Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823.Der Verleger ist, wie gesagt, bloßer Bevoll- *) Jch selbst habe freilich nie diese Erfahrung gemacht;
allein von zwei sehr achtungswerthen Schriftstellern in Berlin ist mir mehr, als zwanzig Mal geklagt und gezeigt worden, wie der Jnhalt ihrer Hand- schriften von ihren Verlegern, welche nicht einmal ihre Muttersprache richtig schreiben konnten, entstellt, und ganz fremdartige Dinge eingeschaltet waren. Der Verleger iſt, wie geſagt, bloßer Bevoll- *) Jch ſelbſt habe freilich nie dieſe Erfahrung gemacht;
allein von zwei ſehr achtungswerthen Schriftſtellern in Berlin iſt mir mehr, als zwanzig Mal geklagt und gezeigt worden, wie der Jnhalt ihrer Hand- ſchriften von ihren Verlegern, welche nicht einmal ihre Mutterſprache richtig ſchreiben konnten, entſtellt, und ganz fremdartige Dinge eingeſchaltet waren. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0044" n="44"/> <p>Der Verleger iſt, wie geſagt, bloßer Bevoll-<lb/> maͤchtigter (Mandator) des Schriftſtellers; er er-<lb/> wirbt kein Eigenthum an dem Jnhalt der Hand-<lb/> ſchrift; er darf nichts eigenmaͤchtig hinzuſetzen, nichts<lb/> hinwegſtreichen, nichts davon ungedruckt laſſen.<lb/> Keine Zeile, kein Wort, keine Sylbe darf er aͤn-<lb/> dern ohne Einwilligung des Verfaſſers; denn obgleich<lb/> es manche Buchhaͤndler geben mag, die ſich der-<lb/> gleichen Freiheiten erlauben, und oft ganze Seiten<lb/> der Handſchrift, nach ihrem Gutduͤnken verbeſſern<lb/> oder verwaͤſſern <note place="foot" n="*)">Jch ſelbſt habe freilich nie dieſe Erfahrung gemacht;<lb/> allein von zwei ſehr achtungswerthen Schriftſtellern<lb/> in Berlin iſt mir mehr, als zwanzig Mal geklagt<lb/> und gezeigt worden, wie der Jnhalt ihrer Hand-<lb/> ſchriften von ihren Verlegern, welche nicht einmal<lb/> ihre Mutterſprache richtig ſchreiben konnten, entſtellt,<lb/> und ganz fremdartige Dinge eingeſchaltet waren.</note>, ſo ſind ſie doch dazu keineswegs<lb/> befugt. Der Eigenthuͤmer hingegen kann mit der<lb/> Subſtanz ſeines Eigenthums vornehmen, was ihm<lb/> beliebt; er kann es veraͤußern, verkleinern, ver-<lb/> groͤßern, vervielfachen, ja ſelbſt vernichten, und<lb/> uͤberhaupt anwenden, zu welchem Zwecke er will.<lb/> Nicht ſo der Verleger oder der Bevollmaͤchtigte des<lb/> Schriftſtellers; denn wuͤrde der aͤrgſte Sudler es<lb/> ſich wohl gefallen laſſen, wenn der Buchhaͤndler,<lb/> ſtatt ſeine Handſchrift zu drucken, und die Abdruͤcke<lb/> zu verbreiten, Fidibus daraus machte, ſo vernuͤnf-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [44/0044]
Der Verleger iſt, wie geſagt, bloßer Bevoll-
maͤchtigter (Mandator) des Schriftſtellers; er er-
wirbt kein Eigenthum an dem Jnhalt der Hand-
ſchrift; er darf nichts eigenmaͤchtig hinzuſetzen, nichts
hinwegſtreichen, nichts davon ungedruckt laſſen.
Keine Zeile, kein Wort, keine Sylbe darf er aͤn-
dern ohne Einwilligung des Verfaſſers; denn obgleich
es manche Buchhaͤndler geben mag, die ſich der-
gleichen Freiheiten erlauben, und oft ganze Seiten
der Handſchrift, nach ihrem Gutduͤnken verbeſſern
oder verwaͤſſern *), ſo ſind ſie doch dazu keineswegs
befugt. Der Eigenthuͤmer hingegen kann mit der
Subſtanz ſeines Eigenthums vornehmen, was ihm
beliebt; er kann es veraͤußern, verkleinern, ver-
groͤßern, vervielfachen, ja ſelbſt vernichten, und
uͤberhaupt anwenden, zu welchem Zwecke er will.
Nicht ſo der Verleger oder der Bevollmaͤchtigte des
Schriftſtellers; denn wuͤrde der aͤrgſte Sudler es
ſich wohl gefallen laſſen, wenn der Buchhaͤndler,
ſtatt ſeine Handſchrift zu drucken, und die Abdruͤcke
zu verbreiten, Fidibus daraus machte, ſo vernuͤnf-
*) Jch ſelbſt habe freilich nie dieſe Erfahrung gemacht;
allein von zwei ſehr achtungswerthen Schriftſtellern
in Berlin iſt mir mehr, als zwanzig Mal geklagt
und gezeigt worden, wie der Jnhalt ihrer Hand-
ſchriften von ihren Verlegern, welche nicht einmal
ihre Mutterſprache richtig ſchreiben konnten, entſtellt,
und ganz fremdartige Dinge eingeſchaltet waren.
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