wird Makulatur fodern, und es wird ihm ganz gleichgültig seyn, ob der Verfasser derselben, C. L. von Haller, Beckedorf oder van den Wyenbergh heißt. Wie wollen Buchhändler und Schriftsteller denn an dem, was sie so eben ohne Bedingung verkauft haben, an dem Jnhalte eines Werks, noch ferner ein Eigenthum behaupten? Sie verwechseln hier, nicht aus Jrrthum, sondern um zu täuschen, das Eigenthum des Buchs mit der Autor- schaft. Diese bleibt aber ja immer dem Verfas- ser, und wenn das Buch tausendmal nachgedruckt würde. So wenig der Nachdrucker, als einer sei- ner Käufer, wird sich für den Verfasser ausgeben und dem Schriftsteller seine wirklichen oder vermeint- lichen Lorbeeren abstreiten wollen; er sucht ihm diese im Gegentheil noch zu vermehren, indem er das Buch weiter verbreitet, als es ohne den Nach- druck gekommen seyn würde.
Wenn die Schriftsteller und ihre Verleger ein Gesetz gegen den Nachdruck und die Verbreitung der dadurch gewonnenen Abdrücke begehren, so verlan- gen sie offenbar ein Vorrecht vor allen übri- gen Menschen; sie fodern eine Beschränkung der natürlichen Freiheit, die durchaus dem Begriffe des unbedingt von ihnen übertragenen Ei- genthums widerspricht; und verdienen mit Recht den Vorwurf des Betruges; indem sie wollen, daß dasjenige, was sie unbedingt verkauft haben, den
wird Makulatur fodern, und es wird ihm ganz gleichguͤltig ſeyn, ob der Verfaſſer derſelben, C. L. von Haller, Beckedorf oder van den Wyenbergh heißt. Wie wollen Buchhaͤndler und Schriftſteller denn an dem, was ſie ſo eben ohne Bedingung verkauft haben, an dem Jnhalte eines Werks, noch ferner ein Eigenthum behaupten? Sie verwechſeln hier, nicht aus Jrrthum, ſondern um zu taͤuſchen, das Eigenthum des Buchs mit der Autor- ſchaft. Dieſe bleibt aber ja immer dem Verfaſ- ſer, und wenn das Buch tauſendmal nachgedruckt wuͤrde. So wenig der Nachdrucker, als einer ſei- ner Kaͤufer, wird ſich fuͤr den Verfaſſer ausgeben und dem Schriftſteller ſeine wirklichen oder vermeint- lichen Lorbeeren abſtreiten wollen; er ſucht ihm dieſe im Gegentheil noch zu vermehren, indem er das Buch weiter verbreitet, als es ohne den Nach- druck gekommen ſeyn wuͤrde.
Wenn die Schriftſteller und ihre Verleger ein Geſetz gegen den Nachdruck und die Verbreitung der dadurch gewonnenen Abdruͤcke begehren, ſo verlan- gen ſie offenbar ein Vorrecht vor allen uͤbri- gen Menſchen; ſie fodern eine Beſchraͤnkung der natuͤrlichen Freiheit, die durchaus dem Begriffe des unbedingt von ihnen uͤbertragenen Ei- genthums widerſpricht; und verdienen mit Recht den Vorwurf des Betruges; indem ſie wollen, daß dasjenige, was ſie unbedingt verkauft haben, den
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wird Makulatur fodern, und es wird ihm ganz
gleichguͤltig ſeyn, ob der Verfaſſer derſelben, C. L.
von Haller, Beckedorf oder van den Wyenbergh
heißt. Wie wollen Buchhaͤndler und Schriftſteller
denn an dem, was ſie ſo eben ohne Bedingung
verkauft haben, an dem Jnhalte eines Werks, noch
ferner ein Eigenthum behaupten? Sie verwechſeln
hier, nicht aus Jrrthum, ſondern um zu taͤuſchen,
das Eigenthum des Buchs mit der Autor-
ſchaft. Dieſe bleibt aber ja immer dem Verfaſ-
ſer, und wenn das Buch tauſendmal nachgedruckt
wuͤrde. So wenig der Nachdrucker, als einer ſei-
ner Kaͤufer, wird ſich fuͤr den Verfaſſer ausgeben
und dem Schriftſteller ſeine wirklichen oder vermeint-
lichen Lorbeeren abſtreiten wollen; er ſucht ihm
dieſe im Gegentheil noch zu vermehren, indem er
das Buch weiter verbreitet, als es ohne den Nach-
druck gekommen ſeyn wuͤrde.
Wenn die Schriftſteller und ihre Verleger ein
Geſetz gegen den Nachdruck und die Verbreitung der
dadurch gewonnenen Abdruͤcke begehren, ſo verlan-
gen ſie offenbar ein Vorrecht vor allen uͤbri-
gen Menſchen; ſie fodern eine Beſchraͤnkung
der natuͤrlichen Freiheit, die durchaus dem
Begriffe des unbedingt von ihnen uͤbertragenen Ei-
genthums widerſpricht; und verdienen mit Recht
den Vorwurf des Betruges; indem ſie wollen, daß
dasjenige, was ſie unbedingt verkauft haben, den
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Hundt-Radowsky, Hartwig: Die Judenschule, oder gründliche Anleitung, in kurzer Zeit ein vollkommener schwarzer oder weißer Jude zu werden. Bd. 3. Jerusalem [i. e. Aarau], 1823, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hundtradowsky_judenschule03_1823/71>, abgerufen am 21.11.2024.
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