Originalgemälde zu kopiren und meine Nachbildun- gen zu verkaufen? Geschieht dies nicht täglich? Nur dann wäre der Nachbildner ein Betrüger, wenn der Maler ihm, blos unter der ausdrücklichen Be- dingung, das Gemälde nicht zu kopiren, es gelie- hen, oder wenn er seine Nachgebilde gar für Ur- bilder ausgegeben hätte.
Der Nachdrucker eines Buchs leihet nicht einmal, wie jener nachbildende Maler, das Werk, welches er nachdruckt, von dem Urverleger, sondern kauft es diesem um einen theuern Preis und ohne alle Bedingung ab. Er wird unbeschränkter Eigenthümer seines Exemplars und erwirbt als sol- cher auch die Befugniß, es zu vervielfältigen, wel- che unstreitig eins der wichtigsten und wesentlichsten Rechte ist, die aus dem Begriffe von unbedingtem und unbeschränktem Eigenthum herfließen. Der Nachdrucker giebt ferner, eben so wenig, wie der Nachbildner, seine Nachdrücke für Urabdrücke aus, sondern für Kopieen, denen er deshalb nicht die Firma des Urverlegers, sondern die seinige vorsetzt. Er liefert sie in der Regel auf besserm Papier, schöner und korrekter gedruckt, und dennoch gewöhn- lich um zwei Drittheile wohlfeiler, als der legi- time Verleger seine löschpapiernen Urabdrücke. Was der letztere dem Verfasser an Ehrenlohn zahlte, und worauf er so unbändig pocht, kann in den meisten Fällen, selbst wenn das Honorar sehr
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Originalgemaͤlde zu kopiren und meine Nachbildun- gen zu verkaufen? Geſchieht dies nicht taͤglich? Nur dann waͤre der Nachbildner ein Betruͤger, wenn der Maler ihm, blos unter der ausdruͤcklichen Be- dingung, das Gemaͤlde nicht zu kopiren, es gelie- hen, oder wenn er ſeine Nachgebilde gar fuͤr Ur- bilder ausgegeben haͤtte.
Der Nachdrucker eines Buchs leihet nicht einmal, wie jener nachbildende Maler, das Werk, welches er nachdruckt, von dem Urverleger, ſondern kauft es dieſem um einen theuern Preis und ohne alle Bedingung ab. Er wird unbeſchraͤnkter Eigenthuͤmer ſeines Exemplars und erwirbt als ſol- cher auch die Befugniß, es zu vervielfaͤltigen, wel- che unſtreitig eins der wichtigſten und weſentlichſten Rechte iſt, die aus dem Begriffe von unbedingtem und unbeſchraͤnktem Eigenthum herfließen. Der Nachdrucker giebt ferner, eben ſo wenig, wie der Nachbildner, ſeine Nachdruͤcke fuͤr Urabdruͤcke aus, ſondern fuͤr Kopieen, denen er deshalb nicht die Firma des Urverlegers, ſondern die ſeinige vorſetzt. Er liefert ſie in der Regel auf beſſerm Papier, ſchoͤner und korrekter gedruckt, und dennoch gewoͤhn- lich um zwei Drittheile wohlfeiler, als der legi- time Verleger ſeine loͤſchpapiernen Urabdruͤcke. Was der letztere dem Verfaſſer an Ehrenlohn zahlte, und worauf er ſo unbaͤndig pocht, kann in den meiſten Faͤllen, ſelbſt wenn das Honorar ſehr
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Originalgemaͤlde zu kopiren und meine Nachbildun-
gen zu verkaufen? Geſchieht dies nicht taͤglich? Nur
dann waͤre der Nachbildner ein Betruͤger, wenn
der Maler ihm, blos unter der ausdruͤcklichen Be-
dingung, das Gemaͤlde nicht zu kopiren, es gelie-
hen, oder wenn er ſeine Nachgebilde gar fuͤr Ur-
bilder ausgegeben haͤtte.
Der Nachdrucker eines Buchs leihet nicht
einmal, wie jener nachbildende Maler, das Werk,
welches er nachdruckt, von dem Urverleger, ſondern
kauft es dieſem um einen theuern Preis und ohne
alle Bedingung ab. Er wird unbeſchraͤnkter
Eigenthuͤmer ſeines Exemplars und erwirbt als ſol-
cher auch die Befugniß, es zu vervielfaͤltigen, wel-
che unſtreitig eins der wichtigſten und weſentlichſten
Rechte iſt, die aus dem Begriffe von unbedingtem
und unbeſchraͤnktem Eigenthum herfließen. Der
Nachdrucker giebt ferner, eben ſo wenig, wie der
Nachbildner, ſeine Nachdruͤcke fuͤr Urabdruͤcke aus,
ſondern fuͤr Kopieen, denen er deshalb nicht die
Firma des Urverlegers, ſondern die ſeinige vorſetzt.
Er liefert ſie in der Regel auf beſſerm Papier,
ſchoͤner und korrekter gedruckt, und dennoch gewoͤhn-
lich um zwei Drittheile wohlfeiler, als der legi-
time Verleger ſeine loͤſchpapiernen Urabdruͤcke.
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/48>, abgerufen am 03.12.2024.
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