuen Teſtament nichts beſ- ſer gieng, als mit vielen andern Teſtamenten, die
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und Cherubim vertreten. Man ſieht hieraus, daß
die allein ſeligmachende Lehre von der Legitimitaͤt
ſchon in der Schrift gegruͤndet iſt. So gut nun
der Sohn eines irdiſchen Herrgotts, der nicht ein-
mal zum Gaͤnſehirten klug genug iſt, durch Geburt
und durch ſeine Abſtammung von den Kindern Got-
tes, des eigentlichen Lehnherrn der Erde, das Recht
erlangt, große Staaten oder Staͤlle voll Buͤrger
und Bauern zu beherrſchen, ihr Vermoͤgen und
Blut nach Laune und Willkuͤhr zu verſchwenden, alle
ihre Erwerbzweige durch unerſchwingliche Mauthen,
Abgaben und Laſten zu ertoͤdten; eben ſo gut iſt
der Sohn eines Edelmanns, und waͤre er uͤbrigens
kaum zum Thorſchreiber geſchickt, durch ſeine Ge-
burt berechtiget, Miniſter und Rath eines ſolchen
Fuͤrſten zu werden.
Auf dieſe Weiſe ließen ſich am Beſten und,
wie ich glaube, allein nur die ſchoͤnen Lehren von
der Legitimitaͤt der Throne, vom monarchiſchen
Prinzip, vom ausſchließlichen Vorrecht der Edel-
leute auf alle eintraͤgliche und ehrenvolle Staats-
und Kriegsaͤmter, vom ſchuldigen, blinden Gehor-
ſam der Buͤrger und Bauern gegen den Willen ihrer
fuͤrſtlichen und adlichen Zwingherren vertheidigen.
Freilich ließe ſich wohl nicht Alles ganz klar aus
der Bibel beweiſen; allein wir muͤſſen bedenken, daß
es mit dem alten und neuen Teſtament nichts beſ-
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 336. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/336>, abgerufen am 21.11.2024.
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