Theil des Preises das verkaufen, was sie sonst unmöglich sich hätten anschaffen können? Die Nach- drucker haben sich ja durch keinen Kontrakt, durch kein eidliches Gelübde verpflichtet, die von ihnen theuer bezahlten, und als volles unbedingtes Eigen- thum an sich gebrachten Urabdrücke nicht zu kopi- ren, und ihre Kopieen nicht an Andere zu ver- kaufen. Wo ist hier etwas Unsittliches? Wo etwas Rechtswidriges, oder gar etwas Spitzbübisches? Wollte man so etwas darin finden, dann müßte man auch Jenen, der dem Herrn Doktor Prellhans sein Arkanum nachdruckte, für einen Schelm und Spitzbuben halten? Und wofür sollte man wohl den menschenfreundlichen, edeln Mann erkennen, der Herrn Prellhans sogar ein eidliches Versprechen ge- geben, das kostbare Arkanum Niemanden zu ent- decken, und es demungeachtet durch den Nachdruck allgemein bekannt machte, blos um ein paar hun- dert Menschen das Leben zu retten?
Hat nun der Käufer eines medizinischen, che- mischen, ökonomischen oder andern Geheimmittels, welches ihm ohne alle Bedingung als volles Eigen- thum verkauft wird, das natürlich damit verbun- dene Recht, es durch Abschriften und Abdrücke, unentgeldlich oder gegen Vergeltung, so vielen Lieb- habern mitzutheilen, als immer sich finden, und wenn auch "der geistvolle und geniale Arzt, Chemiker und Oekonom und sein,
Theil des Preiſes das verkaufen, was ſie ſonſt unmoͤglich ſich haͤtten anſchaffen koͤnnen? Die Nach- drucker haben ſich ja durch keinen Kontrakt, durch kein eidliches Geluͤbde verpflichtet, die von ihnen theuer bezahlten, und als volles unbedingtes Eigen- thum an ſich gebrachten Urabdruͤcke nicht zu kopi- ren, und ihre Kopieen nicht an Andere zu ver- kaufen. Wo iſt hier etwas Unſittliches? Wo etwas Rechtswidriges, oder gar etwas Spitzbuͤbiſches? Wollte man ſo etwas darin finden, dann muͤßte man auch Jenen, der dem Herrn Doktor Prellhans ſein Arkanum nachdruckte, fuͤr einen Schelm und Spitzbuben halten? Und wofuͤr ſollte man wohl den menſchenfreundlichen, edeln Mann erkennen, der Herrn Prellhans ſogar ein eidliches Verſprechen ge- geben, das koſtbare Arkanum Niemanden zu ent- decken, und es demungeachtet durch den Nachdruck allgemein bekannt machte, blos um ein paar hun- dert Menſchen das Leben zu retten?
Hat nun der Kaͤufer eines mediziniſchen, che- miſchen, oͤkonomiſchen oder andern Geheimmittels, welches ihm ohne alle Bedingung als volles Eigen- thum verkauft wird, das natuͤrlich damit verbun- dene Recht, es durch Abſchriften und Abdruͤcke, unentgeldlich oder gegen Vergeltung, ſo vielen Lieb- habern mitzutheilen, als immer ſich finden, und wenn auch »der geiſtvolle und geniale Arzt, Chemiker und Oekonom und ſein,
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0062"n="62"/>
Theil des Preiſes das verkaufen, was ſie ſonſt<lb/>
unmoͤglich ſich haͤtten anſchaffen koͤnnen? Die Nach-<lb/>
drucker haben ſich ja durch keinen Kontrakt, durch<lb/>
kein eidliches Geluͤbde verpflichtet, die von ihnen<lb/>
theuer bezahlten, und als volles unbedingtes Eigen-<lb/>
thum an ſich gebrachten Urabdruͤcke <hirendition="#g">nicht</hi> zu kopi-<lb/>
ren, und ihre Kopieen <hirendition="#g">nicht</hi> an Andere zu ver-<lb/>
kaufen. Wo iſt hier etwas Unſittliches? Wo etwas<lb/>
Rechtswidriges, oder gar etwas Spitzbuͤbiſches?<lb/>
Wollte man ſo etwas darin finden, dann muͤßte<lb/>
man auch Jenen, der dem Herrn Doktor Prellhans<lb/>ſein Arkanum nachdruckte, fuͤr einen Schelm und<lb/>
Spitzbuben halten? Und wofuͤr ſollte man wohl<lb/>
den menſchenfreundlichen, edeln Mann erkennen, der<lb/>
Herrn Prellhans ſogar ein eidliches Verſprechen ge-<lb/>
geben, das koſtbare Arkanum Niemanden zu ent-<lb/>
decken, und es demungeachtet durch den Nachdruck<lb/>
allgemein bekannt machte, blos um ein paar hun-<lb/>
dert Menſchen das Leben zu retten?</p><lb/><p>Hat nun der Kaͤufer eines mediziniſchen, che-<lb/>
miſchen, oͤkonomiſchen oder andern Geheimmittels,<lb/>
welches ihm ohne alle Bedingung als volles Eigen-<lb/>
thum verkauft wird, das natuͤrlich damit verbun-<lb/>
dene Recht, es durch Abſchriften und Abdruͤcke,<lb/>
unentgeldlich oder gegen Vergeltung, ſo vielen Lieb-<lb/>
habern mitzutheilen, als immer ſich finden, und<lb/>
wenn auch »<hirendition="#g">der geiſtvolle und geniale<lb/>
Arzt, Chemiker und Oekonom und ſein,<lb/></hi></p></div></body></text></TEI>
[62/0062]
Theil des Preiſes das verkaufen, was ſie ſonſt
unmoͤglich ſich haͤtten anſchaffen koͤnnen? Die Nach-
drucker haben ſich ja durch keinen Kontrakt, durch
kein eidliches Geluͤbde verpflichtet, die von ihnen
theuer bezahlten, und als volles unbedingtes Eigen-
thum an ſich gebrachten Urabdruͤcke nicht zu kopi-
ren, und ihre Kopieen nicht an Andere zu ver-
kaufen. Wo iſt hier etwas Unſittliches? Wo etwas
Rechtswidriges, oder gar etwas Spitzbuͤbiſches?
Wollte man ſo etwas darin finden, dann muͤßte
man auch Jenen, der dem Herrn Doktor Prellhans
ſein Arkanum nachdruckte, fuͤr einen Schelm und
Spitzbuben halten? Und wofuͤr ſollte man wohl
den menſchenfreundlichen, edeln Mann erkennen, der
Herrn Prellhans ſogar ein eidliches Verſprechen ge-
geben, das koſtbare Arkanum Niemanden zu ent-
decken, und es demungeachtet durch den Nachdruck
allgemein bekannt machte, blos um ein paar hun-
dert Menſchen das Leben zu retten?
Hat nun der Kaͤufer eines mediziniſchen, che-
miſchen, oͤkonomiſchen oder andern Geheimmittels,
welches ihm ohne alle Bedingung als volles Eigen-
thum verkauft wird, das natuͤrlich damit verbun-
dene Recht, es durch Abſchriften und Abdruͤcke,
unentgeldlich oder gegen Vergeltung, ſo vielen Lieb-
habern mitzutheilen, als immer ſich finden, und
wenn auch »der geiſtvolle und geniale
Arzt, Chemiker und Oekonom und ſein,
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/62>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.